Rechtsprechung
   BFH, 03.12.1982 - III R 102/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1458
BFH, 03.12.1982 - III R 102/79 (https://dejure.org/1982,1458)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1982 - III R 102/79 (https://dejure.org/1982,1458)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1982 - III R 102/79 (https://dejure.org/1982,1458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GrStG § 15 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 370
  • NJW 1983, 1136 (Ls.)
  • BStBl II 1983, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus BFH, 03.12.1982 - III R 102/79
    Die Belastung ist aber um so stärker, je höher der bei der Einheitsbewertung anzuwendende Vervielfältiger (§ 80 Abs. 1 BewG) ist (vgl. dazu im einzelnen BT-Drucks. VI/3418, 84f., 87).

    Um die sich daraus ergebenden Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Steuermeßzahl bei Einfamilienhäusern für die ersten 75.000 DM des Einheitswerts von 3, 5 auf 2, 6 v. T. gesenkt (vgl. BT-Drucks. VI/3418, 88).

  • FG Hamburg, 24.08.2010 - 3 K 97/10

    Grundsteuer: Ungleiche Grundsteuermesszahlen sind verfassungsgemäß

    Bei einer als Einfamilienhaus bewerteten Eigentumswohnung sei nach § 15 Grundsteuergesetz (GrStG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung eine Steuermesszahl von 3, 5 v. T. zugrunde zu legen, wie auch im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1982 III R 102/79 ausgeführt (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).

    Wie der BFH ausgeführt hat, liegen im Durchschnitt die Vervielfältiger für die verschiedenen Grundstücksarten etwa bei der Zahl 10 (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).

    Die Anwendung der Steuermesszahl 2, 6 v. T. bei Eigentumswohnungen führt danach im Vergleich mit sonstigen Einfamilienhäusern nicht zu einer grundsteuerlichen Gleichstellung, sondern vielmehr zu einer Besserstellung (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).

  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Der BFH hat bereits mit dem auch vom Finanzgericht (FG) angeführten Urteil vom 3. Dezember 1982 III R 102/79 (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338) zur Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern (§ 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 BewG) einerseits und Eigentumswohnungen (§ 93 BewG) andererseits Stellung genommen und diese unter Hinweis darauf gebilligt, dass die bei der Berechnung des Einheitswerts maßgebenden Vervielfältiger (§ 80 BewG) bei Einfamilienhäusern fühlbar höher seien als bei Eigentumswohnungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht