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   BFH, 25.11.1981 - I R 54/77   

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https://dejure.org/1981,799
BFH, 25.11.1981 - I R 54/77 (https://dejure.org/1981,799)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1981 - I R 54/77 (https://dejure.org/1981,799)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1981 - I R 54/77 (https://dejure.org/1981,799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert - Steuerbilanz - Wirtschaftsgut - Immaterielle Wirtschaftsgüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts; Abgrenzung des Geschäftswerts von abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 434
  • BStBl II 1982, 189
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.02.1972 - I R 96/70

    Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Danach bleibt es weiterhin auch bei der in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. Februar 1972 I R 96/70 (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381) erneut begründeten und bekräftigten Auffassung, daß es sich beim Geschäftswert um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt, das nicht zerlegt werden kann, auch wenn die Umstände, auf denen es beruht, im Laufe der Zeit wechselten.

    Dem FG ist auch darin recht zu geben, daß im Streitfall die Grundsätze der AfA auf den Praxiswert eines Freiberuflers nicht angewandt werden können, weil der Betrieb des Klägers als zahntechnisches Labor einen Gewerbebetrieb darstellt (BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381).

  • BFH, 16.09.1970 - I R 196/67

    Geschäftsaufgabe - Persönliche Geschäftsbedingungen - Geschäftswert -

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Läßt sich ein einzelnes immaterielles Wirtschaftsgut aus dem Geschäftswert aussondern, so sind die Grundsätze des § 7 EStG (AfA) nur dann anwendbar, wenn sich der Wert dieses Wirtschaftsguts innerhalb einer ungefähr bestimmbaren Zeit erschöpft (BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 196/67, BFHE 101, 76, BStBl II 1971, 175).

    Der Streitfall ist demnach nicht mit demjenigen zu vergleichen, den der erkennende Senat in BFHE 101, 76, BStBl II 1971, 175 entschieden hat.

  • BFH, 05.08.1970 - I R 180/66

    Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Der Geschäftswert ist der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. August 1970 I R 180/66, BFHE 100, 89, BStBl II 1970, 804).
  • BFH, 23.07.1980 - I R 30/78

    Jahresabschluß - Rückstellung - Aufstellung dieses Jahresabschlusses - Erstellung

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Er hält vielmehr an der gegenteiligen neueren Rechtsprechung des BFH fest (Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - betreffend Rückstellung für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine KG - vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger - BAnz - und zur Erstellung des Geschäftsberichts einer AG; sowie vom 23. Juli 1980 I R 30/78, BFHE 131, 465, BStBl II 1981, 63 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79

    Rückstellung für gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Er hält vielmehr an der gegenteiligen neueren Rechtsprechung des BFH fest (Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - betreffend Rückstellung für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine KG - vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger - BAnz - und zur Erstellung des Geschäftsberichts einer AG; sowie vom 23. Juli 1980 I R 30/78, BFHE 131, 465, BStBl II 1981, 63 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen).
  • BFH, 23.07.1980 - I R 28/77

    Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Er hält vielmehr an der gegenteiligen neueren Rechtsprechung des BFH fest (Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - betreffend Rückstellung für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine KG - vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger - BAnz - und zur Erstellung des Geschäftsberichts einer AG; sowie vom 23. Juli 1980 I R 30/78, BFHE 131, 465, BStBl II 1981, 63 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
    Die Aktivierung eines Geschäftswerts setzt steuerrechtlich mindestens voraus, daß handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht besteht (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

    Eine Aktivierung als Anschaffungskosten für einen Anteil am Geschäftswert ist demnach (nur) geboten, soweit die Aufwendungen nicht nachweisbar als Entgelt für bestimmte materielle oder immaterielle Einzelwirtschaftsgüter bzw. die stillen Reserven in solchen Einzelwirtschaftsgütern bezahlt worden sind (z.B. BFH-Urteil vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, 436, BStBl II 1982, 189, mit weiteren Nachweisen).

    Die Erklärungen der Vertragsparteien, insbesondere die im Einzelfall gewählte Bezeichnung für den Gegenstand des entgeltlichen Erwerbs, können bilanzsteuerrechtlich allerdings nur insoweit maßgeblich sein, als sie den objektiven Gegebenheiten entsprechen (BFHE 134, 434, 436, BStBl II 1982, 189).

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79

    Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert

    Der Geschäftswert ist der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189).

    An dieser Auffassung hält der Senat - ebenso wie der I. Senat des BFH im Urteil in BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189 - aus folgenden Gründen fest:.

    Daran kann und will das Verbot der Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter, das die Aktivierung nicht bestimmbarer Werte verhindern will, nichts ändern (vgl. auch Urteil in BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.06.2019 - 5 K 189/18

    Belieferungsrechte als selbständig bewertungsfähiges, abschreibbares

    Eine Aktivierung als Anschaffungskosten für einen Anteil am Geschäftswert und die Abschreibung über 15 Jahre scheidet nur aus, soweit die Aufwendungen nachweisbar als Entgelt für bestimmte materielle oder immaterielle Einzelwirtschaftsgüter bzw. die stillen Reserven in solchen Einzelwirtschaftsgütern bezahlt worden sind (BFH, Urteil vom 25. November 1981, I R 54/77, BStBl. II 1982, 189 m.w.N.).

    Ob das der Fall ist, beurteilt sich ebenfalls nach den objektiven Gegebenheiten des Einzelfalles (BFH, Urteil vom 25. November 1981, I R 54/77, BStBl. II 1982, 189; Urteil vom 05. August 1970, I R 180/66, BStBl. II 1970, 804).

  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, die durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189, und vom 26. November 2009 III R 40/07, BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04

    Anschaffungskosten Grund und Boden

    Die Erklärungen der Vertragsparteien, insbesondere die im Einzelfall gewählte Bezeichnung für den Gegenstand des entgeltlichen Erwerbs, können bilanzsteuerrechtlich allerdings nur insoweit maßgeblich sein, als sie den objektiven Gegebenheiten entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189, unter I.1. der Gründe).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 177/77

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts nur bei Fehlmaßnahme oder

    In der weiteren Entscheidung vom 25. November 1981 I R 54/77 (BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189) hat der erkennende Senat für das Steuerrecht aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG die rechtspolitische Wertentscheidung des Gesetzgebers hergeleitet, daß der derivativ erworbene Geschäftswert als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut anzusehen und in der Steuerbilanz anzusetzen ist.
  • BFH, 28.02.1990 - I R 137/86

    Kosten des Rechnungsprüfungsamtes einer Gemeinde als Betriebsausgaben beim

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat ebenfalls die betriebliche Veranlassung der an Überwachungsorgane gezahlten Vergütungen bejaht (BFH-Urteil vom 7. Februar 1968 I R 53/67, BFHE 91, 467, BStBl II 1968, 392, mit zahlreichen Hinweisen; Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. November 1972 1 BvR 338/68, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1973, 135; für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses: BFH-Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297; vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189 unter III.).
  • FG Bremen, 12.10.2005 - 2 K 3/05

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage für im Rahmen eines Unternehmenskaufs

    Firmenwert ist nämlich bei einem Unternehmenskauf der Betrag, um den der Kaufpreis höher ist als der Teilwert der übernommenen Wirtschaftsgüter; er ist als ein immaterielles Gesamtwirtschaftsgut zu verstehen, das den Inbegriff einer Anzahl von im einzelnen nicht messbaren Faktoren wie Kundenkreis, Ruf des Unternehmens, Absatzmöglichkeiten, Standort, Mitarbeiterstamm, Betriebsorganisation usw. bildet, und Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, die nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im Ganzen gewährleistet sind (z. B. BFH-Urteile vom 16. September 1970 I R 196/67, BFHE 101, 76 , BStBl II 1971, 175 , m. w. N.; vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434 , BStBl II 1982, 189 , m. w. N.; vom 7. November 1985 IV R 7/83, BFHE 145, 194 , BStBl II 1986, 176 ; vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422 , BStBl II 1994, 224 ).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 290/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des

    Für die Annahme zweier Teilgeschäftswerte mit verschiedenem bilanzrechtlichen Schicksal ist kein Raum (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BFH-Urteil vom 02. Februar 1972 - I R 96/70, BStBl II 1972, 381 ; BFH-Urteil vom 25. November 1981 - I R 54/77, BStBl II 1982, 189 ; BFH-Urteil vom 12. August 1982 - IV R 43/79, BStBl II 1982, 652 und BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 - I R 177/77, BStBl II 1982, 758 m.w.N.).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 92/84

    Steuerrechtliche Zulässigkeit der stillen Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

    Der Senat kann insoweit offenlassen, ob die Geschäftsbeziehungen von dem Geschäftswert zu trennen sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189).
  • FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95

    Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

  • BFH, 01.04.1982 - IV R 3/79
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 289/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des

  • BFH, 01.04.1982 - IV R 23/79

    Ausscheiden eines Gesellschafters - Abfindung - Buchwert - Unternehmenswert - AfA

  • BFH, 24.06.1982 - IV R 142/79
  • BFH, 09.06.1982 - IV B 87/81
  • BFH, 01.04.1982 - IV R 2/79
  • BFH, 29.09.1981 - VIII R 18/77
  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 923/14

    Ansatz eines Firmenwerts auf Ebene einer Organgesellschaft

  • FG München, 15.07.1997 - 7 V 1978/97

    Maßgeblichkeit der von den Vertragsparteien für den Gegenstand eines

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