Rechtsprechung
BFH, 03.12.1982 - III R 102/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GrStG § 15 Abs. 1 und 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Steuermeßzahl - Eigentumswohnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GrStG § 15 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Papierfundstellen
- BFHE 137, 370
- NJW 1983, 1136 (Ls.)
- BStBl II 1983, 338
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
Auszug aus BFH, 03.12.1982 - III R 102/79
Die Belastung ist aber um so stärker, je höher der bei der Einheitsbewertung anzuwendende Vervielfältiger (§ 80 Abs. 1 BewG) ist (vgl. dazu im einzelnen BT-Drucks. VI/3418, 84f., 87).Um die sich daraus ergebenden Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Steuermeßzahl bei Einfamilienhäusern für die ersten 75.000 DM des Einheitswerts von 3, 5 auf 2, 6 v. T. gesenkt (vgl. BT-Drucks. VI/3418, 88).
- FG Hamburg, 24.08.2010 - 3 K 97/10
Grundsteuer: Ungleiche Grundsteuermesszahlen sind verfassungsgemäß
Bei einer als Einfamilienhaus bewerteten Eigentumswohnung sei nach § 15 Grundsteuergesetz (GrStG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung eine Steuermesszahl von 3, 5 v. T. zugrunde zu legen, wie auch im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1982 III R 102/79 ausgeführt (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).Wie der BFH ausgeführt hat, liegen im Durchschnitt die Vervielfältiger für die verschiedenen Grundstücksarten etwa bei der Zahl 10 (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).
Die Anwendung der Steuermesszahl 2, 6 v. T. bei Eigentumswohnungen führt danach im Vergleich mit sonstigen Einfamilienhäusern nicht zu einer grundsteuerlichen Gleichstellung, sondern vielmehr zu einer Besserstellung (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338).
- BFH, 29.06.2011 - II B 127/10
Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl - …
Der BFH hat bereits mit dem auch vom Finanzgericht (FG) angeführten Urteil vom 3. Dezember 1982 III R 102/79 (BFHE 137, 370, BStBl II 1983, 338) zur Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen bei Einfamilienhäusern (§ 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 BewG) einerseits und Eigentumswohnungen (§ 93 BewG) andererseits Stellung genommen und diese unter Hinweis darauf gebilligt, dass die bei der Berechnung des Einheitswerts maßgebenden Vervielfältiger (§ 80 BewG) bei Einfamilienhäusern fühlbar höher seien als bei Eigentumswohnungen.