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   BFH, 23.01.1985 - I R 292/81   

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https://dejure.org/1985,109
BFH, 23.01.1985 - I R 292/81 (https://dejure.org/1985,109)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1985 - I R 292/81 (https://dejure.org/1985,109)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - I R 292/81 (https://dejure.org/1985,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-Griechenland Art. II Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und c; DBA-Großbritannien 1964 Art. II Abs. 1 Buchst. 1 (i) und (iii); DBA-Frankreich 1959 Art. 2 Abs. 1 Nr. 7; DBA-USA 1966 Art. II... Abs. 1 Buchst. c (aa)

  • Wolters Kluwer

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer Tageszeitung - Deutsche Tageszeitung im Ausland - Übersetzungsarbeit - Auswertung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 325
  • BB 1985, 1316
  • BStBl II 1985, 417
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67

    Bürgerlich-rechtliche Übertragung - Nießbrauch - Mietverhältnis - Nahe Angehörige

    Auszug aus BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
    Das FG braucht in seinem Urteil nicht jedes Parteivorbringen einzeln zu würdigen und auch nicht auf jede einzelne von einem Beteiligten vertretene, jedoch von der eigenen Meinung abweichende Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
    Das entsprechende Erfordernis ergibt sich aus der Überlegung, daß derjenige, der nichts hätte vortragen können, sich auch nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
    Das ist z. B. der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337) oder wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt bzw. auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2001 - II 1224/97

    Begründung einer ausländischen Betriebsstätte durch Installation eines Rechners /

    Das BFH-Urteil in BStBl II 1985, 417 sei auf den Streitfall nicht anzuwenden, da gerade bei dem Herausgeber einer deutschen Tageszeitung nicht das bloße Beschaffen an Informationen die Haupttätigkeit darstelle, sondern das Verarbeiten der Informationen und dann deren Zugänglichmachung an Kunden in Form von Tageszeitungen.

    Der BFH habe diese Rechtsprechung bestätigt und in diesem Sinne zu den im Ausland unterhaltenen Büros des Herausgebers einer deutschen Tageszeitung entschieden, dass diese nur dann ausländische Betriebsstätten darstellen würden, wenn mit deren Hilfe die Informationen nicht nur beschafft und an die Redaktion weitergeleitet, sondern auch zusätzlich verarbeitet würden (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985, BStBl II 1985, 417).

    Der BFH spricht von einem lex-speciales-Charakter (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985, BStBl II 1985, S. 417, 419).

    Nach Ansicht des BFH (Urteil vom 23. Januar 1985, a. a. O.) ist eine Tätigkeit dann vorbereitend, wenn sie zeitlich vor der Haupttätigkeit ausgeübt wird.

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, 418).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist von den Klägern schon nicht schlüssig vorgetragen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
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