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   BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84   

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https://dejure.org/1987,2143
BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84 (https://dejure.org/1987,2143)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1987 - VI R 53/84 (https://dejure.org/1987,2143)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1987 - VI R 53/84 (https://dejure.org/1987,2143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 22

  • Wolters Kluwer

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Weitergabe von Aufsichtsratsvergütungen - Kapitalgesellschaft - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 22

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 555
  • BB 1988, 45
  • BStBl II 1987, 822
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84
    Solche Bezüge und Vorteile werden "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).
  • BFH, 24.02.1981 - VIII R 109/76

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft

    Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84
    Dies ist der Fall, wenn die Zuwendung wirtschaftlich als Frucht der Dienstleistung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber betrachtet werden kann (BFH-Urteil vom 24. Februar 1981 VIII R 109/76, BFHE 133, 375, BStBl II 1981, 707), nicht aber, wenn die Zuwendung bzw. Einnahme auf eigenen unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen des Steuerpflichtigen zu dem Dritten beruht (Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 19 EStG Anm. 69).
  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84
    Jedoch muß sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweisen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, m. w. N.).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84
    Zwar braucht der Einnahme keine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers gegenüberzustehen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen

    Zwar können auch Zuwendungen eines Dritten Arbeitslohn sein, wenn sie Entgelt für eine Leistung sind, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines individuellen Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt (BFH-Urteile vom 7. August 1987 VI R 53/84, BFHE 150, 555, BStBl II 1987, 822; vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545, und vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581).
  • BFH, 14.04.2005 - VI R 134/01

    Vom Bund nach § 15 FELEG getragenen Sozialversicherungsbeiträge sind kein

    Ein solcher Zusammenhang ist nicht gegeben, wenn die Zuwendungen auf einer eigenen unmittelbaren rechtlichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Dritten beruhen, die nicht eine zusätzliche Entlohnung bezweckt (BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 53/84, BFHE 150, 555, BStBl II 1987, 822; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 19 EStG Anm. 171; Küttner/Thomas, Personalbuch 2004, Arbeitsentgelt, Rz. 71; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 37).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1580/05

    Umlageerhöhungen der Deutschen Bahn AG kein Arbeitslohn

    Dies ist der Fall, wenn die Zuwendung wirtschaftlich als Frucht der Dienstleistung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber betrachtet werden kann, nicht aber, wenn die Zuwendung bzw. Einnahme auf eigenen unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen des Steuerpflichtigen zu dem Dritten beruht (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1987, VI R 53/84, BStBl II 1987, 822 ).

    Schon die historisch in der Gründung der Deutschen Bahn AG liegende Aufgabenverteilung zwischen der BVA Abteilung A und B als verwaltenden Stellen einerseits und dem BEV als neben der Deutschen Bahn AG zahlender Stelle andererseits zeigt, dass bei verständiger Würdigung die ab Juli 2000 vom BEV gezahlte Umlage von 8, 25 v. H. - wie im Übrigen auch vorher - wirtschaftlich der Deutschen Bahn AG zuzuordnen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987, VI R 53/84, BStBl II 1987, 822 ).

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 68/07

    Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff - Nachforderung von Lohnsteuer bei

    Hierzu muss jedoch ein Zusammenhang zwischen der Leistung des Dritten und dem Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber dergestalt gewahrt sein, dass die Zuwendung wirtschaftlich als Frucht der Dienstleistung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber betrachtet werden kann (ausführlich BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 53/84, BFHE 150, 555, BStBl II 1987, 822; siehe auch Drenseck in: Schmidt, EStG-Kommentar, 27. Aufl. 2008 zur Rechtslage vor 2004, § 38 Rn. 10).
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