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   BFH, 25.10.1985 - III R 79/82   

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https://dejure.org/1985,1041
BFH, 25.10.1985 - III R 79/82 (https://dejure.org/1985,1041)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1985 - III R 79/82 (https://dejure.org/1985,1041)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - III R 79/82 (https://dejure.org/1985,1041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 479
  • BB 1986, 722
  • BStBl II 1986, 150
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 14.07.1989 - III R 29/88

    Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung -

    Dieser Auslegung der Verbleibregelung ist der Senat nicht nur bei beweglichen Anlagegütern gefolgt, sondern hat sie auch für die Förderung unbeweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter für maßgebend erklärt (Urteil des BFH vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150).

    Dieser Auslegung der Verbleibregelung im Sinne einer Bindung des Wirtschaftsguts an das Betriebsvermögen des investierenden Betriebs ist der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150 mit dem Argument entgegengetreten, daß für diesen Fall eine Regelung genügt hätte, die die Wirtschaftsgüter drei Jahre lang an das Anlagevermögen des Steuerpflichtigen binde.

    Daß die Vorschrift des § 4a InvZulG 1975, die der Senat in BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150 anzuwenden hatte, ein Verbleiben "im Betrieb des Steuerpflichtigen" voraussetzt, § 4b InvZulG 1982 hingegen das Verbleiben "in einem Betrieb oder einer Betriebstätte im Inland" fordert, hat keinen Einfluß auf die Auslegung des Begriffs "Verbleiben".

  • BFH, 26.11.1997 - III R 109/93

    Bindungswirkung einer telefonischen Auskunft des Finanzamts

    Damit ist insbesondere das Vermieten oder Verpachten einer ganzen Betriebsstätte regelmäßig zulageschädlich (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150, und vom 5. Mai 1988 III R 181/83, BFH/NV 1988, 741).

    Denn eine durchgehend eigenbetriebliche Verwendung des Gebäudes innerhalb der 3- Jahres-Frist i. S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1986 ist angesichts der Hotelverpachtung ebenfalls nicht gegeben (vgl. dazu allgemein Senatsurteile in BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150 sowie vom 22. Februar 1996 III R 91/93, BFHE 180, 293, BStBl II 1996, 428).

  • BFH, 19.08.1992 - III R 60/91

    Neue Betriebsstätte bei Verlegung eines Betriebes in eine andere Gemeinde

    Den in den verschiedenen investitionszulagenrechtlichen Vorschriften enthaltenen Begriff "verbleiben" hat der Senat in ständiger Rechtsprechung als eine dauerhafte räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb oder zu der Betriebsstätte verstanden (Urteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150; vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739; vom 9. August 1991 III R 88/89, BFH/NV 1992, 340).

    Der Senat hat diesen unterschiedlichen Regelungen auch schon früher entscheidende Bedeutung beigemessen (s. z. B. die Urteile in BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150, und in BFH/NV 1992, 340).

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Nach ständiger Rechtsprechung zu Verbleibregelungen in vergleichbaren zulagerechtlichen Vorschriften (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150) ist unter dem Begriff "Verbleiben" eine dauerhafte räumliche Beziehung des Wirtschaftsguts zu dem Betrieb (der Betriebstätte) zu verstehen.
  • BFH, 06.03.1992 - III R 84/90

    Begünstigte Investitionen gem. § 4b InvZulG 1982

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Verbleibensregelung in vergleichbaren zulagenrechtlichen Vorschriften (insbesondere Urteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150; vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739) trifft diese gesetzliche Regelung eine Aussage über die tatsächliche Verwendung der begünstigten Wirtschaftsgüter während der dreijährigen Bindungsfrist.
  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 228/03

    Investitionszulage 1989 und 1990; Zulagenbegünstigte Investition erfordert

    Auch der BFH hat daher schon in seinem Urteil vom 25.10.1985 ( III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150) darauf hingewiesen, dass der Grund, weshalb der Gesetzgeber bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (nur) auf die Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken abstellt, darin liegen mag, "daß dem Gesetzgeber bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern eine ausdrückliche Verbleibregelung überflüssig erschienen ist, weil man z. B. ein Gebäude aus der Betriebsstätte nicht entfernen kann".
  • BFH, 09.12.1988 - III R 160/85

    Investitionszulage - Betriebsveräußerung - Betriebsbezogene Betrachtungsweise -

    Denn der unterschiedlichen Ausdrucksweise kommt in den verschiedenen investitionszulagerechtlichen Vorschriften, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich bei der Frage der dreijährigen Bindungsfrist, eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. das Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150).
  • BFH, 20.03.1987 - III R 16/82

    Finanzverwaltungsbehörde - Bindung - Investitionszulage - Investitionsvorhaben -

    Nach § 1 Abs. 3 InvZulG 1975 wird eine Investitionszulage nur gewährt, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in der Betriebsstätte des Investors verbleiben und wenn unbewegliche Wirtschaftsgüter (insbesondere Gebäude) während des gleichen Zeitraums von Steuerpflichtigen mindestens zu 90 v. H. zu eigengewerblichen Zwecken verwendet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150).
  • FG Nürnberg, 27.02.1996 - I 164/95

    Verwendungsvoraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage ;

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  • BFH, 15.03.1991 - III R 18/88

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in

    Da der Streitfall insoweit keine Besonderheiten zeigt, verweist der Senat auf seine dazu ergangenen Entscheidungen (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150, und vom 14. Juli 1989 III R 29/88, BFHE 157, 472, BStBl II 1989, 903).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

  • BFH, 14.12.1989 - III B 39/89

    Keine Beschäftigungszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf der

  • BFH, 22.04.1988 - III R 85/84

    Regionalzulage - Bewegliche Wirtschaftsgüter - Wirtschaftsgüter des

  • BFH, 03.06.1987 - III R 135/83

    Einhaltung der Verbleibregelung als Voraussetzung für die Gewährung von

  • BFH, 09.08.1991 - III R 88/89

    Verbleib der Wirtschaftsgüter während der Bindungsregelung in der Betriebsstätte

  • BFH, 09.12.1988 - III R 67/86

    Ermittlung des Vergleichsvolumens nach § 4b Abs. 5 Investitionszulagengesetz

  • BFH, 23.05.1986 - III R 85/85

    Gewährung einer Investitionszulage für die Anschafftung von zwei Personenwagen

  • FG München, 25.04.1995 - 16 K 2036/89
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