Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.07.1978

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   BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75   

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https://dejure.org/1978,59
BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75 (https://dejure.org/1978,59)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 2 BvL 2/75 (https://dejure.org/1978,59)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 2 BvL 2/75 (https://dejure.org/1978,59)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Volkswirtschaftliche Gründe - Steuerbegünstigender Verwaltungsakt - Eingriffsermächtigung - Ausnahmetatbestand - Wettbewerbsverzerrung

  • hartzkampagne.de

    Beispiel für Erfüllung des Bestimmtheitsgebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34c Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 34 c Abs. 3 EStG, wonach die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden kann, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 210
  • NJW 1978, 2143
  • DVBl 1978, 698
  • DB 1978, 1428
  • BStBl II 1978, 548
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.01.1966 - IV 166/61

    Die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer - Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Diesen Standpunkt habe bereits der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - ([BFHE 85, 399] = BStBl 1966 III S. 556) mit eingehender Begründung dargelegt.

    Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, daß nur der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in dem im Vorlagebeschluß des Finanzgerichts zitierten Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - (BFHE 85, 399 = BStBl 1966 III S. 556) zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 34 c Abs. 3 EStG Stellung genommen habe.

    Die Vorschrift genügt - entgegen der vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - (BFHE 85, 399 1) vertretenen Auffassung - den Anforderungen, die das Grundgesetz an eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Gewährung von Steuerbegünstigungen stellt.

    a) Der Begriff "volkswirtschaftliche Gründe" ist keine unzulässige "vage Generalklausel", der, wie der Bundesfinanzhof (BFHE 85, 399) meint, "die Gesamtheit aller mittelbar oder unmittelbar auf die Wirtschaft einwirkenden Kräfte, sämtliche Beziehungen und Verpflichtungen der Einzelwirtschaften innerhalb eines durch Grenzen deutlich von anderen Gebieten abgegrenzten Gebietes mit einheitlicher Währung" ausdrücke und deshalb aus so vielfältigen Quellen herrühre, daß es unmöglich sei, sie zu übersehen.

    1) BStBl 1966 III S. 556.

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Daß auch bei solchen Ermächtigungen im demokratischen Rechtsstaat schon im Blick auf die durch den Vorbehalt des Gesetzes gebotene Abgrenzung der Handlungsbereiche von Gesetzgeber und Verwaltung und im Interesse der Verwirklichung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit ein gewisser Grad gesetzlicher Bestimmtheit verlangt werden muß, ist anerkannt (vgl. BVerfGE 23, 62 [BVerfG 30.01.1968 - 2 BvL 15/65] [73] 3)).

    3) BStBl 1968 II S. 296.

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Die Verwaltung wird nicht etwa zu einer Steuerentlastung nach ihrem Ermessen ermächtigt, sondern sie wird ermächtigt, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen ein hinreichend konkretisiertes Gesetz im Sinne des Gesetzeszweckes anzuwenden (vgl. BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Die Verwaltung wird nicht etwa zu einer Steuerentlastung nach ihrem Ermessen ermächtigt, sondern sie wird ermächtigt, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen ein hinreichend konkretisiertes Gesetz im Sinne des Gesetzeszweckes anzuwenden (vgl. BVerfGE 9, 137 [147]; 18, 353 [363]).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 37/71

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschsätze "zur Vereinfachung der Verwaltung" bei der

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Daß der Pauschbetrag den Betrag der an sich geschuldeten Einkommensteuer nicht übersteigen darf, ergibt sich klar aus Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu auch BVerfGE 35, 179 [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 37/71] [184]).
  • BFH, 10.07.1970 - VI R 48/67

    Montageerlaß - Steuerverzicht - Nichtige Ermächtigung - Delegieren auf

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Mit Urteil vom 10. Juli 1970 - VI R 48/67 - (BStBl 1970 II S. 728) sei der VI. Senat des Bundesfinanzhofs dieser Entscheidung gefolgt.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Allerdings entbinde die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter gesetzlicher Begriffe den Gesetzgeber nicht davon, die Vorschriften so zu fassen, daß sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Normenklarheit und Justitiabilität entsprächen (BVerfGE 21, 73 [79]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Diese Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts ist jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Gegenstand, Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Ermächtigung genügen auch den rechtsstaatlichen Anforderungen, weil sie hinreichend bestimmt und begrenzt sind (vgl. BVerfGE 8, 274 [326 f.]; 13, 153 [161 ff.] 2).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
    Gegenstand, Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Ermächtigung genügen auch den rechtsstaatlichen Anforderungen, weil sie hinreichend bestimmt und begrenzt sind (vgl. BVerfGE 8, 274 [326 f.]; 13, 153 [161 ff.] 2).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1978 - VII R 21/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1013
BFH, 04.07.1978 - VII R 21/78 (https://dejure.org/1978,1013)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1978 - VII R 21/78 (https://dejure.org/1978,1013)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - VII R 21/78 (https://dejure.org/1978,1013)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arrestgrund - Vereitelung der Vollstreckung - Arrestanordnung - Entziehung des Zugriffs auf Vermögensgegenstände

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AO § 378 Abs. 1 Satz 1

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 259
  • NJW 1978, 2168 (Ls.)
  • BStBl II 1978, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.04.1995 - VII B 174/94

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung - Dinglicher

    Ein solcher besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 21. Februar 1952 IV 429/51 U, BFHE 56, 225, BStBl III 1952, 90; in StRK, Reichsabgabenordnung, § 378, Rechtsspruch 8; vom 4. Juli 1978 VII R 21/78, BFHE 125, 259, BStBl II 1978, 548; s. auch BFHE 138, 16, BStBl II 1983, 401).
  • FG München, 21.07.2006 - 13 K 3079/03

    Materielle Voraussetzungen einer Anordnung dinglichen Arrests und Anforderungen

    Ein solcher besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 1952 IV 429/51 U, BStBI III 1952, 90; in StRK, Reichsabgabenordnung, § 378, Rechtsspruch 8; vom 4. Juli 1978 VII R 21/78, BStBI II 1978, 548).
  • FG Hamburg, 06.09.1999 - IV 86/99

    Wirksamkeit einer Arrestanordnung; Fehlende Angabe eines bestimmten

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  • FG Hamburg, 02.08.1999 - IV 87/99

    Zulässigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von

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