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   BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76   

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https://dejure.org/1978,1253
BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76 (https://dejure.org/1978,1253)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1978 - VIII R 26/76 (https://dejure.org/1978,1253)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - VIII R 26/76 (https://dejure.org/1978,1253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Reisebüro - Omnibusunternehmen - Aufgabe eines Teilbetriebs - Veräußerung eines Teilbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3, § 34

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die Funktion der veräußerten Wirtschaftsgüter vor ihrem Ausscheiden im Rahmen des veräußernden Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 538
  • DB 1978, 2152
  • BStBl II 1978, 672
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1973 - I R 154/71

    Herstellung von Maschinen - Unterhaltung einer Zweigniederlassung - Vertrieb -

    Auszug aus BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Teilbetrieb i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.02.1974 - I R 127/71

    Güternah- und Güterfernverkehr als Teilbetriebe i. S. des § 16 EStG

    Auszug aus BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76
    Wie im BFH-Urteil vom 20. Februar 1974 I R 127/71 (BFHE 111, 499, BStBl II 1974, 357) unter Hinweis auf frühere höchstrichterliche Entscheidungen ausgesprochen wurde, reicht es für die Annahme eines Teilbetriebs nicht aus, daß die veräußerten Wirtschaftsgüter in der Hand des Erwerbers eine ausreichende Grundlage für den Betrieb des anderen Unternehmens bilden können; maßgebend ist vielmehr die Funktion dieser Wirtschaftsgüter im Rahmen des sie veräußernden Unternehmers.
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69

    Miteigentümer - Schleppkähne - Einzeln ermittelte Erträge - Einheitlicher Gewinn

    Auszug aus BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76
    Dagegen liegt ein Betriebsteil vor, wenn ein Unternehmen nur organisatorisch nach örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 IV R 168/69, BFHE 108, 233, BStBl II 1973, 361).
  • FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07

    Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage

    Das Gericht sieht keine Parallele zu den Fallgestaltungen, in denen der BFH den Verkauf z.B. einzelner Busse eines Omnibusunternehmens (Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 26/76, BStBl II 1978, 672), einzelner Schiffe bzw. eines Taxis mit Konzession (Urteil vom 21. Februar1973 IV R 168/69, BStBl II 1973, 361, 363 unter III.) nicht als Teilbetriebsveräußerung angesehen hat.
  • BFH, 14.03.1989 - I R 75/85

    Begehrte Steuerermäßigung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von

    Maßgebend ist vielmehr die Funktion der veräußerten Wirtschaftsgüter im Rahmen des veräußernden Unternehmens (BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 26/76, BFHE 125, 538, BStBl II 1978, 672).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 2 K 94/96

    Ermäßigter Steuersatz wegen Teilbetriebseigenschaft bei Verkauf eines

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  • BFH, 21.03.1997 - IV B 36/96

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Das FG ist auch nicht etwa deshalb von den genannten Entscheidungen des BFH vom 27. Juni 1978 VIII R 26/76 (BFHE 125, 538, BStBl II 1978, 672) und vom 12. September 1979 I R 146/76 (BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51) abgewichen, weil es entgegen dem dort aufgestellten Grundsatz nicht auf die Verhältnisse des Veräußerers, sondern die des Erwerbers abgestellt hätte.
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