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   BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80   

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https://dejure.org/1980,650
BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80 (https://dejure.org/1980,650)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1980 - IV E 2/80 (https://dejure.org/1980,650)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1980 - IV E 2/80 (https://dejure.org/1980,650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    GKG §§ 13, 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Abschreibungsgesellschaft - Streitwert - Einstweilige Anordnung - Vorläufiger Rechtsschutz - Herabsetzung des Streitwertes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GKG § 13, § 20 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 363
  • DB 1981, 353
  • BStBl II 1980, 520
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.1970 - IV B 87/70

    Vorauszahlungsverfahren - Streitwert - Streitiger Steuerbetrag

    Auszug aus BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80
    Der erkennende Senat hat durch Beschluß vom 14. Dezember 1970 IV B 87/70 (BFHE 101, 41, BStBl II 1971, 206) an der Rechtsprechung festgehalten, nach der im Vorauszahlungsverfahren der Streitwert nach dem vollen streitigen Steuerbetrag zu bemessen ist, wenn der Rechtsstreit um den Grund und die Höhe der letztlich zu zahlenden Steuer geführt wird.

    Die Rechtslage des Streitfalles ist daher der Rechtslage der Entscheidung BFHE 101, 41, BStBl II 1971, 206 ähnlich.

  • BFH, 16.11.1976 - VII B 84/74

    Streitwert des Verfahrens - Einstweilige Anordnung - Bestimmung für Einzelfall -

    Auszug aus BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80
    Zwar ist nach dem Beschluß des BFH vom 16. November 1976 VII B 84/74 (BFHE 120, 338, BStBl II 1977, 80) der Streitwert des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung auf 1/3 des Wertes der Hauptsache zu bemessen.

    Dies steht einem zeitlichen Aufschub der Zahlungsverpflichtung im Sinne der Entscheidung BFHE 120, 338, BStBl II 1977, 80 gleich.

  • BFH, 08.11.1973 - IV B 6/72

    Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Verteilung des Gewinns - Streitwert

    Auszug aus BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. den Beschluß vom 8. November 1973 IV B 6/72, BFHE 110, 487, BStBl II 1974, 138, mit weiteren Nachweisen) ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert nach der vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkung zu schätzen.
  • BFH, 16.03.1976 - VII E 4/75

    Streitwert - Aussetzung der Vollziehung - Widerruf einer Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80
    Dies wird ausgeglichen durch den Steuersatz bei anderen Gesellschaftern von über 50 v. H. Im übrigen sind gewisse Ungenauigkeiten stets eine Folge pauschalierender Betrachtungsweise, ohne daß dies Veranlassung geben könnte, von der pauschalierenden Betrachtungsweise im Rahmen der Streitwertberechnung abzugehen (vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. März 1976 VII E 4/75, BFHE 118, 298, BStBl II 1976, 385).
  • BFH, 27.10.2023 - I E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"

    Dem liegt die Wertung zugrunde, dass es bei diesen ("steuerorientierten") Verlusten für die Beteiligten darum geht, (entsprechend) hohe positive Einkünfte auszugleichen; dabei wird eine Anwendung des höchsten Pauschalsatzes auch dann als gerechtfertigt angesehen, wenn möglicherweise nicht bei allen Beteiligten ein Grenzsteuersatz in dieser Höhe erreicht wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.1980 - IV E 2/80, BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520; vom 02.10.1980 - IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38; vom 17.11.1987 - VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287; s.a. Beschluss vom 14.04.2016 - IV E 1/16, BFH/NV 2016, 1066).
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Sie ergehen aufgrund einer Prognose (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG) in einem summarischen Verfahren und sind weder hinsichtlich der zugrunde gelegten Tatsachen noch im Hinblick auf die rechtliche Würdigung für das Veranlagungsverfahren über die Jahressteuer bindend (z. B. BFH-Beschluß vom 13. März 1980 IV E 2/80, BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520, unter 3.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 1981 IV R 132/79, BFHE 134, 319, BStBl II 1982, 123, und in BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370, letzteres betreffend Umsatzsteuer).
  • BFH, 02.10.1980 - IV R 235/75

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Abschreibungsgesellschaft - Verlustbetrag -

    Ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung die Höhe des Verlusts streitig und ist davon auszugehen, daß der Verlustbetrag zum Ausgleich von nach höchsten Steuertarifsätzen zu bestehenden Einkünften dienen soll, so kann als Streitwert ein Betrag von 50 v. H. des streitigen Verlusts anzusetzen sein, auch wenn es nicht um den Verlust einer Abschreibungsgesellschaft geht (Anschluß an BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520).

    So hat der erkennende Senat im Rahmen eines Streits um die Höhe des Verlusts bei einer sogenannten "Abschreibungsgesellschaft" einen Pauschsatz von 50 v. H. als angemessen betrachtet (BFH-Beschluß vom 13. März 1980 IV E 2/80, BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520).

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