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   BFH, 19.05.1976 - I R 164/74   

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https://dejure.org/1976,579
BFH, 19.05.1976 - I R 164/74 (https://dejure.org/1976,579)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1976 - I R 164/74 (https://dejure.org/1976,579)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - I R 164/74 (https://dejure.org/1976,579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts - Bewegliches Wirtschaftsgut - Steuervergünstigung - Gebrauchter Zustand - Restnutzungsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines in gebrauchtem Zustand erworbenen Wirtschaftsguts ist die gewöhnliche Restnutzungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 344
  • NJW 1977, 776 (Ls.)
  • DB 1977, 332
  • DB 1977, 477
  • BStBl II 1977, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 19.06.1964 - BT-Drs IV/2400
    Auszug aus BFH, 19.05.1976 - I R 164/74
    Der Entwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Sparprämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze - Steueränderungsgesetz 1964 -, Bundestagsdrucksache IV/2400) führt auf S. 62 zu § 6 b EStG folgendes aus:.

    Damit wird u. a. die Beschränkung der Steuervergünstigung auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren gerechtfertigt (Bundestagsdrucksache IV/2400 S. 63).

    Dagegen begründet die Bundesregierung die Vorschrift des § 6 b Abs. 4 Nr. 2 EStG damit, daß es mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar wäre, spekulative Geschäfte zu begünstigen (Bundestags-Drucksache IV/2400 S. 64).

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 19.05.1976 - I R 164/74
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (so bereits Urteil des BVerfG vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 299 [312]).
  • BFH, 17.04.2001 - VI B 306/00

    AfA; gebrauchter Pkw

    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) für grundsätzlich bedeutsam erachtete Frage, wie die Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen gebraucht erworbenen PKW zu ermitteln ist, ist durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 1976 I R 164/74 (BFHE 120, 344, BStBl II 1977, 60) bereits geklärt.

    Solche Gesichtspunkte haben die Kläger im Hinblick auf die durch das BFH-Urteil in BFHE 120, 344, BStBl II 1977, 60 entschiedene Frage des Nutzungszeitraums bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern weder aufgezeigt noch ist insoweit ein Klärungsbedarf erkennbar.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co.

    Ist danach grundsätzlich auf die betriebsindividuelle Nutzungsdauer abzustellen, kommt es bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand angeschafft werden, auf die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert (BFH-Urteil vom 19. Mai 1976 I R 164/74, BFHE 120, 344, BStBl II 1977, 60, und BFH-Beschluss vom 17. April 2001 VI B 306/00, BFH/NV 2001, 1255).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 1 K 7418/04

    Wertvolle Gemälde anerkannter Meister sind im steuerlichen Sinne weder

    Kann § 6b EStG a.F. hinsichtlich des Begriffs "abnutzbares Wirtschaftsgut" mithin nicht anders als §§ 6, 7 EStG ausgelegt werden, findet dies seine Bestätigung auch darin, dass der Bundesfinanzhof das weitere Tatbestandsmerkmal der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ebenfalls dahin ausgelegt hat, dass dieser Begriff den zu § 7 EStG entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl. Urteil vom 19. Mai 1976 I R 164/74, BStBl II 1977, 60).
  • FG Hessen, 09.05.2000 - 9 K 438/99

    Unfallkosten; Totalschaden; PKW; Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung;

    Die AfA bestimmt sich in diesem Falle nach der gewöhnlichen Restnutzungsdauer (BFH-Urteil vom 19.5.1976, I R 164/74, BStBl. II 1977, 60), die unter Berücksichtigung des Alters und des voraussichtlichen Einsatzes des PKW's zu schätzen ist (s.insoweit Amtliches Lohnsteuerhandbuch 2000, H 38-S.158-; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG , 18. Aufl. Tz.85 zu § 7 EStG ).
  • FG Köln, 19.03.2001 - 5 K 9178/98

    Gesamtnutzungsdauer eines Pkw

    Allerdings bestimmt sich die Abschreibung in diesem Falle nach der gewöhnlichen Rest nutzungsdauer (BFH-Urteil vom 19.05.1976 I R 164/74, BStBl II 1977, 60), die unter Berücksichtigung des Alters und des voraussichtlichen Einsatzes des PKW zu schätzen ist.
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