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   BFH, 30.09.1981 - II R 56/78   

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https://dejure.org/1981,102
BFH, 30.09.1981 - II R 56/78 (https://dejure.org/1981,102)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1981 - II R 56/78 (https://dejure.org/1981,102)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1981 - II R 56/78 (https://dejure.org/1981,102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KraftStG 1972 § 2 Nr. 1; KraftStDV 1961 §§ 6, 8, 9; KraftStG 1979 § 3 Nr. 1; KraftStDV 1979 §§ 5, 6; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. e, § 58 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer - Zulassungsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 367
  • BStBl II 1982, 82
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.01.1957 - II 93/56 U

    Besteuerung eines Fahrzeuges als einheitliches Fahrzeug welches aus mehreren

    Auszug aus BFH, 30.09.1981 - II R 56/78
    Von dieser Rechtsauffassung ist der BFH schon bisher ausgegangen (vgl. z.B. Urteil vom 30. Januar 1957 II 93/56 U, BFHE 64, 393, BStBl III 1957, 147, betreffend die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung eines Tiefladeanhängers).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    b) Die Einstufung eines Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung, wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt, noch lässt sie im Allgemeinen deshalb einen zuverlässigen Rückschluss auf die richtige kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung zu, weil die Verkehrsbehörden insofern eine überlegene Sachkunde anwenden könnten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82, und in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Die Einstufung eines Fahrzeuges durch die Verkehrsbehörde hingegen hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung, wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, 369, BStBl II 1982, 82); noch lässt sie im Allgemeinen deshalb einen zuverlässigen Rückschluss auf die richtige kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung zu, weil die Verkehrsbehörden insofern eine überlegene Sachkunde anwenden könnten (anders offenbar FG Nürnberg, Urteil vom 12. November 1996 VI 174/96, EFG 1997, 497), zumal die betroffenen öffentlichen Interessen bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung durch das FA eine strenge Prüfung verlangen, die verkehrsrechtlich nicht ohne weiteres geboten erscheinen muss (vgl. Rüsken, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Besteuerung von Klein-Lkws und Pkw-Kombis, Deutsches Autorecht 1999, 100).
  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Die Einstufung eines Fahrzeuges durch die Verkehrsbehörde hingegen hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung, wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, 369, BStBl II 1982, 82), noch lässt sie im Allgemeinen deshalb einen zuverlässigen Rückschluss auf die richtige kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung zu, weil die Verkehrsbehörden insofern eine überlegene Sachkunde anwenden könnten.
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