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   BFH, 12.12.1979 - VI R 118/76   

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https://dejure.org/1979,853
BFH, 12.12.1979 - VI R 118/76 (https://dejure.org/1979,853)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1979 - VI R 118/76 (https://dejure.org/1979,853)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - VI R 118/76 (https://dejure.org/1979,853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BerlinFG § 28

  • Wolters Kluwer

    Nettolohnvereinbarung - Berlinzulage - Kürzung der abzuführenden Lohnsteuer - Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 28

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Nettolohnzahlung ist die Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer um die Berlinzulage nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, daß die Berlinzulage im vereinbarten Nettolohn tatsächlich enthalten ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 377
  • BStBl II 1980, 257
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68

    Die Vorschriften des § 38 Abs. 3 EStG sind auch bei einer Veranlagung des

    Auszug aus BFH, 12.12.1979 - VI R 118/76
    Gerade bei Nettolohnvereinbarungen trifft vielmehr, da es sich hierbei um Ausnahmeregelungen handelt, denjenigen, der sich darauf beruft, eine erhöhte Nachweispflicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 9 K 260/06

    Besteuerung nettolohnabhängiger Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und

    Ihre Rechtsansicht sieht die Kl auch durch die -zur Berlinzulage ergangenen- Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 1986 VI R 30/82 (BFHE 147, 91; BStBl II 1986, 886) und vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76 (BFHE 118, 76;BStBl II 1980, 227) gestützt.

    f) Aus den zur Berlinzulage ergangenen Urteilen des BFH vom 14. März 1986 VI R 30/82 (BStBl II 1986, 886) und vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76 (BStBl II 1980, 257) kann die Kl für ihren Rechtstandpunkt nichts herleiten.

  • BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87

    Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )

    Wegen der Außergewöhnlichkeit einer Nettolohnvereinbarung und ihrer Folgen wird sowohl arbeitsrechtlich (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73, Der Betrieb - DB - 1974, 778) als auch steuerrechtlich (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76, BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257, und vom 14. März 1986 VI R 30/82, BFHE 147, 91, BStBl II 1986, 886) verlangt, daß ihr Abschluß klar und einwandfrei feststellbar ist.
  • FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 459/02

    Lohnsteuerpflicht aus einer übernommenen Geldbuße nach § 153a StPO

    Die steuerliche Anerkennung einer solchen Nettolohnvereinbarung kommt nur in Betracht, wenn der Abschluß einer derartigen Abrede klar und einwandfrei nachgewiesen ist (BFH-Urteil vom 12.12.1979 VI R 118/76, BStBl II 1980, 257).
  • BFH, 25.10.2013 - VI B 144/12

    Beweis einer Nettolohnvereinbarung

    Denjenigen, der sich auf den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung beruft, trifft eine erhöhte Nachweispflicht sowohl hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarungen (Senatsurteil vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76, BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257).
  • BFH, 14.03.1986 - VI R 30/82

    Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind

    Der Senat hatte diese Frage im Urteil vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76 (BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257) offengelassen.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257 traf die Klägerin als Arbeitgeberin für das Vorliegen solcher Abreden die alleinige Feststellungslast.

  • BFH, 27.06.1980 - VI R 147/77

    Km-Pauschsätze der EStR und LStR für die steuerliche Berücksichtigung nicht

    Zum Nachweis solcher Kosten können sich Arbeitnehmer nicht auf die km-Sätze der ADAC-Tabellen und nicht auf Abschn. 20a Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1972 bzw. die entsprechenden früheren Verwaltungsanweisungen berufen, die die Anwendung der Tabellen der deutschen Automobilclubs bei einer Schätzung der Kfz-Kosten für die Fahrten Gewerbetreibender und selbständig Tätiger zwischen Wohnung und Betrieb gestatten (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1976 VI R 118/76, BFHE 121, 193, BStBl II 1977, 295, mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 22.06.2005 - 10 K 1822/03

    Einwendungen gegen die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstelle des

    Wegen der Außergewöhnlichkeit einer Nettolohnvereinbarung und ihrer Folgen wird nämlich sowohl arbeitsrechtlich (BAG-Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73, Der Betrieb - DB - 1974, 778) als auch steuerrechtlich (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76, BStBl II 1980, 257 , und vom 14. März 1986 VI R 30/82, BStBl II 1986, 886 ) gefordert, dass die Beteiligten des Dienstverhältnisses vor Beginn des Lohnsteuerabzugs Vereinbarungen darüber getroffen haben, dass der Arbeitgeber zusätzlich neben den Lohnsteuerabzugsbeträgen auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers tragen soll.
  • BFH, 21.08.1985 - VI R 102/81

    Lohnsteuerverpflichtung hinsichtlich der Zahlung von Lehrabschlußprämien an eines

    Da es sich bei einer Nettolohnvereinbarung um eine Ausnahmeregelung handelt, trifft denjenigen, der sich darauf beruft, eine erhöhte Nachweispflicht (BFH-Urteile vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, und vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76, BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257).
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