Rechtsprechung
BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1977 § 14 Abs. 1, § 21 Abs. 3; EStG 1969 § 4 Abs. 1; EStDV 1977 § 7 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 14 Abs. 1, § 21 Abs. 3; EStDV § 7 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2
Voraussetzungen der Betriebsaufgabe bei parzellenweiser Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Wolters Kluwer
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsaufgabe - Wesentliche Grundlagen - Parzellenweise Verpachtung - Erklärung des Steuerpflichtigen - Hoferbe - Rechtsnachfolger - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes durch den Rechtsnachfolger erfordert eine zweifelsfreie und unmißverständliche Erklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 152, 62
- BB 1988, 616
- BStBl II 1988, 260
Wird zitiert von ... (130)
- FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Abweichenden …
Dies möge der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260 anders gesehen haben, geht dieser nämlich davon aus, dass die parzellenweise Verpachtung der bisher selbst bewirtschafteten Ländereien aus Rechtsgründen jedenfalls dann keine Betriebsaufgabe darstellt, wenn die wesentlichen Grundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in ihrer bisherigen Funktion erhalten bleiben.Dort heißt es: "Ist die parzellenweise Verpachtung des Betriebes vor Veröffentlichung des [BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260] im BStBl erfolgt, so soll nach einem Beschluss der ESt-Referenten des Bundes und der Länder das BFH-Urteil nicht dazu führen, dass Betriebe, die nach der alten Verwaltungsauffassung mangels Abgabe einer Fortführungserklärung bei der parzellenweisen Verpachtung als aufgegeben zu behandeln waren, nachträglich wieder zu bestehenden Betrieben werden.
Mit dieser Verfügung wolle die Finanzverwaltung zwar dem Umstand Rechnung tragen, dass sie mit ihrem Erlass vom 17.12.1965 noch die Ansicht vertreten hatte, dass die parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zueiner Betriebsaufgabe führe, der BFH diese Auffassung in seinem Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260, so indes nicht geteilt habe.
Fehlt die Entnahme- bzw. Aufgabeerklärung ist solange von Betriebsvermögen auszugehen, wie dies rechtlich möglich ist (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260).
Auch die Rechtsnachfolgerin von Herrn J. V., Frau S., die den landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb nach § 6 Abs. 3 EStG unter Aufrechterhaltung der sachlichen Zurechnung der Grundstücke zum Betriebsvermögen nach dessen Tod am 08.05.1977 fortgeführt hat und auf die das Recht zur Erklärung einer Betriebsaufgabe übergegangen ist (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260;… Kube in Kirchhof/Seer, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2020, § 13 EStG Rz. 36), hat keine Entnahme- oder Betriebsaufgabeerklärung abgegeben.
Diese Erklärung lässt aber nicht erkennen, ob der Steuerpflichtige auch wirklich die Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ziehen will (also im Jahr 1980 auch die stillen Reserven versteuern will etc.; so auch BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260 in einem insoweit weitgehend vergleichbaren Fall).
Aus diesem Grunde ist zu verlangen, dass neben der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch weitere Umstände hinzutreten, die auf einen Aufgabewillen schließen lassen (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088; FG Münster, Urteil vom 26.04.2018, 6 K 4135/14 F, EFG 2018, 1362 Tz. 79).
Denn nach Ansicht des erkennenden Senats konnte sich - von den bereits unter II. 1. genannten Fallkonstellationen einer bereits tatsächlich erfolgten Aufgabegewinnbesteuerung abgesehen - ab der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260) kein konkret-individuelles Vertrauen mehr dahingehend bilden, dass aus der Betriebsvermögenseigenschaft der parzellenweise verpachteten Grundstücke in der Zukunft nicht die rechtlich zutreffenden Konsequenzen gezogen werden.
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Eine Wiederaufnahme sei objektiv nicht mehr möglich gewesen, nachdem er wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert und den eigenbetrieblich genutzten Grundstücksanteil auf 10 Jahre fest verpachtet habe (…BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77 - 78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Die Betriebsunterbrechung in beiden Gestaltungen setzt die Absicht voraus, den Betrieb künftig wiederaufzunehmen (BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278).
Dem Verpächter muß objektiv die Möglichkeit verbleiben, den 'vorübergehend' eingestellten Betrieb als solchen wiederaufzunehmen und fortzuführen (…vgl. BFH/NV 1992, 227, 228; BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13
Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe …
Im Fall des Beginns der parzellenweisen Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vor der Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) werde dieser nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht infolge der genannten BFH-Entscheidung wieder zu einem bestehenden Betrieb, wenn nach bisheriger Verwaltungsauffassung infolge der parzellenweisen Verpachtung von einer Betriebsaufgabe auszugehen sei.Das BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 greife nicht, da die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke der M nicht an verschiedene Pächter (parzellenweise Verpachtung), sondern nur an den Kläger zu 1. verpachtet worden seien.
Sollten sich Anhaltspunkte für die Annahme einer von den Klägern behaupteten parzellenweisen Verpachtung ergeben, müsste dies keine Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 2007, 1640).
Dass M im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 hätte Vertrauensschutz beanspruchen können, ist nicht ersichtlich, nachdem die Beteiligten bis zum Ergehen jenes Urteils nicht von einer Betriebsaufgabe und deshalb auch nicht von Privatvermögen ausgegangen sind.
Im Fall einer --auch parzellenweisen-- Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902, und --für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb-- BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Für die Annahme der Fortführung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es genügen, dass die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens, der Wirtschaftsgebäude und der Hofstelle verpachtet sind, während das lebende und tote Inventar schon im Hinblick auf die normale Dauer von Landpachtverträgen veräußert wird (näher BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Voraussetzung für eine Betriebsunterbrechung (einschließlich der vorübergehenden Betriebsverpachtung) ist, daß die Absicht besteht, den Betrieb künftig wieder aufzunehmen (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Der BFH hat im Zusammenhang mit der Betriebsverpachtung in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Betriebsverpachtung aus Nachweisgründen als bloße Betriebsunterbrechung behandelt wird, solange der Steuerpflichtige dem FA gegenüber nicht erklärt, seinen Betrieb aufzugeben (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Die Aufdeckung der stillen Reserven in einem Veranlagungszeitraum, dessen Veranlagungen noch geändert werden konnten, war gerade nicht gewollt (vgl. Senatsurteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
- BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer …
b) Ist die entfaltete Tätigkeit --isoliert betrachtet-- den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzuordnen, so sind die daraus resultierenden Einkünfte nach § 21 Abs. 3 EStG gleichwohl als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren, wenn das vermietete Vermögen dem Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5.a).ee) Wird eine Betriebsaufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben, so kann dieser Gestaltungserklärung für Zwecke der Besteuerung keine Rückwirkung beigemessen werden (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5.b;… vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997, und vom 7. November 2013 X R 21/11, Rz 28).
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft
Eine solche Willensäußerung wäre nämlich dem FA gegenüber abzugeben gewesen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter Nr. 4 Abs. 2).a) Der Verpächter eines landwirtschaftlichen Betriebes kann wählen, ob er die Verpachtung des Betriebes i. S. des § 14 Abs. 1 EStG behandeln oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Dauer der Verpachtung fortführen will, es sei denn, die wesentlichen Betriebsgrundlagen würden anläßlich der Verpachtung so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden könnten (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
b) Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß es sich bei dem ererbten Betrieb nicht um einen vom Erblasser selbst bewirtschafteten, sondern um einen von ihm verpachteten, aber nicht aufgegebenen Betrieb handelt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772; in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
In diesem Fall kann der Rechtsnachfolger wählen, ob er das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen oder den ererbten Betrieb aufgeben will (BFH-Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
Anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen - wie z. B. im Betrieb des Klägers zu 1., über die der erkennende Senat nicht zu entscheiden hat - hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn wie hier die maßgeblichen Grundlagen des Betriebes in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden und so die Zweckbestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1990, 86).
Die Betriebsfortführung muß der Betriebsinhaber nicht für die eigene Person planen; es reicht aus, daß die Absicht von einem Gesamt- oder einem Einzelrechtsnachfolger verwirklicht werden soll (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 5 a).
- BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02
Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung
Dem Verpächter muss objektiv die Möglichkeit verbleiben, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb als solchen wieder aufzunehmen und fortzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… in BFH/NV 1992, 227, 228, und in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388). - BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.b der Gründe; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1. der Gründe). - BFH, 17.04.2002 - X R 8/00
Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
Teilt der Steuerpflichtige dem FA mit, er habe seinen Betrieb zu einem früheren Zeitpunkt als dem des Zugangs seiner Mitteilung beim FA aufgegeben, so liegt darin --jedenfalls primär-- die Äußerung einer Rechtsansicht (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… BFH-Beschluss vom 13. September 1990 IV R 60/90, BFH/NV 1991, 297). - BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).Auch das sog. Verpächterwahlrecht (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) setzt voraus, daß der Verpächter die objektive Möglichkeit hat, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen und fortzuführen (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227, 228).
Werden diese so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1.); der Pächter eröffnet dann einen neuen Betrieb (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
- BFH, 11.10.2007 - X R 39/04
Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen - …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
- BFH, 03.04.2014 - X R 16/10
Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der …
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
- BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98
Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
- BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04
Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965; …
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
- BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten …
- BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
- BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
- BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für …
- BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93
1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine …
- FG Düsseldorf, 14.08.2006 - 11 K 4646/04
Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Betriebsaufgabeerklärung; …
- BFH, 15.03.2005 - X R 2/02
Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht
- BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03
LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe
- BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19
Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei …
- FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13
Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung …
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
- FG Münster, 22.11.2016 - 12 K 1519/14
Parzellenweise Verpachtung eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
- BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93
1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …
- BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02
Verpächterwahlrecht; Strukturwandel
- FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 1249/00
Einnahmen aus Grasgewinnung und Verpachtung/Erbbaurechtsüberlassung von …
- BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93
Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an …
- BFH, 25.01.1996 - IV R 19/94
Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch
- BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00
Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
- FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16
Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke - …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 58/91
Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eines Betriebs der Land- …
- BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17
Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11
Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer …
- BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe
- BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91
Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17
Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen …
- BFH, 30.06.2005 - IV R 63/04
LuF - Aufgabe eines verpachtenden Betriebs
- BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung
- BFH, 20.02.2008 - X R 13/05
Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich …
- BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97
Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter …
- FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16
Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10
Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer …
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07
Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer …
- FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung; …
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- BFH, 14.10.1998 - X B 34/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungspflicht
- BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07
Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu …
- BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein …
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem …
- FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 293/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - ruhender Betrieb im Bereich der Landwirtschaft und …
- FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 694/01
Sachverständigengutachten; Privatgutachten; Gerichtliches …
- FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 234/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- BFH, 08.01.1998 - IV B 9/97
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 2127/92
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Auslegung …
- BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94
Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99
Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?
- BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89
Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei …
- FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines …
- BFH, 18.05.2000 - IV B 107/99
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsverpachtung
- FG Nürnberg, 13.11.1996 - III 193/95
Einkommensteuer; Nutzungseinschränkung keine zwangsweise Betriebsaufgabe bei …
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21
Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als gewillkürtes Betriebsvermögen
- FG München, 28.10.2013 - 7 K 2500/10
Kein Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 16.12.1999 - IV R 53/99
Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach …
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96
Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden …
- FG Niedersachsen, 07.09.2005 - 9 K 231/02
Voraussetzungen für die endgültige Aufgabe eines Gewerbebetriebes; Anforderungen …
- BFH, 11.09.1996 - IV B 16/96
Rückwirkende Betriebsaufgabeerklärung
- BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 13.09.1990 - IV R 60/90
Folgen der Erklärung des Steuerpflichtigen er habe seinen Betrieb aufgegeben - …
- FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91
Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung …
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87
Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
- BFH, 13.03.2009 - IV B 17/08
Darlegung der Rechtsfortbildung -Vorliegen einer Divergenz - Verfahrensfehler: …
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05
Betriebsverpachtung
- BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03
Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines …
- FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 3 K 5434/94
Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während …
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- FG Münster, 07.05.2003 - 1 K 4448/01
Zwangsbetriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes; …
- FG Niedersachsen, 31.10.2001 - 9 K 884/98
Steuerpflicht der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen; …
- FG Schleswig-Holstein, 04.10.2001 - V 353/99
Keine Zwangsaufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs nach einem …
- BFH, 15.03.2001 - IV B 34/00
Abgrenzung Verfahrensfehler/-materiell-rechtlicher Fehler; Zwangsbetriebsaufgabe …
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98
Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
Aufgabe eines verpachteten Gewerbebetriebes; Ruhen des Gewerbebetriebs; …
- BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben
- FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen; …
- BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund
- FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
(Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01
Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- BFH, 07.11.1996 - IV B 162/95
Grundsätzliche Bedeutung der Beurteilung der Fortführung des Betriebsvermögens …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91
Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ; …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2000 - 6 K 295/96
Zuordnung verpachteter und durch Einschotterung brachliegender Grundstücke zum …
- FG Baden-Württemberg, 20.08.1996 - 2 K 296/94
Betriebsaufgabe durch Überführung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebs …
- FG Münster, 09.06.1999 - 13 K 1290/96
Zustimmung zur branchenfremden Unterverpachtung?
- FG München, 17.02.1998 - 7 V 3262/97
Entstehen eines Entnahmegewinns bei Übertragung des Betriebsvermögens im Wege der …
- FG Hamburg, 09.12.1999 - II 396/98
Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Teilwertabschreibungen auf Wirtschaftsgüter eines …
- FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93
Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen …