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   BFH, 28.04.1982 - I R 51/76   

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https://dejure.org/1982,642
BFH, 28.04.1982 - I R 51/76 (https://dejure.org/1982,642)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1982 - I R 51/76 (https://dejure.org/1982,642)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1982 - I R 51/76 (https://dejure.org/1982,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 6a; KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Pension - Witwe - Eintritt des Versorgungsfalls - Wertsicherungsklausel - Beamtenbezüge - Pensionsanpassung - Lebenshaltungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Aufgabe der ständigen Rechtsprechung zur 75-Jahres-Grenze) KSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 4 Abs. 4, § 6a; KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 519
  • BStBl II 1982, 612
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.04.1979 - I R 39/76

    Pensionserhöhung - Ruhestand - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Erhöhungen der Pension der Witwe eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die auf einer nach dem Eintritt des Versorgungsfalls vereinbarten Wertsicherungsklausel mit Koppelung an die Entwicklung von Beamtenbezügen beruhen, sind verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Grundsätzen der Anerkennung von Pensionsanpassungen an erheblich gestiegene Lebenshaltungskosten gerechtfertigt sind (Anschluß an BFH-Urteile vom 22. März 1972 I R 117/70, BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501, und vom 6. April 1979 I R 39/76, BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    Der dem Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetretene Bundesminister der Finanzen (BMF) bezog sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1979 I R 39/76 (BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687) und die darin entwickelte Ansicht, daß laufende Pensionserhöhungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel sich wesentlich von einer Anpassung nach allgemeinen Grundsätzen zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes unterschieden, so daß die nachträgliche Ausstattung einer Pensionszusage mit einer Wertsicherungsklausel zur Gewährung eines zusätzlichen Arbeitsentgelts führe und sich insofern eine - steuerrechtlich nicht anzuerkennende - Rückwirkung beilege.

    Daß es für die Beurteilung der Frage, ob die Stellung eines Gesellschafters eine beherrschende ist, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Abschlusses des zu beurteilenden Vertrages ankommt, hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    Das gilt auch für Versorgungszusagen zugunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Familienangehörigen (vgl. BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    a) In der Entscheidung in BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501 hat der erkennende Senat ausgeführt, daß der Grundsatz der Nichtanerkennung "rückwirkender", d. h. mit Rücksicht auf die frühere Tätigkeit vereinbarter Rechtsgestaltungen nicht auf solche Pensionserhöhungen zutrifft, die eine Anpassung der Bezüge an eine entscheidende Änderung der Lebenshaltungskosten bezwecken (ebenso Urteil in BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    Die Ausführungen des erkennenden Senats in BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687, welche die Anknüpfung von Pensionsbezügen an Sozialversicherungsrenten betreffen, gelten für die Koppelung der Bezüge eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft oder seiner Hinterbliebenen an die Entwicklung von Beamtenbezügen entsprechend.

    b) Hiernach könnten die Pensionserhöhungen nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze einer Anpassung der Bezüge an erheblich gestiegene Lebenshaltungskosten im Sinn der neueren Rechtsprechung (BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501; BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687) steuerrechtlich als gewinnmindernd anerkannt werden.

  • BFH, 22.03.1972 - I R 117/70

    Pensionsbezüge - Anpassung an veränderte Verhältnisse - Ansteigen der

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Erhöhungen der Pension der Witwe eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die auf einer nach dem Eintritt des Versorgungsfalls vereinbarten Wertsicherungsklausel mit Koppelung an die Entwicklung von Beamtenbezügen beruhen, sind verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Grundsätzen der Anerkennung von Pensionsanpassungen an erheblich gestiegene Lebenshaltungskosten gerechtfertigt sind (Anschluß an BFH-Urteile vom 22. März 1972 I R 117/70, BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501, und vom 6. April 1979 I R 39/76, BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    Auf die Voraussetzung, daß auch die Pensionsbezüge und -zusagen zugunsten der anderen Angestellten und der Arbeiter des Betriebs entsprechend erhöht sein müssen (BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501), kommt es nur dann nicht an, wenn die Kapitalgesellschaft mit der Erhöhung der Pensionsbezüge im Einzelfall eine sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ergebende Verpflichtung zur Anpassung erfüllt.

    Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch das FG sei unvereinbar mit den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1972 I R 117/70 (BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501).

    a) In der Entscheidung in BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501 hat der erkennende Senat ausgeführt, daß der Grundsatz der Nichtanerkennung "rückwirkender", d. h. mit Rücksicht auf die frühere Tätigkeit vereinbarter Rechtsgestaltungen nicht auf solche Pensionserhöhungen zutrifft, die eine Anpassung der Bezüge an eine entscheidende Änderung der Lebenshaltungskosten bezwecken (ebenso Urteil in BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687).

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist jedoch nach dem Urteil in BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501 anzunehmen, wenn nicht auch die Pensionen der Arbeiter und Angestellten des Unternehmens an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt wurden.

    Gehalts- oder Pensionsvereinbarungen zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers können, wie bemerkt, nach ständiger Rechtsprechung steuerrechtlich grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie vor Leistung der Dienste klar und eindeutig getroffen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501, und vom 3. April 1974 I R 241/71, BFHE 112, 178, BStBl II 1974, 497).

    b) Hiernach könnten die Pensionserhöhungen nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze einer Anpassung der Bezüge an erheblich gestiegene Lebenshaltungskosten im Sinn der neueren Rechtsprechung (BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501; BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687) steuerrechtlich als gewinnmindernd anerkannt werden.

  • BFH, 15.12.1965 - I 193/62 S

    Rückstellung für Versorgungsleistungen einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    - Die von der Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 15. Dezember 1965 I 193/62 S (BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202) vertretene Ansicht, daß bei Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit einer Belastung der Gesellschaft ernsthaft erst ab der Vollendung des 75. Lebensjahres des Pensionsberechtigten gerechnet werden könne, sei nach wie vor zutreffend.

    Die Rechtsprechung vertritt seit dem Urteil in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202 den Standpunkt, daß Rückstellungen für die Verpflichtung zur Zahlung einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unter der Annahme zu bemessen sind, daß der Pensionsberechtigte erst mit der Vollendung des 75. Lebensjahres in den Ruhestand tritt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 I R 112/72, BFHE 113, 25, BStBl II 1974, 694; für des Bewertungsrecht: BFH-Urteil vom 4. Februar 1972 III R 98/71, BFHE 105, 148, BStBl II 1972, 515).

    b) Den vorliegenden Erhebungen ist jedenfalls zu entnehmen, daß zwei von der früheren Rechtsprechung angenommene Erfahrungssätze nicht mehr zu belegen sind, nämlich zum einen die Annahme, daß Pensionen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Einmanngesellschaften und andere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich so gut wie nicht gezahlt würden (BFH-Urteile vom 5. Mai 1959 I 11/58 S, BFHE 69, 286, 293, BStBl III 1959, 369; vom 4. August 1959 I 4/59 S, BFHE 69, 299, BStBl III 1959, 374; vgl. dazu die Einwendungen des BVerfG in BVerfGE 18, 238), sodann, daß dieser Personenkreis seine Tätigkeit jedenfalls so lange fortsetze, bis sie aus biologischen Gründen eingestellt werden müsse, so daß eine Tätigkeit bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres zu unterstellen sei (so seit Urteil in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202).

  • BFH, 04.02.1972 - III R 98/71

    Kapitalgesellschaft - Nichtnotierte Anteile - Schätzung des gemeinen Werts -

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Die Rechtsprechung vertritt seit dem Urteil in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202 den Standpunkt, daß Rückstellungen für die Verpflichtung zur Zahlung einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unter der Annahme zu bemessen sind, daß der Pensionsberechtigte erst mit der Vollendung des 75. Lebensjahres in den Ruhestand tritt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 I R 112/72, BFHE 113, 25, BStBl II 1974, 694; für des Bewertungsrecht: BFH-Urteil vom 4. Februar 1972 III R 98/71, BFHE 105, 148, BStBl II 1972, 515).

    d) Der Senat weicht mit der vorliegenden Entscheidung von den Urteilen des III. Senats des BFH vom 18. April 1969 III R 58/66 (BFHE 96, 317, BStBl II 1969, 608) und in BFHE 105, 148, BStBl II 1972, 515 ab.

  • BFH, 20.06.1974 - I R 112/72

    GmbH - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Zusage einer Pension -

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Der Senat hält nicht mehr an der Rechtsprechung fest, nach welcher für die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zugesagte Pension in der Steuerbilanz eine Rückstellung nur unter Zugrundelegung eines Pensionierungsalters von 75 Jahren gebildet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 I R 112/72, BFHE 113, 25, BStBl II 1974, 694, m. w. N.).

    Die Rechtsprechung vertritt seit dem Urteil in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202 den Standpunkt, daß Rückstellungen für die Verpflichtung zur Zahlung einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unter der Annahme zu bemessen sind, daß der Pensionsberechtigte erst mit der Vollendung des 75. Lebensjahres in den Ruhestand tritt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 20. Juni 1974 I R 112/72, BFHE 113, 25, BStBl II 1974, 694; für des Bewertungsrecht: BFH-Urteil vom 4. Februar 1972 III R 98/71, BFHE 105, 148, BStBl II 1972, 515).

  • BFH, 18.04.1969 - III R 58/66

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Abfindung - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    d) Der Senat weicht mit der vorliegenden Entscheidung von den Urteilen des III. Senats des BFH vom 18. April 1969 III R 58/66 (BFHE 96, 317, BStBl II 1969, 608) und in BFHE 105, 148, BStBl II 1972, 515 ab.
  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Dieser Anspruch war dann gegeben, wenn seit der Pensionszusage oder seit der letzten Anpassung die Lebenshaltungskosten nach dem maßgebenden Index um 40 v. H. gestiegen sind (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Mai 1973 II ZR 58/71, BGHZ 61, 31).
  • BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    b) Den vorliegenden Erhebungen ist jedenfalls zu entnehmen, daß zwei von der früheren Rechtsprechung angenommene Erfahrungssätze nicht mehr zu belegen sind, nämlich zum einen die Annahme, daß Pensionen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Einmanngesellschaften und andere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich so gut wie nicht gezahlt würden (BFH-Urteile vom 5. Mai 1959 I 11/58 S, BFHE 69, 286, 293, BStBl III 1959, 369; vom 4. August 1959 I 4/59 S, BFHE 69, 299, BStBl III 1959, 374; vgl. dazu die Einwendungen des BVerfG in BVerfGE 18, 238), sodann, daß dieser Personenkreis seine Tätigkeit jedenfalls so lange fortsetze, bis sie aus biologischen Gründen eingestellt werden müsse, so daß eine Tätigkeit bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres zu unterstellen sei (so seit Urteil in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    a) Bereits in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1964 I BvR 488/62 usw. (BVerfGE 18, 224, 238, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 92, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Art. 3 des Grundgesetzes, Rechtsspruch 249) ist ausgeführt, daß nach Feststellungen der Finanzverwaltung in den Jahren 1958 und 1959 etwa die Hälfte der pensionsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen in Ruhestand getreten sei.
  • BFH, 03.04.1974 - I R 241/71

    Gehaltsnachzahlungen an beherrschende Gesellschafter einer GmbH; besondere

    Auszug aus BFH, 28.04.1982 - I R 51/76
    Gehalts- oder Pensionsvereinbarungen zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers können, wie bemerkt, nach ständiger Rechtsprechung steuerrechtlich grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie vor Leistung der Dienste klar und eindeutig getroffen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 105, 143, BStBl II 1972, 501, und vom 3. April 1974 I R 241/71, BFHE 112, 178, BStBl II 1974, 497).
  • BGH, 04.11.1976 - II ZR 148/75

    Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung -

  • BFH, 25.09.1968 - I 195/65

    Steuerrechtliche Behandlung einer Pensionslast im Falle der Zusage einer

  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

  • BFH, 08.02.1966 - I 227/63
  • BFH, 08.01.1969 - I R 91/66

    Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende

  • BFH, 26.07.1978 - I R 138/76

    Zur Frage der Beherrschung einer Kapitalgesellschaft im Sinne gleichgerichteter

  • BFH, 11.09.2013 - I R 72/12

    (Mindest-) Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden

    Das FG hat dazu zutreffend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zusageerteilung abgestellt (Senatsurteile vom 28. April 1982 I R 51/76, BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612; vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BFHE 182, 184, BStBl II 1997, 301; vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806; vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808).
  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

    Die Klägerin vertritt in ihr die Auffassung, entgegen dem Urteil des FG sei aus dem Urteil des BFH vom 28. April 1982 I R 51/76 (BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) die Rechtsauslegung zu entnehmen, daß bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (allein) von der vertraglich zugesagten Altersgrenze auszugehen sei.

    Sie bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Auffassung des FG für unzutreffend hält, dem BFH-Urteil in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 könne nicht generell die Anerkennung eines vertraglich vereinbarten Pensionsalters unter 65 Jahren entnommen werden.

    In seinem Urteil (in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) hat der Senat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unter der Annahme berechnet werden müssen, daß der Pensionsfall mit Vollendung des 75. Lebensjahres eintritt.

    Hiernach bestand in dem in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 entschiedenen Fall hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, daß Angehörige dieses Personenkreises mit dem vertraglich vorgesehenen Pensionsalter von 65 Jahren zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand traten.

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Bereits in der Entscheidung in BFHE 133, 172, BStBl II 1982, 612, welche die Gewährung von Zinsvorteilen bei Darlehensverträgen zwischen inländischen Schwestergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft betraf, hat der Senat ausgeführt, daß der oben bezeichnete bilanzrechtliche Grundsatz auch auf Auslandsbeziehungen anzuwenden ist.
  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Es ist auch aufgrund von Erfahrungssätzen nicht ausgeschlossen, daß die im Streitjahr bereits 67jährige X die ihr nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben tatsächlich wahrgenommen hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 28. April 1982 I R 51/76, BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 28.04.1982 (Az. I R 51/76) sei eine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten bei einer Altersversorgung gerechtfertigt.

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Pensionserhöhung einen Ausgleich für eine anderweitig nicht schließbare Versorgungslücke (vgl. Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8 Rn. 1094 und 1099; offengelassen im BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 98/93, BFHE 176, 412, BStBl II 1995, 419) oder eine Anpassung an erhebliche Steigerungen der Lebenshaltungskosten darstellt (BFH-Urteile vom 23.09.2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 28.04.1982 I R 51/76, BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612, wonach eine Steigerung von rd.

  • BFH, 23.01.1991 - I R 113/88

    Ruhestandsalter bei Pensionsrückstellungen für beherrschende

    In seinem Urteil vom 28. April 1982 I R 51/76 (BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) hat der Senat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unter der Annahme berechnet werden müssen, daß der Pensionsfall mit Vollendung des 75. Lebensjahres eintritt.

    Hiernach bestand in dem in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 entschiedenen Fall hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, daß Angehörige dieses Personenkreises mit dem vertraglich vorgesehenen Pensionsalter von 65 Jahren zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand traten.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1418/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

    c) Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des BFH für die Frage der Beherrschung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1982 I R 51/76BFHE 135, 519BStBl II 1982, 612; vom 18. Dezember 1996 I R 139/94BFHE 182, 184BStBl II 1997, 301, Beschluss vom 17. März 1997 - I B 84/96 -, juris, Schwedhelm in Streck KStG, 8. Aufl. 2014, § 8 Rn. 227 m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Dagegen hat der erkennende Senat (nachträglich vereinbarte) Pensionserhöhungen, die eine Kapitalgesellschaft mit ihrem beherrschenden Gesellschafter nach dessen Eintritt in den Ruhestand vereinbart hat, nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet (BFH-Urteile vom 6. April 1979 I R 39/76, BFHE 128, 352, BStBl II 1979, 687; vom 28. April 1982 I R 51/76, BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Die Rechtsprechung zum beherrschenden Gesellschafter kann aber nur angewendet werden, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt des Abschlusses des zu beurteilenden Vertrages bereits die Mehrheit der Anteile besaß (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1982 I R 51/76, BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612; vom 10. November 1993 I R 36/93, BFH/NV 1994, 827, m. w. N.; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 95/88

    Bemessung der Pensionsrückstellungen für beherrschende

    In seinem Urteil vom 28. April 1982 I R 51/76 (BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) hat der Senat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unter der Annahme berechnet werden müssen, daß der Pensionsfall mit Vollendung des 75. Lebensjahres eintritt.

    Hiernach bestand in dem in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 entschiedenen Fall hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, daß Angehörige dieses Personenkreises mit dem vertraglich vorgesehenen Pensionsalter von 65 Jahren zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand traten.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1419/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

  • FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11

    Höhe der Pensionsrückstellung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Köln, 06.09.2012 - 10 K 1645/11

    Wechsel vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/81

    Verfassungsmäßigkeit - GmbH - Beherrschende Stellung eines Gesellschafters -

  • BFH, 28.10.1987 - I R 22/84

    Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

  • BFH, 17.05.1995 - I R 66/94

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zugesagter Dynamisierung der Altersrente;

  • BFH, 18.07.1985 - IV R 59/83

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Beratender Volkswirt - Abfassung von Gutachten -

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 4/85

    Unterwerfen außerordentlicher Einkünfte auf Antrag unter einen ermäßigten

  • FG Düsseldorf, 07.03.1991 - 6 K 274/86

    Pensionsrückstellungen und Tantiemeregelungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 27.10.1982 - I R 176/79
  • FG München, 16.08.1995 - 1 V 2473/94

    Anforderungen an eine Pensionszusage; Voraussetzungen für die Durchführung einer

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