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   BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84   

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https://dejure.org/1987,1653
BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84 (https://dejure.org/1987,1653)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1987 - VI R 149/84 (https://dejure.org/1987,1653)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1987 - VI R 149/84 (https://dejure.org/1987,1653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1980 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Ehemann - Doppelte Haushaltsführung - Tätigkeit der Frau - Tätigkeit außerhalb des Familienwohnsitzes - Verlegung des Familienwohnsitzes - Umzug mit Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1980) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung des Familienwohnsitzes an neuen Beschäftigungsort der Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 78
  • BB 1987, 2427
  • DB 1988, 26
  • DB 1989, 26
  • BStBl II 1987, 852
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77

    Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung -

    Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84
    Bei ihrem Ehemann könnten keine Kosten wegen doppelter Haushaltsführung berücksichtigt werden, da die Verlegung des Familienwohnsitzes von seinem Beschäftigungsort und die dadurch entstandene doppelte Haushaltsführung als privat veranlaßt anzusehen sei (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512).

    Eine Ausdehnung dieser Rechtsprechung auf andere Fallgestaltungen hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512 abgelehnt.

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84
    Von diesem Grundsatz hat der erkennende Senat jedoch bereits eine Ausnahme für den Fall zugelassen, daß beide Eheleute vor der Verheiratung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

    Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84
    Der Rechtsauffassung des erkennenden Senats hat sich der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76 (BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455) angeschlossen.
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84
    Verlegt dagegen der Arbeitnehmer den eigenen Hausstand an den Beschäftigungsort, so liegen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei ihm jedenfalls nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Dagegen verlagert sich in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. Senatsurteile in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262).
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung

    bb) Allerdings können auch bei getrennter Einkünfteermittlung die die Person eines Ehegatten betreffenden Ereignisse für das Dienstverhältnis des anderen Ehegatten als privat veranlasst anzusehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852).

    Das aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitende Verbot, die Vereinbarkeit von Ehe und Berufsausübung beider Ehegatten zu erschweren, führt vielmehr dazu, Aufwendungen zur Gewährleistung der Berufstätigkeit nicht allein deshalb als beliebig disponibel zu betrachten, weil sie privat (mit-)veranlasst sind (ähnlich bereits BFH-Urteil in BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, unter 2.).

  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Auch wenn gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen (BFH, Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584,BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585), verlagert sich gleichwohl in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeit/Unternehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl. II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl. II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl. II 1972, 262; BFH in BFH/NV 2008, 2000; BFH in BFH/NV 2015, 1240; BFH in BFH/NV 2015, 675).
  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Dagegen verlagert sich in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262).
  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Denn der gegen beide Eheleute ergangene Zusammenveranlagungsbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid nach § 155 Abs. 3 AO, der gegen beide Eheleute als Gesamtschuldner gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987, VI R 149/84, BStBl II 1987, 852).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 30/16

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Ihre Beschwer durch den geänderten Einkommensteuerbescheid vom 17.05.2010 durch den Ansatz von Einkünften des Insolvenzschuldners aus der vGA folgt aus der Zusammenveranlagung und der damit verbundenen Haftung als Gesamtschuldnerin für die gesamte Steuerschuld, die durch den gegen beide Ehegatten gerichteten einheitlichen Bescheid festgesetzt worden ist (BFH-Urteile vom 27.11.1984 - VIII R 73/82, BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296, unter II.1.a, juris, Rz 30; vom 02.10.1987 - VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, unter 2., juris, Rz 11; Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 40 FGO Rz 252; von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 204).
  • BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01

    Doppelte Haushaltsführung

    Die behauptete Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) und vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 (BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852) liegt nicht vor.

    b) Auch eine Abweichung von dem Senatsurteil in BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852 ist wegen unterschiedlicher Sachverhalte nicht gegeben.

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat wiederholt bestätigt (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, und vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1989, 220).
  • FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21

    Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden als andere Leistung

    Er ist auch insoweit klagebefugt, als er Fehler in dem den anderen Ehegatten betreffenden Bereich des Zusammenveranlagungsbescheids geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 , BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852; Braun in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 261. Lfg.

    Der Kläger kann sich - obwohl nur er eine zulässige Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 erhoben hat - insgesamt gegen den Zusammenveranlagungsbescheid wenden, weil der gegen beide Ehegatten ergangene Zusammenveranlagungsbescheid ein zusammengefasster Bescheid nach § 155 Abs. 3 AO ist, der gegen jeden der beiden Ehegatten als Gesamtschuldner gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 , BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852).

  • FG München, 22.04.2003 - 13 K 203/99

    Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung des

    Die Kl verweisen zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung auf das BFH-Urteil vom 2.10.1987 VI R 149/84 (BStBl II 1987, 852).

    Der BFH hat allerdings im Urteil vom 2.10.1987 VI R 149/84 (BStBl II 1987, 852) darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass es unter Berücksichtigung des in Art. 6 Abs. 1 GG niedergelegten Wertungsmaßstabes nicht zu rechtfertigen sei, den Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung insgesamt zu versagen, wenn ein Ehegatte eine auswärtige Beschäftigung aufnimmt und die Eheleute deshalb den Familienhaushalt an den neuen Beschäftigungsort verlegen, obwohl der andere Ehegatte seine Beschäftigung am bisherigen Wohnsitz beibehält und auch dort wohnt.

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2010 - 3 K 77/07

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Erwerb einer Immobilie in den neuen Ländern

  • FG München, 23.04.2008 - 10 K 1772/07

    Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt bei Ehegatten

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 184/85

    Voraussetzungen für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

  • BFH, 28.10.1988 - VI R 162/85

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung

  • FG München, 22.09.1988 - X 86/86

    Lohnsteuer; Verlegung des Familienwohnsitzes an neuen Beschäftigungsort

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