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   BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79   

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https://dejure.org/1982,481
BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79 (https://dejure.org/1982,481)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1982 - IV R 56/79 (https://dejure.org/1982,481)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - IV R 56/79 (https://dejure.org/1982,481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 34

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveräußerung - Beendigung von Schuldverhältnissen - Veräußerungsgewinn - Laufender Gewinn - Abfindung - Aufgabe eines Pachtrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 34

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des Betriebes veranlaßten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 209
  • BStBl II 1982, 691
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit

    Auszug aus BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
    Die Gewährung einer Abfindung an einen Pächter mit dem Ziel, ihn zur Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen, gehöre bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730); ebenso seien Aufwendungen, die einem Vermieter infolge der Räumung eines Mietwohngrundstücks entstünden, Werbungskosten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Der Ansicht des FG, die Pächterabfindung sei in rechtsähnlicher Anwendung der BFH-Urteile in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730 den laufenden Betriebsausgaben zuzurechnen, könne nicht gefolgt werden.

    Diese Aufwendungen mindern als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; sie werden also nicht dem hieran anschließenden (von der Einkommensteuer nicht erfaßten) Veräußerungsgeschäft zugerechnet (vgl. Urteile in BFHE 196, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70

    Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
    Die Gewährung einer Abfindung an einen Pächter mit dem Ziel, ihn zur Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen, gehöre bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730); ebenso seien Aufwendungen, die einem Vermieter infolge der Räumung eines Mietwohngrundstücks entstünden, Werbungskosten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Der Ansicht des FG, die Pächterabfindung sei in rechtsähnlicher Anwendung der BFH-Urteile in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730 den laufenden Betriebsausgaben zuzurechnen, könne nicht gefolgt werden.

    Diese Aufwendungen mindern als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; sie werden also nicht dem hieran anschließenden (von der Einkommensteuer nicht erfaßten) Veräußerungsgeschäft zugerechnet (vgl. Urteile in BFHE 196, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).

  • BFH, 19.05.1971 - I R 46/70

    Buchverluste - Betriebsaufgabe - Entschädigungslose Überlassung -

    Auszug aus BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann der Veräußerungs- (bzw. Betriebsaufgabe-) gewinn z. B. auch gemindert werden durch Buchverluste, die durch die entschädigungslose Überlassung eines Wirtschaftsguts an einen Dritten als Folge der Veräußerung (Betriebsaufgabe) eingetreten sind (Urteil vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688).
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
    Denn der Veräußerungsgewinn wird nicht nur durch die "Veräußerungskosten", d. h. die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft stehenden Kosten wie Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, BStBl II 1978, 100) gemindert.
  • BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79

    Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die

    Auszug aus BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
    a) Der laufende Gewinn, der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4 bis 7e EStG) zu ermitteln ist, wird durch die zur normalen Geschäftstätigkeit gehörenden Vorgänge und deren Abwicklung bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1981 IV R 136/79, BFHE 134, 23, BStBl II 1981, 798).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Gewerbetreibender zu zahlen hat, weil er im Rahmen der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung einen betrieblichen Kredit vorzeitig ablöst, gehört zu den Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG (Änderung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).

    Demgegenüber hat der BFH bisher die Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG als Aufwendungen definiert, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft stehen, wie z.B. Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen, Reise-, Beratungs- und Gutachterkosten sowie die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern (vgl. z.B. Urteile vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, BStBl II 1978, 100; vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561).

    c) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung von der Rechtsprechung des IV. Senats in dem Urteil in BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691 ab, auf das das FG seine Entscheidung gestützt hat.

  • FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

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  • BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)

    Es sind aber auch andere Fälle einer Minderung des Veräußerungsgewinns durch wirtschaftlich eng mit der Veräußerung zusammenhängende Vorgänge denkbar (BFH-Urteil vom 6. Mai 1982 IV 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).

    Allerdings genügt ein nur zeitlicher Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung nicht zur Annahme eines den Veräußerungsgewinn beeinflussenden Vorgangs (BFH-Urteil in BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).

    c) Ein anderes Ergebnis läßt sich nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691 herleiten.

    Zum anderen hängen die Abfindungen, über die im Senatsurteil in BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691 entschieden wurde, mit Schuldverhältnissen zusammen, die der Erzielung der laufenden Einkünfte gedient haben, wohingegen die Vorsteuerberichtigung ihren Rechtsgrund ausschließlich darin hat, daß steuerfreie Umsätze erzielt wurden.

  • BFH, 17.09.2014 - IV R 33/11

    Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an

    Ein nur zeitlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und der Übertragung genügt allerdings nicht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691, unter 2. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

    Der zeitliche Zusammenhang zwischen Darlehensverlust und Auflösung des Betriebs allein genügt nicht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

    Das vom FG unter II.1.c seiner Entscheidungsgründe zitierte Senatsurteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79 (BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691), demzufolge Abfindungen an einen Pächter, die geleistet wurden, um ihn zur vorzeitigen Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen, den laufenden Gewinn minderten, ist somit überholt.
  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Während hierunter zunächst die Aufwendungen zählten, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft standen, wie z.B. Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerprovisionen, Reise-, Beratungs- und Gutachterkosten sowie die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern (vgl. etwa BFH vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BStBl II 1978, 100; vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BStBl II 1982, 691; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BStBl II 1987, 561), kommt es nach der geänderten Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, nun auf die Unmittelbarkeit nicht mehr an, da dies kein aussagekräftiges Merkmal für die Zuordnung von Aufwendungen ist.Maßgeblich ist vielmehr der Veranlassungszusammenhang zur Veräußerung/Aufgabe (vgl. BFH vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BStBl II 2000, 458).
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83

    Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den

    c) Der Senat hat auch die Frage erwogen, ob bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG außer den in dieser Vorschrift genannten Veräußerungskosten und Anschaffungskosten noch andere Aufwendungen zu berücksichtigen sein könnten, wie dies von der Rechtsprechung des BFH für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG zugelassen wird (vgl. dazu Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688; vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00

    Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung;

    Macht der bisherige Inhaber eines Betriebs Aufwendungen zur Beendigung von Schuldverhältnissen, die bisher dem laufenden Betrieb dienten, so handelt es sich um keine den Aufgabegewinn belastenden Betriebsausgaben (Urteil des BFH vom 06.05.1982 IV R 56/79, BStBl II 1982, 691).

    Dies gilt zum Beispiel für Entschädigungen, die für Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer bezahlt werden (Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer, § 16 EStG, Anm. 152) oder für Aufwendungen an einen Pächter, die geleistet werden, um den Pächter zur vorzeitigen Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen (Urteil des BFH vom 06.05.1982 IV R 56/79, BStBl II 1982, 691).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 56/95

    Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrags

    Ohne Erfolg beruft sich das FA auf das Urteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79 (BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87

    Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der

  • BFH, 18.10.2000 - X R 70/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 2 K 85/92

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder Aufgabegewinns ; Wegen vorzeitiger

  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • FG München, 21.09.2004 - 12 K 703/02

    Kurssicherungsgeschäfte als Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG;

  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

  • FG Köln, 22.03.2002 - 14 K 2424/01

    Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten; Einstufung von

  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 4811/05

    Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien

  • BFH, 26.01.1984 - IV R 236/80

    Bei Ermittlung des steuerbegünstigten Entschädigungsbetrags nach § 24 Nr. 1 EStG

  • BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89

    Anforderungen an Beiladung zu einem angestrengten Verfahren des Finanzgerichts

  • FG Münster, 10.09.2002 - 1 K 3648/01

    Veräußerungsgewinn - Gewinn aus Auflösung des Versorgungswerks nicht

  • FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97

    Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95

    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für

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