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   BFH, 12.09.1979 - I R 146/76   

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https://dejure.org/1979,211
BFH, 12.09.1979 - I R 146/76 (https://dejure.org/1979,211)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1979 - I R 146/76 (https://dejure.org/1979,211)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1979 - I R 146/76 (https://dejure.org/1979,211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GewStG § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 62
  • DB 1980, 236
  • BStBl II 1980, 51
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72

    Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines

    Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
    Ob ein Teilbetrieb vorliegt, ist für das Gewerbesteuerrecht nach den Grundsätzen zu beurteilen, welche die Rechtsprechung für den Begriff des Teilbetriebs i. S. des § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entwickelt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42).

    Von der Gründung eines Teilbetriebs kann man nur sprechen, wenn der neugeschaffene Betriebsteil nach Beendigung der Aufbau- und Einrichtungsphase sich unter den Begriff "Teilbetrieb" i. S. der zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG gegebenen Definition einordnen läßt (vgl. die Zusammenstellung der Rechtsprechung in der Entscheidung VIII R 62/72).

  • BFH, 02.08.1978 - I R 78/76

    Zur Abgrenzung eines Teilbetriebs bei Handelsunternehmen

    Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
    Eine Filiale, die nicht selbst einkaufen, nicht selbst kalkulieren und daher keine eigene Ertragsberechnung durchführen kann, bietet des Gesamtbild einer unselbständigen Verkaufsstelle eines Gesamtbetriebs (vgl. zu Vorstehendem auch das BFH-Urteil vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15).
  • BFH, 06.10.1976 - I R 238/74

    Zurückverweisung an das FG, wenn im berichtigenden Bescheid keine Rechtsgrundlage

    Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
    Diese bisher schon von der Rechtsprechung vertretene Auffassung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 6. Oktober 1976 I R 238/74 (BFHE 120, 540, BStBl II 1977, 217, mit Rechtsprechungsnachweis) erneut bestätigt.
  • BFH, 22.11.1972 - I R 124/70

    Hinzurechnung von Kaufpreisrenten für einen stillgelegten Betrieb (Teilbetrieb)

    Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
    Für den Fall des Erwerbs eines Teilbetriebs ist in der Entscheidung des Senats vom 22. November 1972 I R 124/70 (BFHE 108, 202, BStBl II 1973, 403) darauf abgestellt worden, ob es sich im Rahmen des Gesamtunternehmens des Erwerbers - und zwar im Zeitpunkt des Erwerbs - noch um einen funktionsfähigen Teilbetrieb handelt, der als solcher fortgeführt werden kann; es ist dann unerheblich, ob der Erwerber den erworbenen Teilbetrieb als selbständige Einheit weiterführt oder ihn in seinem Gesamtunternehmen aufgehen läßt oder gar stillegt.
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Darüber hinaus ist auch die Steuerermäßigung für die Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs nicht davon abhängig, daß der Erwerber die erworbene wirtschaftliche Einheit als solche tatsächlich fortführt (vgl. EStR 1996, R 139 Abs. 1 Satz 2; BFH-Urteil vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51, 53; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 150).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Andernfalls ist in der Regel davon auszugehen, daß es sich bei den Filialen um bloße Verkaufsstellen des Gesamtbetriebs handelt (BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15; vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690; in BFH/NV 1992, 516; in BFH/NV 1994, 694; Beschluß vom 2. April 1997 X B 269/96, BFH/NV 1997, 481).

    Der BFH hat bereits in seinem Urteil in BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51 darauf hingewiesen, daß sich ein Teilbetrieb -- wie jedes Unternehmen -- einer zentralen Einkaufsorganisation bedienen kann.

    Eine solche Einflußnahme ist zwar regelmäßig zu fordern (vgl. BFH in BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15, unter 4. der Gründe; in BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; in BFH/NV 1997, 481); aber auch die Bedeutung dieses Gesichtspunkts ist von der jeweiligen Art des Vertriebs (z.B. Einzelhandel mit großem Warensortiment oder Großhandel für Einzelprodukte) und der jeweiligen Branche abhängig.

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

    Indizien für eine ausreichende Selbständigkeit sind örtliche Trennung, Verwendung jeweils anderer Betriebsmittel, insbesondere eigenen Anlagevermögens, selbständige Preisgestaltung, eigener Kundenstamm (BFH-Urteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376), eigene Buchführung (BFH-Urteil vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51) sowie der Einsatz verschiedenen Personals (BFH-Urteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376; vom 12. April 1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653).
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