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   BFH, 25.02.1986 - VIII R 271/81   

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https://dejure.org/1986,2415
BFH, 25.02.1986 - VIII R 271/81 (https://dejure.org/1986,2415)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1986 - VIII R 271/81 (https://dejure.org/1986,2415)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - VIII R 271/81 (https://dejure.org/1986,2415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 270
  • BB 1986, 1281
  • BStBl II 1986, 528
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VIII R 271/81
    Zwar hatte die Vercharterung, die als Verpachtung eines Gewerbebetriebs anzusehen ist, nur einkommensteuerrechtlich mangels Betriebsaufgabeerklärung zur Folge, daß weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt wurden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124); gewerbesteuerrechtlich entfiel für die Zeit der Vercharterung ein werbender Betrieb und damit die Gewerbesteuerpflicht (BFHE 78, 315, 321, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 18/70

    Pauschalrückstellung für Wechselobligo - Bilanzaufstellungstag - Anwendung einer

    Auszug aus BFH, 25.02.1986 - VIII R 271/81
    Bewertungsfragen werden meist und zulässigerweise erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums, aber mit Wirkung für diesen im Zuge der Bilanzerstellung entschieden, ohne daß dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung in Frage gestellt wird (s. u. a. zur sog. Wertaufhellungstheorie Urteil des Senats vom 19. Dezember 1972 VIII R 18/70, BFHE 108, 106, BStBl II 1973, 218).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

    Hiervon geht auch das BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VIII R 271/81 (BFHE 146, 270, 273, BStBl II 1986, 528, unter 3.) aus, wenn dort ausgeführt wird, daß die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung gemäß § 82 f. der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung "auf die Ermittlung des Gewerbeertrags durchschlägt".
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    Einkommensteuerlich abziehbare Aufwendungen wirken sich gewerbesteuerlich nur aus, wenn gleichzeitig eine Gewerbesteuerpflicht besteht (BFH-Urteil vom 25.02.1986 VIII R 27/81, BFHE 146, 270, BStBl II 1986, 528).
  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 113/12

    Keine Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase

    Ebenso wirken sich Gewinnminderungen in einem Zeitraum, in dem die Gewerbesteuerpflicht ruht, gewerbesteuerlich nicht aus (BFH-Urteil vom 25.02.1986 VIII R 271/81, BFHE 146, 270, BStBl II 1986, 528).
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