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   BFH, 29.01.1987 - V R 53/76   

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BFH, 29.01.1987 - V R 53/76 (https://dejure.org/1987,952)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1987 - V R 53/76 (https://dejure.org/1987,952)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - V R 53/76 (https://dejure.org/1987,952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 295
  • NVwZ 1988, 1168 (Ls.)
  • BB 1987, 1933
  • BStBl II 1987, 516
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.02.1971 - V R 41/69

    Schätzung des Umsatzes - Geldspielautomaten - Verdoppelung des Kasseninhalts -

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zum UStG 1951 (vgl. Urteil vom 4. Februar 1971 V R 41/69, BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) auch für das UStG 1967 fest, daß bei jedem einzelnen Spiel mittels eines Geldspielautomaten ein steuerbarer Umsatz bewirkt wird und daß jedes in den Automaten eingeworfene Geldstück Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen durch den Automatenaufsteller darstellt.

    Das FG führte zur Begründung aus, nach dem auch für das Streitjahr maßgebenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Februar 1971 V R 41/69 (BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) sei die Besteuerung des Klägers wegen der Geldspielautomaten nicht zu beanstanden.

    Das FA macht geltend, zum Entgeltsbegriff im allgemeinen und bei Geldspielautomaten im besonderen liege eine gefestigte Rechtsprechung des BFH vor (Urteile in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467; vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405; vom 13. Dezember 1973 V R 57/72, BFHE 111, 191, BStBl II 1974, 191).

    In seinem bereits zitierten Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467 hat der Senat zum UStG 1951 entschieden, jedes einzelne Spiel mittels eines Geldspielautomaten stelle einen steuerbaren Umsatz des Automatenaufstellers dar; jedes in den Automaten eingeworfene Geldstück sei das Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen durch den Automatenaufsteller; gegen die Schätzung der Entgeltsumme gemäß § 217 AO durch Verdoppelung des Kasseninhalts des Automaten beständen keine Bedenken.

    Die Würdigung von Gewinnauszahlungen als Entgeltrückgewähr hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U (BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20; s. auch Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) abgelehnt.

    Nicht zur Voraussetzung hat die Vereinnahmung, daß der Unternehmer das Entgelt endgültig behalten darf (vgl. Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467), und ebenfalls nicht, daß er das Entgelt in jeder beliebigen Weise verwenden kann.

    In seinem Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467 sah der Senat eine Verdoppelung des in den Automaten befindlichen Geldbetrages als angemessen an.

  • BFH, 17.10.1958 - V 47/57 U

    Umsatzsteuerliche Anrechnung jedes einzelnen Spiels an einem Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Der BFH sei schon in seinem Urteil vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U (BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20) mit überzeugenden Argumenten der Annahme entgegengetreten, im Falle eines Gewinnes des einzelnen Spieles durch den Automatenbenutzer gewähre der Automatenaufsteller dem Spieler das Entgelt für das betreffende Spiel zurück, so daß letztlich nur die Summe der von den Automatenbenutzern verlorenen Spieleinsätze die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ergebe.

    Die Würdigung von Gewinnauszahlungen als Entgeltrückgewähr hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1958 V 47/57 U (BFHE 68, 53, BStBl III 1959, 20; s. auch Urteil in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467) abgelehnt.

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Von den drei erörterten Leistungselementen (Zurverfügungstellen des Automaten, Einräumung einer Gewinnchance und ggf. Gewinnauszahlung) erfüllen nur die beiden ersten die Voraussetzung aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967, daß der Unternehmer "gegen Entgelt" leistet, weil nur insoweit der Automatenaufsteller die Leistung um der im Münzeinwurf des Automatenbenutzers bestehenden Gegenleistung willen erbringt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

    Eine solche Würdigung wird weder durch die Rechtslage aufgrund des Spielvertrages noch durch die Grundsätze zur Entgeltlichkeit eines Leistungsaustausches (vgl. Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) oder durch die Vorschriften zum Entgelt als Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG 1967) gerechtfertigt.

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Das FA macht geltend, zum Entgeltsbegriff im allgemeinen und bei Geldspielautomaten im besonderen liege eine gefestigte Rechtsprechung des BFH vor (Urteile in BFHE 102, 136, BStBl II 1971, 467; vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405; vom 13. Dezember 1973 V R 57/72, BFHE 111, 191, BStBl II 1974, 191).

    Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967 ist Entgelt alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung - vereinbarungsgemäß (s. hierzu BFH-Urteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405) - aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer (Solleinnahme).

  • BFH, 12.06.1975 - V R 42/74

    Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge - Eintritt der Berichtigungspflicht -

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Sowohl die in der Vorschrift festgelegte Berichtigungspflicht als auch der hinter ihr stehende gesetzliche Steuerminderungsanspruch (s. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 V R 42/74, BFHE 116, 201, BStBl II 1975, 755, für die entsprechende Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei einer Entgeltänderung) betreffen ausschließlich diejenigen Fälle, in denen die Änderung der Bemessungsgrundlage nach dem durch § 13 Abs. 1 UStG 1967 geregelten Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerschuld eingetreten ist.
  • RFH, 27.01.1933 - V A 874/32
    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    In seinem Urteil vom 27. Januar 1933 V A 874/32 (RFHE 32, 318, RStBl 1933, 1211) hatte der RFH entschieden, daß bei einem als Geschicklichkeitsspiel betriebenen Roulettespiel die Summe der verlorenen Spieleinsätze das umsatzsteuerpflichtige Entgelt bilde.
  • BFH, 04.12.1969 - V R 104/66

    Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Der Kläger gesteht ferner zu, daß unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem die Münze hingebenden Spieler und dem Spieler, der die Münze empfängt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191), nicht beständen.
  • BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Wie der Senat bereits entschieden hat, darf die Anerkennung durchlaufender Posten nicht - statt auf die Orientierung am gesetzlichen Tatbestand - auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 57/67, BFHE 100, 475).
  • BFH, 19.11.1970 - V R 160/66
    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Er räumt aber ein, daß die für die Anerkennung durchlaufender Posten vorausgesetzte Vereinnahmung und Verausgabung im Namen und für Rechnung eines anderen nicht erfüllt sei, weil derjenige Automatenbenutzer, dessen Münze in das Münzstapelrohr gelange, den Namen desjenigen Automatenbenutzers nicht kenne, der die Münze im Rahmen der Gewinnauszahlung erhalte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. November 1970 V R 160/66, BFHE 100, 423), was übrigens gleichermaßen umgekehrt gilt.
  • BFH, 28.11.1985 - V R 169/82

    Geschäftsmäßige Ausgabe von Privatoptionen auf Warenterminkontrakte gegen

    Auszug aus BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
    Dementsprechend hat der Senat in seinem die sog. Privatoptionen auf Warenterminkontrakte betreffenden Urteil vom 28. November 1985 V R 169/82 (BFHE 145, 253, BStBl II 1986, 160) nicht in Betracht gezogen, daß die Auszahlung von Gewinnen an die Kunden ein Teil der "gegen Entgelt" erbrachten Leistung sei.
  • BFH, 13.12.1973 - V R 57/72

    Die Zahlkartengebühr bei Postnachnahmesendung ist Teil des umsatzsteuerlichen

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Der Bescheid ist zwar rechtswidrig; er entsprach aber zum Zeitpunkt seines Ergehens der nationalen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516).

    Mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar war nach dem EuGH-Urteil in EuGHE 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 im Ergebnis allein die Auslegung und Anwendung des § 10 Abs. 1 UStG durch die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516) und die Verwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 1991, 538).

  • BFH, 26.08.1993 - V R 20/91

    Unternehmereigenschaft eines Berufskartenspielers

    Ein Spiel i. S. des § 762 Abs. 1 BGB ist ein auf einen Austausch von Leistungen der Spieler gerichteter gegenseitiger Vertrag (vgl. bereits Senatsentscheidung vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516 ff.; herrschende Meinung im Zivilrecht, vgl. Soergel/Häuser, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 11. Aufl., § 762 Rz. 2; Staudinger/Engel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 762 Rz. 3, m. w. N.).
  • FG Hessen, 06.04.1995 - 6 K 74/95

    Anspruch auf Änderung von bestandskräftigen Bescheide; Voraussetzungen für

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  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76 (BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516) hat der Senat inzwischen dahin erkannt, daß an dieser Rechtsprechung auch für das UStG 1967 festgehalten wird und daß die Vervielfachung des Kasseninhalts zu Schätzungszwecken mit dem Multiplikator 1, 5 nicht überhöht ist.
  • BFH, 17.08.2023 - V R 12/22

    Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des

    b) Die Vereinnahmung im Sinne von § 13 UStG erfordert, dass der Unternehmer über die Gegenleistung für seine Leistung wirtschaftlich verfügen kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.01.1987 - V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516, unter II.1.d; vom 22.06.2021 - V R 16/20, BFHE 272, 563, Rz 22; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 152 Rz 21; Herbert in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 13 Rz 152; Leipold in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 13 Rz 103; Michel in Offerhaus/Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 167; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 13 Rz 627).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

    Dementsprechend hat der Reichsfinanzhof (RFH) beim Roulette-Spiel als Bemessungsgrundlage nur die Summe der verlorenen Einsätze angesehen (RFH-Urteil vom 17. November 1933 V A 534/33, RStBl 1934, 174, m.w.N.; anders die Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516 zu II.c, m.w.N.).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Dies ist etwa der Fall, wenn der abgerechnete Umsatz in Wirklichkeit nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig ist, die Leistung in Wirklichkeit nicht i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht wurde oder das Entgelt von vornherein in abweichender Höhe anzusetzen war (BFH vom 29.01.1987 - V R 53/76, BStBl. II 1987, 516 unter II. 1. c.).
  • FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96

    Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von

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  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 362/95

    Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden wegen Nichteinhaltung der

    Die unterschiedliche Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1987, 516) und des EuGH (BStBl II 1994, 548) zum Umsatzsteuerlichen Entgelt bei Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten beruhe auf der unterschiedlichen Auslegung von Tatbestandsmerkmalen, nicht aber auf einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung des Art. 11 Teil A Abs. 1 a der 6. EG-Richtlinie.

    Das Urteil steht damit im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, derzufolge auch jene Geldstücke zum Entgelt gehören, die in Gestalt von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet werden (zuletzt Urteil des BFH vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BStBl II 1987, 516 m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 250/95

    Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden über Umsätze aus dem Betrieb von

    Die unterschiedliche Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1987, 516) und des EuGH (BStBl II 1994, 548) zum umsatzsteuerlichen Entgelt bei Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten beruhe auf der unterschiedlichen Auslegung von Tatbestandsmerkmalen, nicht aber auf einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung des Art. 11 Teil A Abs. 1 a der 6. EG-Richtlinie.

    Das Urteil steht damit im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, derzufolge auch jene Geldstücke zum Entgelt gehören, die in Gestalt von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet werden (zuletzt Urteil des BFH vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BStBl II 1987, 516 n.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 1 K 3204/11

    Kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bauleistungen bei Verweigerung

  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

  • FG Sachsen, 14.01.2009 - 2 K 1725/06

    Umsatzsteuerpflichtige Erbringung von Verwalterleistungen für eigene

  • BFH, 08.11.1995 - XI R 55/94

    Einnahmen aus Vermietung von Tennisplätzen zur Erteilung von Tennisunterricht als

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99

    Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ;

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 59/87

    Anfall von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung niederländischer Anhänger nach

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94

    Anfall von Umsatzsteuer für Umsätze aus dem Betreiben verbotener Glücksspiele

  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/82

    Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerliche

  • FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91

    Bemessungsgrundlage von ausgeführten Spielumsätzen aus einem Backgammen-Turnier;

  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 319/95

    Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer für

  • FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95

    Haftung eines EU-Mitgliedstaates bei nicht fristgerechter Umsetzung einer

  • FG Niedersachsen, 25.04.1996 - V 422/95
  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/80
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