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   BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80   

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https://dejure.org/1981,1170
BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80 (https://dejure.org/1981,1170)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1981 - IV R 167/80 (https://dejure.org/1981,1170)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1981 - IV R 167/80 (https://dejure.org/1981,1170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b, § 15 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 4 Abs. 1, § 5; UmwStG 1969 § 18

  • Wolters Kluwer

    Handelsregister - Personengesellschaft - Einbringungsgeborener Anteil - Betriebsvermögen - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbringungsgeborene Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind nicht schon deshalb Betriebsvermögen, weil der Gewinn aus ihrer Veräußerung steuerpflichtig ist; zur Bedeutung der Eintragung einer Personengesellschaft in das Handelsregister für die Annahme gewerblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 54
  • BStBl II 1981, 527
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.02.1976 - I R 116/75

    OHG - GmbH - Verwaltung von Grundbesitz - Beteiligung einer natürlichen Person -

    Auszug aus BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80
    Denn auch eine KG, deren Gesellschafter nur natürliche Personen sind, hat Betriebsvermögen nur, wenn und solange sie in einer Weise tätig ist, daß die Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Unternehmens i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt sind; nur insoweit ist sie eine Mitunternehmerschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, BStBl II 1976, 480; anderer Ansicht möglicherweise Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Rdnr. 3953, sofern die Begriffe Mitunternehmerschaft und Personengesellschaft synonym gemeint sein sollten).
  • BFH, 09.12.1976 - IV R 47/72

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Mitunternehmer - Kapitaleinlage -

    Auszug aus BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80
    Denn der Gesellschafter einer GmbH wird nicht schon dadurch zum Unternehmer (Mitunternehmer) des von der GmbH betriebenen gewerblichen Unternehmens, daß er der GmbH über seine Stammeinlage hinaus Darlehen oder Zuschüsse gewährt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 1976 IV R 47/72, BFHE 120, 534, BStBl II 1977, 155), unabhängig davon, ob diese Darlehen handelsrechtlich bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH als haftendes Kapital und einkommensteuerrechtlich evtl. als verdecktes Stammkapital beurteilt werden müssen.
  • BGH, 10.05.1971 - II ZR 177/68

    Recht zur Geschäftsführung und Vertretung in der bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80
    Demgemäß kann auf sich beruhen, ob die Eintragung in das Handelsregister handelsrechtlich noch richtig war (vgl. zur formwechselnden Umwandlung einer OHG oder KG in ein GbR z.B. BGH-Urteile in BGHZ 32, 307 und in NJW 1971, 1698; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., Vorbemerkung zu § 705 Rdnr. 133 und § 714 Rdnr. 27).
  • BFH, 27.03.1979 - VIII R 209/77

    Gewinnfeststellungsverfahren - Personengesellschaft - Einbringung von

    Auszug aus BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80
    d) Das BFH-Urteil vom 27. März 1979 VIII R 209/77 (BFHE 128, 191, BStBl II 1979, 724) ist nicht einschlägig, weil es nur sog. Einbringungsfälle vor Inkrafttreten des Umwandlungs-Steuergesetzes 1969 zum Gegenstand hat.
  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus BFH, 19.03.1981 - IV R 167/80
    Demgemäß kann auf sich beruhen, ob die Eintragung in das Handelsregister handelsrechtlich noch richtig war (vgl. zur formwechselnden Umwandlung einer OHG oder KG in ein GbR z.B. BGH-Urteile in BGHZ 32, 307 und in NJW 1971, 1698; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., Vorbemerkung zu § 705 Rdnr. 133 und § 714 Rdnr. 27).
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

    Entsprechend dem Zweck des Begünstigungstatbestands des § 6b EStG, den durch eine Veräußerung von Anlagevermögen entstandenen Gewinn zu Reinvestitionszwecken zu neutralisieren und bestimmte Reinvestitionen zu erleichtern (BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 167/80, BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527), muss auch der aufgrund des Eintritts der aufschiebenden Bedingung ipso iure entstehende Veräußerungsgewinn auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden können.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Demgemäß kann regelmäßig auch die in ihrer Höhe begrenzte Bürgenhaftung des Stillen für sich betrachtet --d.h. ohne Rücksicht auf die Ausprägung seiner Initiativrechte-- nicht dessen Stellung als Mitunternehmer begründen (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1981 IV R 167/80, BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527, betreffend eigenkapitalersetzende Darlehen; vom 28. Mai 1997 VIII R 25/96, BFHE 183, 407, BStBl II 1997, 724, betreffend eigenkapitalersetzende typisch stille Beteiligung in Verbindung mit selbstschuldnerischer Bürgschaft; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 15 Rz. 356).

    Demgemäß kann im anhängigen Verfahren auch offen bleiben, ob es mit Rücksicht darauf, dass nicht nur X, sondern auch die weiteren Gesellschafter der GmbH --die mit dieser nicht durch ein Innengesellschaftsverhältnis verbunden waren-- für das Bankdarlehen als Bürgen einzustehen hatten, geboten sein könnte, bei der Qualifikation des Klägers als typischer oder atypischer stiller Gesellschafter dessen Bürgschaftsverpflichtung außer Betracht zu lassen (zur Bürgenhaftung als Beitragsleistung des Stillen vgl. Karsten Schmidt in Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2002, § 230 Rz. 144 a.E.; zur Abgrenzung der Rechtssphären betreffend Mitunternehmerrisiko vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 IV R 47/72, BFHE 120, 534, BStBl II 1977, 155; in BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527; einschränkend bezüglich Feststellungslast BFH-Urteil vom 10. Februar 1978 III R 115/76, BFHE 124, 374, BStBl II 1978, 256; zur Vermögenseinlage des Stillen BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 92/84, BFH/NV 1989, 258; zur Mitunternehmerinitiative vgl. demgegenüber BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, m.w.N.).

  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Legen die Beteiligten --wie im Streitfall-- wegen der von ihnen angenommenen Unwirksamkeit des Kaufvertrages den Kaufpreis später neu fest, muss nach dem Zweck des Begünstigungstatbestands, den durch eine Veräußerung von Anlagevermögen entstandenen Gewinn zu Reinvestitionszwecken zu neutralisieren und bestimmte Reinvestitionen zu erleichtern (BFH-Urteile vom 19. März 1981 IV R 167/80, BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461), auch die nachträgliche Erhöhung des Veräußerungsgewinns auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden können.
  • BFH, 11.09.1991 - XI R 15/90

    Schuldzinsen für anläßlich einer Einbringung zu Buchwerten zurückbehaltene

    Die erlangten (einbringungsgeborenen) Anteile gehörten beim Kläger zum Privatvermögen; daß bei ihrer Veräußerung gemäß § 21 Abs. 1 UmwStG 1977 ein zu den gewerblichen Einkünften aus Gewerbebetrieb zählender Veräußerungsgewinn entstehen kann, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteile vom 19. März 1981 IV R 167/80, BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527; vom 28. April 1988 IV R 52/87, BFHE 153, 562, BStBl II 1988, 829).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 52/87

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen gegen Gesellschaftsrechte in eine

    Der Senat hat auf diese Zusammenhänge bereits in seiner Entscheidung vom 19.März 1981 IV R 167/80 (BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527) hingewiesen; hierauf wird Bezug genommen.
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 51/79

    Zur Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung oder Entnahme

    Nach diesen bestimmt sich insbesondere, ob die Anteile Betriebsvermögen i. S. von § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG oder Privatvermögen sind (BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 167/80, BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527).
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