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   BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86   

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https://dejure.org/1987,237
BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86 (https://dejure.org/1987,237)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1987 - IX R 111/86 (https://dejure.org/1987,237)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1987 - IX R 111/86 (https://dejure.org/1987,237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Mietkaufmodel - Werbungskosten - Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein Vertrauensschutz bei Änderung der Steuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 7
  • NJW 1987, 2896
  • BB 1987, 1651
  • BStBl II 1987, 668
  • BStBl II 1987, 68
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
    Die angefochtenen Änderungsbescheide seien noch vor dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) ergangen.

    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 in Abschn. C IV 3 c) aa) (1) ausgeführt hat, daß die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    Demzufolge sind die sich aus der Beteiligung ergebenden negativen Ergebnisse, wenn man auf den fünfjährigen Optionszeitraum abstellt, nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 nicht berücksichtigungsfähig.

    Soweit die Kläger geltend machen, für die Überschußerzielungsabsicht sei nicht erforderlich, daß auf Dauer gesehen positive Einkünfte erzielt werden können, steht ihrer Auffassung der Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 entgegen.

    Im vorliegenden Fall sind die angefochtenen Änderungsbescheide jedoch schon vor dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 ergangen.

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
    Darauf, daß die Optionsverträge möglicherweise nichtig waren, weil die Mietverträge nicht notariell beurkundet sind (dazu das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Oktober 1986 V ZR 247/85, Der Betrieb - DB - 1987, 377), käme es nur dann an, wenn die Vertragsparteien in den Streitjahren die Nichtigkeit gekannt und deshalb an den Verträgen nicht festgehalten hätten (§ 41 Abs. 1 AO 1977).
  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
    Das FA ist zudem in den Änderungsbescheiden nicht von der Entscheidung des Großen Senats (Beschluß vom 17. Januar 1972 GrS 10/70, BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700) ausgegangen, wonach auch die Absicht, Steuern zu sparen, eine Gewinnabsicht ist, sondern hat bei der Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht die Steuervorteile außer Betracht gelassen.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (Senatsurteil vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668).

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht kann es z.B. sein, wenn nach der vertraglichen Gestaltung kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Steuervorteile dergestalt zu erzielen, dass durch die Geltendmachung von Verlusten andere an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert werden müssen; der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit liegt dann im Lebensführungsbereich (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 in Abschn. C. IV. 3. c bb (1) und (2); Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet oder sich auch nur die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Vielmehr stimmt die Beurteilung des FG im Ergebnis insoweit mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich überein, als die Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig zu verneinen ist, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (Senatsurteil vom 31. März 1987 IX R 111/96, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668).

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht kann es z.B. sein, wenn nach der vertraglichen Gestaltung kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Steuervorteile dergestalt zu erzielen, dass durch die Geltendmachung von Verlusten andere an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert werden müssen; der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit liegt dann im Lebensführungsbereich (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, in Abschn. C. IV. 3. c bb (1) und (2); Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet oder sich auch nur die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Vielmehr stimmt die Beurteilung des FG im Ergebnis mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausdrücklich überein, als die Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig zu verneinen ist, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Kann er innerhalb des derart verkürzten Progenosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (Senatsurteil vom 31. März 1987 IX R 111/96, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668).

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ist es jedoch, wenn nach der vertraglichen Gestaltung kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Steuervorteile dergestalt zu erzielen, daß durch die Geltendmachung von Verlusten andere an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert werden müssen (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, in Abschn. C. IV. 3. c bb (1) und (2); Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet oder sich auch nur die Möglichkeit verschafft hat, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuß nicht erzielen kann, zu verkaufen (z.B. Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Vielmehr stimmt die Beurteilung des FG insoweit mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, als die Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig zu verneinen ist, wenn der Steuerpflichtige sich vertraglich bindet, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuß nicht erzielen kann, zu verkaufen (Senatsurteil in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668).

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

    Erst die Änderung des Bescheids könnte nach dieser Lesart des § 176 Abs. 2 AO daher gleichsam den Schlusspunkt des Tatbestands markieren (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 31.3.1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl. II 1987, 668).
  • BFH, 18.04.2018 - I R 2/16

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der

    Dementsprechend ist der Prognosezeitraum nicht schon deshalb zu begrenzen, weil sich S die Möglichkeit verschafft hätte, den Gegenstand der Einkünfteerzielung innerhalb einer bestimmten Frist entgeltlich zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668; in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580, und IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
  • FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13

    Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung

    Für Überschusseinkünfte sei "auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden" (Hinweis auf BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7 , BStBl II 1987, 668 ) abzustellen.

    Bei der Prüfung ist auf den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung durch den Steuerpflichtigen abzustellen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7 , BStBl II 1987, 668 ).

    Aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung folgt, dass die Prognose sich zunächst an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7 , BStBl II 1987, 668 ; Ratschow in Blümich, EStG - KStG - GewStG , § 2 EStG Rn. 128; Dornheim, DStZ 2013, 306, 314; Weber-Grellet in Schmidt, EStG , 33. Aufl. 2014, § 2 Rn. 18).

  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

    Die dem Erwerber einer Immobilie durch Rückkaufsgarantie oder Verkaufsgarantie eingeräumte Möglichkeit, sich ohne Schwierigkeiten und ohne Vermögensverluste unter Mitnahme modellbedingter Steuervorteile von der Immobilie trennen zu können, stellt ein (widerlegbares) Indiz für eine fehlende Entschlossenheit des Erwerbers zu einer langfristigen Vermietung dar (Urteil des BFH vom 08.03.2006 IX R 19/04, BFH/NV 2006, 1637; Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668 zum Mietkauf).

    Hat ein Vermieter einem Mietkäufer gegenüber ein Verkaufsangebot abgegeben, das ihn für einen bestimmten Zeitraum bindet, so ist dieser Zeitraum maßgebend (Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668).

    Bereits Ende der 80iger Jahre gab es Rechtsprechung, die besagte, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen ist, wenn eine vertragliche Bindung oder die Möglichkeit der Veräußerung eines Grundstücks in einem Zeitraum besteht, in dem kein Überschuss erzielt werden kann (z.B. Urteil des BFH vom 31.03.1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Der Beteiligung an einem Mietkaufmodell fehlt auch dann die Absicht, einen positiven Totalüberschuß zu erzielen, wenn noch kein Optionsvertrag zustande gekommen oder noch kein Optionsangebot abgegeben worden ist, weil im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsbündels, mit dem der Modellteilnehmer den Modelldurchführer zum Abschluß der entsprechenden Verträge und der Abgabe von Optionsangeboten ermächtigt, das zu vermietende Objekt erst noch hergestellt werden muß oder, wenn es schon hergestellt ist, noch kein Mieter gefunden ist, dem der Abschluß eines Optionsvertrages hätte angeboten werden können (Ergänzung zu BFH- Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86).

    Der Senat hat im Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86 (BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) für den Fall der Beteiligung an einem Mietkaufmodell und dem Abschluß von Optionsverträgen entschieden, daß bei der Beteiligung an einem Mietkaufobjekt die Absicht fehle, einen positiven Totalüberschuß zu erzielen.

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskostenüberschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774 zu den sog. Mietkaufmodellen).
  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

  • BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00

    Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

  • BFH, 27.05.2002 - IX B 185/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Prognose zur Prüfung der

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 20/84

    Zum Begriff des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aufgrund

  • FG München, 01.10.2003 - 1 K 5185/01

    Fehlende Uberschusserzielungsabsicht bei Immobilienfonds-Gesellschaftern;

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

  • FG Düsseldorf, 16.12.1999 - 13 K 556/95

    Einkunftserzielung als Absicht, auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis

  • FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 84/08

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Vertrauensschutz in die überholte

  • BFH, 08.11.1993 - IX R 42/92

    Grundsätze der Liebhaberei nicht anwendbar bei Selbstnutzung und Vermietung der

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86

    Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt

  • FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95

    Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers

  • FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06

    Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus

  • FG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 K 2177/04

    Zuordnung der Einkünfte aus einem geschlossenen Immobilienfonds zu der

  • FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98

    Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 163/84

    Vergünstigung - Änderungsbefugnis - Vorbehalt der Nachprüfung -

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83
  • FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05

    Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und

  • FG Düsseldorf, 05.10.2000 - 8 K 5441/99

    Liebhaberei; Möbeleinzelhandel; Anscheinsbeweis; Gewinnerzielungsabsicht;

  • FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
  • BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89

    Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot

  • BFH, 24.07.1990 - IX B 138/89

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides -

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18

    Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99

    Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei

  • BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89

    Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

  • BFH, 23.10.1996 - X R 109/93

    Überschußerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung

  • FG Düsseldorf, 26.09.1995 - 14 K 1772/92

    Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer;

  • FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10

    Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit -

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • BFH, 03.03.1989 - IX B 70/88

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des negativen Feststellungsbescheides

  • BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86

    Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung von

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 8/01

    Erwerb und Verpachtung eines Reithofs an die Ehefrau als Liebhaberei;

  • BFH, 30.01.1991 - IX B 208/89
  • BFH, 30.01.1990 - IX R 214/87

    Konsequenzen der Differenzierung zwischen Werbungskosten und Herstellungskosten

  • FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94

    Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die

  • BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils

  • FG Hamburg, 05.09.2002 - II 467/01

    Gewinnerzielungsabsicht:

  • FG Düsseldorf, 27.01.1999 - 13 K 5544/93

    Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des

  • FG München, 02.07.2003 - 1 K 4513/00

    Galoppergestüt als Liebhaberei; Einkommensteuer 1991, 1992, 1994, 1995 und 1996

  • FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 1 K 2793/96

    Einkommensteuer; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines

  • FG Nürnberg, 01.12.2000 - III 184/99

    Renovierungskosten für eine Wohnung als vorab entstandenen Werbungskosten;

  • FG Düsseldorf, 04.12.1997 - 8 K 6710/95

    Anforderungen an die Änderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der

  • FG Berlin, 25.08.1995 - II 482/92

    Rückkaufangebot spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 1 K 1633/94

    Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung

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