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   BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82   

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BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82 (https://dejure.org/1985,870)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1985 - VI R 120/82 (https://dejure.org/1985,870)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1985 - VI R 120/82 (https://dejure.org/1985,870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 435
  • ZIP 1985, 1527
  • BB 1986, 50
  • BStBl II 1985, 718
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Wie der Senat im Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vgl. ferner Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) entschieden hat, folgt vielmehr gerade aus dem auch vom FG angesprochenen Veranlassungsprinzip, daß Arbeitslohn nur eine Einnahme des Arbeitnehmers sein kann, die sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner (individuellen) Arbeitskraft erweist, und daß hierzu nicht gehört, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse zuwendet.

    Wie sich aus den Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529 ergibt, beurteilt sich die Frage, ob eine Leistung an den Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, nach dem vom Arbeitgeber mit der Zuwendung verfolgten Zweck.

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Wie der Senat im Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vgl. ferner Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) entschieden hat, folgt vielmehr gerade aus dem auch vom FG angesprochenen Veranlassungsprinzip, daß Arbeitslohn nur eine Einnahme des Arbeitnehmers sein kann, die sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner (individuellen) Arbeitskraft erweist, und daß hierzu nicht gehört, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse zuwendet.

    Nach diesem Grundsatz hat der Senat im Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 vom Arbeitgeber veranlaßte unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten nicht als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen, weil sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers durchgeführt worden waren.

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Wie der Senat im Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vgl. ferner Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) entschieden hat, folgt vielmehr gerade aus dem auch vom FG angesprochenen Veranlassungsprinzip, daß Arbeitslohn nur eine Einnahme des Arbeitnehmers sein kann, die sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner (individuellen) Arbeitskraft erweist, und daß hierzu nicht gehört, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse zuwendet.
  • BFH, 27.02.1959 - VI 271/57 U

    Mitgliedsbeiträge bei geselligen Vereinigungen als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Diese Rechtsauffassung des Senats steht nicht in Widerspruch zum Urteil des BFH vom 27. Februar 1959 VI 271/57 U (BFHE 68, 601, BStBl III 1959, 230), in dem der Direktor einer Großbankfiliale die Mitgliedschaft zu einem Golfclub, einem Automobilclub, einer Kasino-Gesellschaft und einem Industrieclub erworben hatte; denn dort waren die Mitgliedschaften nach den Feststellungen der Tatsacheninstanz aus gesellschaftlichen Gründen erworben worden.
  • BFH, 16.12.1981 - I R 140/81

    Mitgliedsbeitrag - Eingetragener Verein - Betriebsausgaben - Vereinsveranstaltung

    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Mit der Revision machen die Kläger im wesentlichen geltend: Zu Unrecht stelle das FG auf die Satzungsunterschiede zwischen dem hier in Rede stehenden Industrieclub und dem des Urteils des Niedersächsischen FG, das zwischenzeitlich vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 16. Dezember 1981 I R 140/81 (BFHE 135, 278, BStBl II 1982, 465) bestätigt worden sei, ab.
  • FG Niedersachsen, 25.03.1981 - VI 491/79
    Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
    Der Senat habe nicht zu prüfen brauchen, ob er sich die Grundsätze des Urteils des Niedersächsischen FG vom 25. März 1981 VI 491/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 44), auf die sich die Kläger berufen hätten, zu eigen machen könne.
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Soweit damit auf den Gesichtspunkt der aufgedrängten Bereicherung verwiesen wird, weist der Senat darauf hin, dass in derartigen Fällen eine Lohnzuwendung nur ausgeschlossen sein kann, wenn das eigene Interesse des Arbeitnehmers an dem "aufgedrängten" Vorteil in den Hintergrund tritt (s. auch BFH-Urteil vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, Vorsorgeuntersuchungen bei leitenden Angestellten; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655, Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, und als äußerster Grenzfall vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718, Mitgliedsbeiträge für einen Industrieclub).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 102/99

    Nachträgliche Abführung von Lohnsteuer

    Tritt aber die Vorteilsgewährung gegenüber dem Arbeitnehmer ganz oder nahezu vollständig hinter das Interesse des Arbeitgebers zurück, so kann dessen Leistung nicht als Arbeitslohn gewertet werden (BFH-Urteile vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718, 719; vom 4. Juni 1983 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00

    Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge;

    Dieser Beurteilung steht die Einscheidung des BFH vom 20. September 1985 (VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) nicht entgegen.
  • FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03

    Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch

    In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl. II 2005, 367, m.w.N.; vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl. II 1985, 718).
  • FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 459/02

    Lohnsteuerpflicht aus einer übernommenen Geldbuße nach § 153a StPO

    In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteil vom 20.9.1985 VI R 120/82, BStBl II 1985, 718).
  • FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 17 K 4509/95

    Gestellung von Dienstkleidung als Arbeitslohn; Haftung des Arbeitgebers für

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  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

    Von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sich einem unerwünschten Vorteil ohne nachteilige Folgen nicht entziehen kann (sog. aufgedrängte Bereicherung - vgl. BFH, Urteile vom 17. September 1982, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. September 1985, VI R 120/82, BStBl II 1985, 718) oder wenn der Arbeitgeber gerade deshalb Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer (wie z.B. Kurkosten) bezahlt, weil andernfalls berufsspezifisch bedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer drohen (z.B. BFH, Urteile vom 30. Mai 2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 und vom 5. November 1993, VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. Juni 2004, 2 K 3877/02, EFG 2004, 1622).
  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Zuwendung darauf beruht, daß der Arbeitgeber ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse an dem mit der Zuwendung bezweckten Verhalten des Arbeitnehmers hat (vgl. z.B. Urteile in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718).
  • FG Düsseldorf, 24.11.1999 - 9 K 2985/97

    Arbeitslohn; Erstattung; Paketzustellservice; Verwarnungsgeld; betriebliches

    Anders als in den herkömmlichen Fällen, in den dieser Aspekt herangezogen worden ist (BFH vom 25.8.1982 I R 130/78 Bundessteuerblatt II 1983, Seite 39; vom 20.9.1985 VI R 120/82 Bundessteuerblatt II 1985, Seite 718), handelt es sich hier nicht um einen dem Arbeitnehmer letztlich aufgedrängten Vorteil, bei dem die Zuwendung selbst im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt.
  • BFH, 19.05.2005 - VI B 189/04

    Zuwendung einer Reise als Arbeitslohn?

  • BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83

    Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist

  • FG Düsseldorf, 05.05.1999 - 9 K 3412/97

    Händler-Incentive-Reise; Incentivereise; Vertriebspersonal-Betreuung;

  • BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob, in welchem Umfang und mit welchem Wert die

  • FG München, 13.09.1995 - 4 K 3818/93

    Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids; Verkehrsrechtliche Einstufung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

  • FG Hamburg, 31.05.1995 - II 95/92

    Streit um die Behandlung der Übernahme von Essenskosten bei Direktorentagungen

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