Rechtsprechung
   BFH, 03.11.1983 - V R 4/73, V R 5/73, V R 4, 5/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,314
BFH, 03.11.1983 - V R 4/73, V R 5/73, V R 4, 5/73 (https://dejure.org/1983,314)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1983 - V R 4/73, V R 5/73, V R 4, 5/73 (https://dejure.org/1983,314)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1983 - V R 4/73, V R 5/73, V R 4, 5/73 (https://dejure.org/1983,314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 115
  • NJW 1985, 343
  • BStBl II 1984, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.03.1972 - V R 142/68

    Eigenverbrauch bei unentgeltlicher Errichtung eines Gebäudes für eine

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Bei Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach vorherbestimmtem Plan mit Mitteln des Unternehmens zur eigenen Nutzung ist das fertige Gebäude Gegenstand der Entnahme (Aufgabe der Rechtsprechung zum Rohbau als Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Rohbauunternehmern, BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).

    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7. November 1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).

    Hingegen gehört ein Gewinnanteil nicht zur Wertabgabe durch das Unternehmen (insoweit zuletzt BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Die Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen stellt einen tatsächlichen Vorgang dar, bei dem der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand endgültig aus diesem Bereich herausnimmt (Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309).

    In dieser Höhe wird sein Unternehmen mit einer Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken konkret belastet (vgl. Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309).

    In seiner Situation kann die Regelung der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch in § 5 Abs. 1 Satz 3 UStG 1951 nur bedeuten, daß für ihn die Kosten maßgeblich sind, mit denen die Kostenrechnung seines Unternehmens aus Anlaß der Errichtung des Gebäudes zu nichtunternehmerischen Zwecken unmittelbar belastet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72, a. a. O.).

  • BFH, 30.11.1967 - V 237/64

    Bereitstellen von Arbeitskräften einer OHG an eigene Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Überläßt eine Personengesellschaft einem ihrer Gesellschafter einen Gegenstand zur Eigenverwendung, ohne dafür etwas zu verlangen oder zu erhalten, so kann nicht mit Hilfe eines Gewinnverzichts eine Gegenleistung konstruiert werden (Abweichung von BFH-Urteil vom 30. November 1967 V 237/64, BFHE 90, 550, BStBl II 1968, 250).

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (Urteil vom 30. November 1967 V 237/64, BFHE 90, 550, BStBl II 1968, 250) wird aufgegeben.

  • RFH, 11.01.1927 - V A 746/26
    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Der Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken ist bei Personengesellschaften ebenso wie bei Einzelunternehmern ein (willentlich gesteuerter) tatsächlicher Vorgang, nicht aber eine fiktive Leistung (Aufgabe der Rechtsprechung seit RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102).

    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).

  • BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U

    Eigenverbrauch eines Rohbauunternehmers beim Bau eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7. November 1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Eine solche Leistung, also ein Leistungsaustausch, erfordert beim leistenden Unternehmer ein Verhalten, das auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch gegen die erbrachte Leistung abzielt oder geeignet ist, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen; Entgeltlichkeit im vorbezeichneten Sinne erfordert zudem die Feststellbarkeit einer objektiv erzielbaren und erbringbaren Gegenleistung (Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U

    Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • BFH, 26.02.1976 - V R 167/70

    Kapitalgesellschaft - Lieferung eines Gegenstandes unter Selbstkostenpreis -

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Der Senat hat es bereits in dem Urteil vom 26. Februar 1976 V R 167/70 (BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443) für den Fall einer Wertabgabe durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ohne besonders berechnetes Entgelt - also einem körperschaftsteuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilenden Vorgang - nicht für denkbar erachtet, daß der Verzicht auf eine etwaige Gewinnanwartschaft eine (erstrebte bzw. erwartete oder erwartbare) Gegenleistung sein kann; denn die unentgeltiche Wertabgabe mindere den möglichen Bilanzgewinn der Kapitalgesellschaft und lasse infolgedessen keinen Gewinnanspruch des Gesellschafters entstehen, auf den dieser "verzichten" könnte (vgl. hierzu Weiß, UStR 1976, 203).
  • RFH, 11.10.1929 - V A 263/29
    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • RFH, 27.03.1931 - V A 186/31
    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • RFH, 07.05.1926 - V A 230/26
  • BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10

    Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten

    Soweit bei der (Elektrizitäts- oder Wärme-)Energiegewinnung aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme angefallen ist, sind diese Energiemengen --wie das FG bereits zutreffend erkannt hat-- nicht unter § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG zu fassen, weil insoweit keine (willentliche) Entnahme aus dem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, gegeben ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4-5/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).
  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Mit dem Urteil des erkennenden Senats zum Eigenverbrauch bei Personengesellschaften vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 109) wurde diese vom Bundesfinanzhof zunächst für den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1951 fortgeführte Rechtsprechung hinfällig.
  • BFH, 02.07.2008 - XI R 66/06

    Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst.

    Es wäre zudem --worauf das FA zu Recht hinweist-- mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht vereinbar, denjenigen Steuerpflichtigen mit einem Aufwendungseigenverbrauch zu belasten, der z.B. einen Produktionsbetrieb betreibt und aus Repräsentationsgründen ein Pferd anschafft, nicht aber denjenigen, der mit dem Pferd einen organisatorisch selbständigen Betrieb unterhält oder sich zusammen mit anderen Unternehmern --wie im Streitfall-- zum Erwerb eines Rennpferdes in der Form einer GbR zusammenschließt (vgl. ähnlich BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4, 5/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169; so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 6. Oktober 2005 5 K 538/02, juris).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Dabei ist es für die Entscheidung über den Streitfall ohne Bedeutung, ob § 1 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 1 Nr. 3 UStG Anwendung findet (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169; Husmann, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rdnrn. 726 ff.), weil sich der Umsatz in beiden Fällen nach § 10 Abs. 4 UStG bemißt und 12.154 DM beträgt.
  • BFH, 30.04.1987 - V R 154/78

    1. Vorsteuerabzug für die Errichtung eines für die Öffentlichkeit bestimmten

    Ergänzend weist der Senat auf sein Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169, Abschn. I) hin, in dem er unter Aufgabe früherer Rechtsprechung dargelegt hat, daß mit Hilfe eines Gewinnverzichts der Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Gegenleistung nicht konstruiert werden könne.

    Damit vergleichbar nahm der BFH umsatzsteuerrechtlich Eigenverbrauch der Personengesellschaft an, die ein Gebäude für Wohnzwecke des Gesellschafters errichtete (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).

  • BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten

    a) Eine Entnahme von Gegenständen ist eine tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte, nicht auf eine Gegenleistung abzielende Wertabgabe des Unternehmens zu unternehmensfremden Zwecken (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. November 1983 V R 4-5/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169, unter B.II.1.a; vom 26. April 1995 XI R 5/94, BFHE 178, 474, BStBl II 1996, 248, unter 2.; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 3 Rz 329).
  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

    Der BFH folgt auch für das UStG 1967 der im Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) zum UStG 1951 vertretenen Auffassung, daß sich der Gegenstand des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1967) nicht danach richtet, was der Unternehmer in der Regel im Rahmen seines Unternehmens herstellt, sondern danach, was im konkreten Fall Gegenstand der Wertabgabe des Unternehmens ist.

    Der BFH hat diese Ansicht in dem nach der Vorentscheidung ergangenen Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) aufgegeben.

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    Dementsprechend kann die Überlassung der Vermögensaufstellungen an die Gesellschafter entgegen der Auffassung des FG auch nicht als Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 erfaßt werden (zum Eigenverbrauch bei Personengesellschaften vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169; Mößlang in Sölch/Ringleb/List, a. a. O., § 1, Bem. 227 f.).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 155/78

    Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier

    Die Klägerin hat zwar zutreffend vorgetragen, die Wohnungsüberlassung sei mangels Entgelts keine steuerbare Vermietungsleistung, zumal ein Entgelt auch nicht aus einem Gewinnverzicht des Gesellschafters hergeleitet werden kann (s. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).

    Für die vergleichbare Gestaltung der unentgeltlichen Gebäudeerrichtung durch eine Personengesellschaft auf dem Grundstück ihres Gesellschafters hat der Senat bereits im Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) Entnahmeeigenverbrauch der Gesellschaft angenommen.

  • BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94

    1. Kein Leistungsaustausch durch Zuwendung einer Reise für Warenabnahmen in

    Der Hinweis des FA auf die Realakttheorie (BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2002 - 11 K 195/98

    Rechtmäßigkeit des Abzuges von Vorsteuern aus der Übertragung der

  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

  • BFH, 17.07.1986 - V R 85/82

    Gewinnkorrektur bei Erhebung der Umsatzsteuer

  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02

    Entnahme eines Gegenstandes vor der Weiterveräußerung durch GbR

  • FG Hessen, 14.12.2004 - 6 K 1224/02

    Einheitlichkeit der Leistungen von Wochenmarktveranstaltern gegenüber den

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 5/94

    Keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG bei einer unentgeltlichen

  • BFH, 17.12.1992 - V B 22/92

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG 1980 enthalten keine Sonderregelung für die

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2013 - 14 K 4151/11

    Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen auf Entnahmen und

  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz -

  • BFH, 16.09.1987 - X R 51/81

    Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an

  • BFH, 25.06.1987 - V R 92/78

    Unentgeltliche Geschäftsveräußerung ist Eigenverbrauch

  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 1286/07

    Ausschluss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei der Entnahme von

  • BFH, 24.11.1988 - V R 200/83

    Eigenverbrauch auch bei zeitweiliger privater PKW-Nutzung außerhalb des

  • FG Münster, 04.11.2019 - 5 K 2190/19

    Umsatzsteuer - Zum Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für eine

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 K 294/95

    Fahrzeugüberlassung mit Fahrergestellung an Gesellschafter

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1473/14

    Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für

  • BFH, 10.03.1994 - V R 91/91

    Bemessung eines Umsatzes nach dem Teilwert oder gemeinen Wert

  • BFH, 20.12.1988 - V B 100/88

    Anforderungen an Eigenverbrauch bei Berechnung der Umsatzsteuer

  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem

  • BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
  • FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 171/01

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Deputatzigaretten

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 12 V 26/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Festsetzung einer negativen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht