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   BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79   

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https://dejure.org/1981,835
BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79 (https://dejure.org/1981,835)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1981 - VI R 180/79 (https://dejure.org/1981,835)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - VI R 180/79 (https://dejure.org/1981,835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Aufwendung - Englischlehrer - Anschaffungskosten - Nachschlagewerk - Werbungskosten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12 Nr. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen Nachschlagewerks in englischer Sprache können Werbungskosten sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 299
  • BStBl II 1982, 67
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75

    Aufwendungen für die Anschaffung eines Nachschlagewerkes gehören zu den

    Auszug aus BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79
    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Bücher eines Lehrers; Aufwendungen sind also auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Wegen des objektiven Charakters von Büchern allgemeinbildender Natur, die von zahlreichen Personen zu privaten Zwecken angeschafft werden, gehören Aufwendungen für solche Bücher, selbst wenn ein Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Andererseits aber ist im Urteil in BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716 anerkannt worden, daß die aus dem objektiven Charakter dieser Bücher gewonnene Vermutung, sie seien (auch) aus Gründen der Lebenshaltung angeschafft worden, durch ausreichende Nachweise im Einzelfall ausgeräumt werden kann.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79
    Dabei hängt nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) die Entscheidung, ob es sich um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel oder um Lebenshaltungskosten handelt, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, ab.

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79
    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Bücher eines Lehrers; Aufwendungen sind also auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).
  • FG Berlin, 13.11.1973 - V 125/73
    Auszug aus BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79
    Dagegen hat das FG Berlin mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 13. November 1973 V 125/73 (EFG 1974, 311) ausgeführt, daß die Aufwendungen für die Anschaffung eines allgemeinen Nachschlagewerks in englischer Sprache für einen Lehrer mit dem Fach Englisch Werbungskosten seien.
  • FG Hessen, 28.01.1970 - II 1087/68
    Auszug aus BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79
    Das Hessische FG hat mit Urteil vom 28. Januar 1970 II 1087/68 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1970 S. 384 - EFG 1970, 384 -) entschieden, daß Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung der E. B. nicht als Werbungskosten abziehbar seien.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand weitaus überwiegend dem Beruf dient, so sind Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. insbesondere auch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der

    b) Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers zu würdigen sind (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67; vom 21. Februar 1986 VI R 192/82, BFH/NV 1986, 401; vom 2. Februar 1990 VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564).
  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17; BFH, Urt. v. 16.10.1981 - VI R 180/79; BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

    Aufwendungen sind demnach auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden (BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    Für sie gilt daher, daß ihre Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit den Kosten der Lebensführung zuzurechnen ist, wenn nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar ist, ob sie weitaus überwiegend dem Beruf oder Betrieb dienen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67; vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61, BStBl II 1992, 195).

    c) Was für schöngeistige Literatur gilt, gilt auch für andere allgemeinbildende Bücher wie Nachschlagewerke (BFH-Urteile vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716; in BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) und Biographien.

  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand weitaus überwiegend dem Beruf dient, so sind Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. insbesondere auch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67, betreffend Kosten der Anschaffung von Büchern bei Lehrern).
  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    a) Mit den Beteiligten geht der Senat davon aus, daß Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst den gleichen steuerrechtlichen Regeln unterworfen sein müssen (s. bereits BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/79, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).
  • BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90

    Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand weitaus überwiegend dem Beruf dient, so sind Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. insbesondere auch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67 - Kosten der Anschaffung von Büchern bei Lehrern -).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, bei dem nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar ist, ob es mehr dem Betrieb oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79, BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67).
  • BFH, 21.06.1989 - VI R 138/86

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Literatur - Literatur zu beruflichen Zwecken

    Hinweise darauf fänden sich jedoch in dem vom BFH erwähnten Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79 (BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) sowie in dem dort in Bezug genommenen Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Im Urteil in BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67 hat der BFH vielmehr bestätigt, daß Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung der "Encyklopaedia Britannica" Werbungskosten sein können.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.08.1982 - 6 K 2/81
    Das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot ist nur dann nicht anzuwenden, wenn und soweit sich der den Betrieb (Beruf) fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abtrennen läßt, und wenn außerdem der betriebliche (berufliche) Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist, bzw. wenn einwandfrei feststeht, daß die betriebliche (berufliche) Veranlassung weitaus überwiegt und eine private Veranlassung von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile VI R 71/78; vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79 , BStBl II 1982, 67, jeweils m. w. N.).

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Betrieb (Beruf) oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit den Kosten der Lebensführung zuzurechnen (BFH-Urteil VI R 180/79).

  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98

    "Handelsblatt"; Werbungskosten; Kosten der Lebensführung; Aufteilungsmaßstab;

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 192/82

    Geltendmachung von Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten

  • OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 129/17

    Umzugskosten; Mietentschädigung; Eigenheim; Nebenkosten; Lohnsteuer

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 132/87

    Nutzung eines Computers als Arbeitsmittel im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 6

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 2413/98

    Kosten für Computerzubehör als Werbungskosten ; Kosten für eine Studienreise als

  • FG München, 30.09.1997 - 2 K 2730/96
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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1981 - VIII R 178/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1417
BFH, 20.10.1981 - VIII R 178/80 (https://dejure.org/1981,1417)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1981 - VIII R 178/80 (https://dejure.org/1981,1417)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - VIII R 178/80 (https://dejure.org/1981,1417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 306
  • NJW 1982, 599
  • BStBl II 1982, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.10.1981 - VIII R 85/79

    Wärmeschutz - Witterungseinfluß - Außenschutz eines Hauses - Vorhangfassade -

    Auszug aus BFH, 20.10.1981 - VIII R 178/80
    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 20. Oktober 1981 VIII R 85/79 (BStBl II 1982, 64).
  • FG Bremen, 25.07.1980 - I 212/79
    Auszug aus BFH, 20.10.1981 - VIII R 178/80
    Das Finanzgericht (FG) hat ausgeführt (Urteil des FG Bremen vom 25. Juli 1980 I 212/79, Entscheidungen der Finanzgerichte 1980 S. 543 - EFG 1980, 543 -): Es sei darauf abzustellen, welchen Zweck der Steuerpflichtige mit der Baumaßnahme verfolge.
  • BFH, 04.02.1986 - IX R 16/85

    Wärmedämmungsmaßnahme - Zwischendecke - Holzprofilbretter - Decke ohne

    Die Wärmedämmungsmaßnahme muß allerdings der alleinige Zweck des Einziehens der Zwischendecke sein (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Oktober 1981 VIII R 85/79, BFHE 134, 301, BStBl II 1982, 64 - betreffend Vorhangfassade -, und VIII R 178/80, BFHE 134, 306, BStBl II 1982, 67 - betreffend Rolläden -).

    Können sie objektiv gesehen auch anderen Zwecken dienen, entfällt die Begünstigung (vgl. Urteile in BFHE 134, 301, BStBl II 1982, 64, unter 2b am Ende, sowie in BFHE 134, 306, BStBl II 1982, 67).

    Die Sachverhaltswürdigung durch das FG, objektiv diene die Holzverschalung keinem anderen Zweck als dem Abschluß der Wärmedämmungsmaßnahme, ist - anders als im Urteil in BFHE 134, 306, BStBl II 1982, 67 - möglich.

  • BFH, 30.08.1988 - IX R 115/85

    Wärmeschutz - Maßnahme zum Zweck des Wärmeschutzes - Reparaturen - Gleichzeitige

    Durch dieses Erfordernis wird bezweckt, daß sich die Begünstigung auf Maßnahmen des Wärmeschutzes beschränkt und daß mit der Maßnahme keine anderen Zwecke in der Funktion des Gebäudes verfolgt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1981 VIII R 178/80, BFHE 134, 306, BStBl II 1982, 67).
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