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   BFH, 23.11.1978 - I R 56/76   

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https://dejure.org/1978,274
BFH, 23.11.1978 - I R 56/76 (https://dejure.org/1978,274)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1978 - I R 56/76 (https://dejure.org/1978,274)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1978 - I R 56/76 (https://dejure.org/1978,274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung - Revisionsfrist - Heilung eines Mangels - Revisionsumdeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 366
  • NJW 1979, 832 (Ls.)
  • DB 1979, 388
  • BStBl II 1979, 173
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    aa) Eine Umdeutung ist zwar grundsätzlich auch bei Verfahrenserklärungen denkbar (s. z.B. BFH-Beschluss vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).

    cc) Abgesehen davon scheidet die Umdeutung im Streitfall schließlich aus dem Grund aus, dass nur der Inhalt einer Erklärung, nicht aber die Person des Erklärenden der Umdeutung fähig ist (so schon BFH-Beschluss in BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

    Der Vorsitzende des erkennenden Senats hat die Beteiligten mit Schreiben vom 18. Mai 1979 darauf hingewiesen, es sei möglich, daß der Senat die Revision aus den Gründen des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 1978 I R 56/76 (BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173) für unzulässig halten werde.

    Daraufhin hat Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Sch. geltend gemacht, der BFH-Beschluß I R 56/76 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Schließlich hat sich auch der erkennende Senat in seinem Beschluß I R 56/76 die Rechtsansicht zu eigen gemacht, daß nur natürliche Personen zur Vertretung nach Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlastG befugt seien.

    Der Anwendbarkeit der im BFH-Beschluß I R 56/76 dargelegten Grundsätze steht es nicht entgegen, daß in dem dortigen Fall ein Sparkassen- und Giroverband Revision eingelegt hatte.

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Die Übertragung des Zeichnungsrechts für das Revisionsverfahren durch den Vorsteher des beklagten FA auf Frau Z und die Bestätigung der Revision durch diese mit Schriftsatz vom 24. Juli 1997 konnte den Mangel nicht rückwirkend heilen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).
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