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   BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78   

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https://dejure.org/1981,106
BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78 (https://dejure.org/1981,106)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1981 - VIII R 149/78 (https://dejure.org/1981,106)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1981 - VIII R 149/78 (https://dejure.org/1981,106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung - Vermögensmehrung - Fremdfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn des Gewerbebetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 44
  • BStBl II 1981, 522
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Wie im BFH-Urteil vom 30. November 1977 I R 115/74 (BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193) ausgesprochen wurde, beginnt bei einem gewerblichen Grundstückshandel der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind, es sei denn, die Vorbereitungshandlung hätte noch nicht den Charakter der endgültigen Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken.
  • BFH, 24.11.1978 - III R 81/76

    Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Dabei ist Verkehrsanschauung die gerichtsbekannte Anschauung, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von der Sache haben, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255).
  • BFH, 02.04.1971 - VI R 149/67

    Pfandbriefen - Grauer Markt - Gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Auch ein begrenzter Personenkreis gehört zur Öffentlichkeit und die Einschaltung dritter Personen in Geschäftsbeziehungen schließt eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit seinem Austausch von Lieferungen und Leistungen nicht aus (vgl. BFH- Urteile vom 2. April 1971 VI R 149/67, BFHE 102, 261, BStBl II 1971, 620; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).
  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Der letztgenannte Zweck und damit die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Umlaufvermögen ist regelmäßig beim gewerblichen Grundstückshandel gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375).
  • BFH, 24.09.1970 - I R 21/70

    Gelegentliche Veräußerung von Grundstücken - Gewinn - Grundstücksgesellschaften -

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Ein so planmäßig auf Ertragsteigerung und Wertrealisierung von Grundbesitz gerichtetes Handeln zum Zwecke der Vermögensmehrung ist nicht als wirtschaftlich sinnvoll gestaltete eigene Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung anzusehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. September 1970 I R 21/70, BFHE 100, 210, BStBl II 1970, 871), es stellt sich vielmehr als ein mit Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko verbundenes, auf Leistungsaustausch gerichtetes Handeln dar.
  • BFH, 21.12.1976 - VIII R 27/72

    Dauervermietung von Zimmern - Übernahme von Nebenleistungen - Gewerblicher

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Eine Trennungsmöglichkeit entfällt jedoch, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß die Gesamttätigkeit nach der Verkehrsanschauung als eine einheitliche angesehen werden muß (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1976 VIII R 27/72, BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Auch ein begrenzter Personenkreis gehört zur Öffentlichkeit und die Einschaltung dritter Personen in Geschäftsbeziehungen schließt eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit seinem Austausch von Lieferungen und Leistungen nicht aus (vgl. BFH- Urteile vom 2. April 1971 VI R 149/67, BFHE 102, 261, BStBl II 1971, 620; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78
    Ob die nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu z. B. Urteil vom 4. März 1980 VIII R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389) für einen Gewerbebetrieb notwendige Voraussetzung erfüllt ist, daß neben dem Vorliegen der Merkmale des § 1 Abs. 1 GewStDV auch der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu bestimmen.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Beim Rückgriff auf § 1 Abs. 1 GewStDV ist außerdem die Unvollständigkeit der darin enthaltenen Begriffsbestimmung zu beachten, die das nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522, m. w. N.) zur Kennzeichnung eines gewerblichen Unternehmens notwendige Negativmerkmal des Nichtvorliegens einer privaten Vermögensverwaltung unerwähnt läßt.

    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung abzustellen (BFH-Urteil in BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, 51, BStBl II 1981, 522).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Der Grundstückshändler ist auf den raschen Umschlag seiner Ware bedacht (BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, 51, BStBl II 1981, 522).
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