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   BFH, 29.10.1987 - X R 1/80   

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BFH, 29.10.1987 - X R 1/80 (https://dejure.org/1987,376)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1987 - X R 1/80 (https://dejure.org/1987,376)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - X R 1/80 (https://dejure.org/1987,376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 118
  • NVwZ 1988, 869 (Ls.)
  • BB 1988, 126
  • BStBl II 1988, 121
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Zusagen, die sich auf einen bei ihrer Erteilung noch nicht verwirklichten Sachverhalt bezogen und Grundlage für wirtschaftliche Dispositionen des Steuerpflichtigen wurden, konnten unter bestimmten Voraussetzungen für das FA bindend sein (BFH-Urteile vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562; vom 3. Juli 1964 VI 78/63 S, BFHE 80, 257, BStBl III 1964, 566).

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Zusage für das FA bindend war, sind im einzelnen in dem Urteil in BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562 aufgeführt.

  • BFH, 03.07.1964 - VI 78/63 S

    Berufung eines Finanzamtsvorstehers gegen Einspruchsentscheidungen des

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Zusagen, die sich auf einen bei ihrer Erteilung noch nicht verwirklichten Sachverhalt bezogen und Grundlage für wirtschaftliche Dispositionen des Steuerpflichtigen wurden, konnten unter bestimmten Voraussetzungen für das FA bindend sein (BFH-Urteile vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562; vom 3. Juli 1964 VI 78/63 S, BFHE 80, 257, BStBl III 1964, 566).
  • BFH, 09.03.1972 - IV R 170/71

    Erklärung des Klägers - Erledigung der Hauptsache - Unwiderruflichkeit -

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Übereinstimmende Erledigungserklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich, da durch sie eine Prozeßlage abschließend gestaltet wird (BFH-Urteil vom 9. März 1972 IV R 170/71, BFHE 105, 3, BStBl II 1972, 466).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Diese auch im Zivil- und Verwaltungsprozeßrecht vertretene Ansicht (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 45. Aufl., § 91a Anm. 2 C; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschlüsse vom 13. März 1964 VII ER 412.63, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1964, 874, und vom 20. Juli 1972 IV CB 13.72, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1972, 796) beruht auf Gründen der Prozeßökonomie.
  • BFH, 14.07.1972 - VI R 264/70
    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Zwar kann es - wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 14. Juli 1972 VI R 264/70 (BFHE 106, 284) ausgeführt hat - im Einzelfall zutreffen, daß die Erklärungen der Beteiligten über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache unter der aufschiebenden Bedingung der späteren tatsächlichen Erledigung stehen.
  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Da die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, trat (formelle) Erledigung unabhängig davon ein, ob tatsächlich eine Erledigung der Hauptsache stattgefunden hat (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Anderes gilt, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt; in diesem Fall ist die Fortsetzung des Prozesses aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit zuzulassen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. Mai 1981 IVb ZR 589/80, BGHZ 80, 389; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.).
  • BFH, 16.09.1965 - V 91/63 U

    Voraussetzung der Bindung des Finanzamts nach dem Grundsatz über Treu und Glauben

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Vielmehr führt das Urteil des BFH vom 16. September 1965 V 91/63 U (BFHE 83, 441, BStBl III 1965, 657, 658) aus, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Grundsätze von Treu und Glauben könnten für die verbindliche Zusage verallgemeinernde Erfordernisse mit dem Anspruch auf unbedingte Gültigkeit nicht aufgestellt werden.
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
    Durch §§ 204 ff. der Abgabenordnung (AO 1977) hat der Gesetzgeber nur einen Teilkomplex des Rechts der finanzbehördlichen Zusage regeln wollen, die dogmatische Weiterentwicklung der Zusage aber der Rechtsprechung überlassen (BTDrucks 7/4292 zu §§ 204 bis 207 AO 1977; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, vor § 204 AO 1977 Tz. 7).
  • BFH, 06.07.2016 - X R 57/13

    Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung

    Letzteres ist der Fall, wenn er seinen Einspruch zurückgenommen und ebenfalls die Hauptsache für erledigt erklärt hat (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung, s. Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).

    Ein solches Verhalten stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine wirtschaftliche Disposition in Gestalt der Aufgabe eines verfahrensrechtlichen Besitzstandes dar (vgl. insoweit grundlegend Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 3.; dem ausdrücklich folgend BFH-Urteil vom 22. August 1990 III R 27/88, BFH/NV 1991, 572, unter 2.).

  • BFH, 23.07.2020 - V R 37/18

    Ablaufhemmung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der BFH mit Urteil vom 29.10.1987 - X R 1/80 (BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) entschieden hat, dass ein Kläger, nachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, nicht mehr seinen ursprünglichen Klageantrag verfolgen kann, da ein derartiger Fall im Hinblick auf das Begehren, eine offenbare Unrichtigkeit zu korrigieren, hier nicht gegeben ist.

    Hat das FA aber in der mündlichen Verhandlung vor dem FG den Erlass eines Änderungsbescheids zugesagt und erklären daraufhin die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, so ist das FA nach Treu und Glauben an die Zusage gebunden und der Kläger kann, wenn das FA den Erlass des zugesagten Änderungsbescheids ablehnt, den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen, das FA zum Erlass des Änderungsbescheids zu verpflichten (BFH-Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).

    Soweit das FA hierzu einwendet, dass die übereinstimmenden Erledigungserklärungen bereits vor Ergehen des Änderungsbescheids abgegeben wurden und das FA nach Treu und Glauben zur Änderung verpflichtet sei, berücksichtigt es somit nicht hinreichend, dass im Hinblick auf die Befolgung dieser Pflicht eine Fortsetzung des Rechtsstreits (BFH-Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) ohne Einwand einer zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung möglich sein muss.

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99

    Verpflichtungserklärung vor dem FG

    Das Urteil weiche von der BFH-Entscheidung vom 29. Oktober 1987 X R 1/80 (BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) ab, nach der das FA nach Treu und Glauben an eine gegebene Zusage gebunden sei, und zwar auch dann, wenn ein Irrtum über den Inhalt der Verständigung/Zusage vorliege (BFH-Beschluss vom 18. März 1992 XI S 16/91, BFH/NV 1992, 827).

    Die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten sind in der mündlichen Verhandlung bedingungsfrei vor dem FG abgegeben worden und haben den Prozess in der Hauptsache beendet (Gräber/Ruban, a.a.O., § 138 Anm. 11, 12, 16; BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, m.w.N.).

    Es ist darüber hinaus prozesswirtschaftlich, einen solchen Streit um die Wirksamkeit der Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).

    Bezugspunkt des Vertrauensschutzes ist dabei nicht die Verwirklichung eines Steuertatbestandes, sondern die Aufgabe eines verfahrensrechtlichen Besitzstandes (BFH in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121), die im Hinblick auf den mit der Erklärung geschaffenen Vertrauenstatbestand erfolgte.

  • BFH, 07.02.2003 - V B 202/01

    Widerruf übereinstimmender Erledigungserklärungen

    Anderes könne allenfalls gelten, wenn ein Restitutionsgrund i.S. des § 580 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliege (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).

    Das FG-Urteil weicht entgegen der Ansicht der Klägerin nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 ab.

    Der BFH habe in seinem Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 dagegen (lediglich) ausgeführt, übereinstimmende Erledigungserklärungen seien grundsätzlich unwiderruflich; anderes gelte, wenn ein Restitutionsgrund vorliege.

    Das BFH-Urteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 ist so zu verstehen, wie es das FG angenommen hat.

    In diesem Beschluss hat der X. Senat des BFH unter Hinweis auf seine Entscheidung in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 ausgeführt: Übereinstimmende Erledigungserklärungen seien grundsätzlich unwiderruflich.

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Wenn die Klägerin daraufhin die Rechtsmittelfrist verstreichen ließ und damit ihren Teil der Absprache mit der Beklagten in unwiderruflicher Weise erbracht hatte, ist es treuwidrig, wenn die Beklagte später unter Berufung auf einen zwar bestandskräftig gewordenen, aber gesetzwidrigen Vorbehalt der Nachprüfung, dessen mangelnde Rechtsgrundlage ihr noch dazu von vornherein bekannt war, den Teilerlaß der Aussetzungszinsen wieder aufhebt (vgl. zur Frage des Vertrauensschutzes bei Abgabe von aus prozessualen Gründen unwiderruflichen Prozeßerklärungen auch BFH, Urteil vom 29. Oktober 1987 - X R 1/80 - BStBl II 1988 S. 121 (123)).
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Nur dieses Verständnis --d.h., Stattgabe der Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn sich der Lohnsteuerermäßigungsbescheid im Ergebnis als rechtswidrig erweist (sog. Saldierungstheorie; vgl. hierzu auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99, 102; Gräber/von Groll, a.a.O., § 65 Rz. 41)-- entspricht dem Regelungszweck des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der dem Kläger auch aus Gründen der Prozessökonomie die Möglichkeit eröffnen will, ein erneutes Klageverfahren zu verhindern (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121; vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Anders als in § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) hat der Gesetzgeber keine allgemeine Regelung über Zusicherungen getroffen und auch nicht treffen wollen (vgl. BTDrucks 7/4292, zu §§ 204 bis 207 AO 1977; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 42/11

    Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).

    Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).

    Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".

  • BFH, 14.12.2011 - X S 11/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren - Streit über Erledigung der

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).

    Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).

    Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".

  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

    In diesem Fall hätten die Kläger aber nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Oktober 1987 X R 1/80 (BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121) den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen müssen, das FA zum Erlass der entsprechenden Änderungsbescheide zu verpflichten.
  • BFH, 14.06.2017 - I R 38/15

    Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Unbeachtlichkeit

  • BFH, 11.12.1996 - X R 123/95

    Festsetzung von Aussetzungszinsen trotz eingetretener Festsetzungsverjährung

  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 566/19

    Kein Wahlrecht zwischen Rechtsstreitigkeiten mit Finanzamt

  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 966/18

    Einkommensteuer

  • FG Brandenburg, 13.09.2001 - 5 K 1172/95

    Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende als tatsächliche Verständigung

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

  • BFH, 03.07.2002 - X B 178/01

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Begründung einer NZB nach neuem Recht

  • BFH, 12.05.1999 - I B 98/98

    Erledigungserklärung; Auslegung

  • FG Nürnberg, 22.09.2010 - 3 K 165/07

    Erklärung zur Hauptsacheerledigung ist eine Prozessbewirkungshandlung - kein

  • BFH, 01.07.2014 - VIII B 21/14

    Rechtswidrigkeit der Beiladung bei vorangegangener übereinstimmender

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

  • FG Hamburg, 28.10.2003 - III 219/02

    Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des

  • FG Niedersachsen, 07.09.2005 - 7 K 561/02

    Besteuerung des Erwerbs eines Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks;

  • FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 542/17

    Korrekte Umsetzung einer in der mündlichen Verhandlung gegebenen Zusage;

  • FG Hamburg, 31.03.2009 - 3 K 31/09

    Zulässigkeit einer auf Zahlung von Kindergeld gerichteten Klage; Entfallen des

  • FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10

    FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor

  • BFH, 23.05.2005 - X B 63/05

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen

  • BFH, 12.07.1989 - X R 32/86

    Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für Folgebescheide

  • BFH, 11.01.1991 - III R 104/87

    Anrechnung der auf steuerfreie Zuschläge gezahlten Berlinzulage auf die

  • FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 391/06

    Möglichkeit der Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides nach Verjährung der

  • BFH, 19.11.2002 - IV B 160/02

    Gewinnfeststellungsbescheid des Finanzamts - Höhe und Umfang der

  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 3075/97

    Getrennte Veranlagung; Wahlrecht; Bindung an Erledigungserklärung;

  • BFH, 10.03.1989 - III R 190/85

    Richtigstellung fehlerhafter Bilanzansätze durch nachträgliche Einbuchungen -

  • BFH, 22.08.1990 - III R 27/88

    Erteilung von Auskünften mit bindender Wirkung durch die Finanzbehörde

  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 2777/94

    Kurzfristige Vermietung an Arbeitnehmer

  • BFH, 18.03.1992 - XI S 16/91

    Unwiderruflichkeit einer Erledigungserklärung

  • FG Hamburg, 21.07.2006 - 6 K 91/05

    Verfahrensrecht: Fortsetzung des Verfahrens bei Streit über die Umsetzung einer

  • FG Niedersachsen, 28.01.1998 - XII 265/90

    Behandlung einer außergerichtlichen Erledigung eines Rechtsstreits bei Vorliegen

  • BFH, 20.02.1997 - V B 148/96

    Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids bei Nichtsteuerbarkeit der

  • FG München, 18.07.1997 - 8 K 3436/96

    Änderungsbescheid nach tatsächlicher Verständigung

  • BFH, 17.08.1989 - III B 119/88

    Entscheidung eines Streits über eine Klagerücknahme im Beschwerdeverfahren gegen

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 6 K 213/94

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ; Ablehnung der Wiedereinsetzung in den

  • FG Düsseldorf, 06.03.1998 - 18 K 6565/96

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Einordnung

  • FG Brandenburg, 02.02.1996 - 1 V 1554/95

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides;

  • FG Hamburg, 19.03.2001 - II 429/00

    Bindungswirkung einer Falschauskunft durch Finanzbeamte

  • FG München, 27.09.1995 - 4 K 1277/92
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