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   BFH, 23.10.1987 - III R 275/83   

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https://dejure.org/1987,117
BFH, 23.10.1987 - III R 275/83 (https://dejure.org/1987,117)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1987 - III R 275/83 (https://dejure.org/1987,117)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1987 - III R 275/83 (https://dejure.org/1987,117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1; GewStDV a.F. § 1 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Gewerblicher Grundstückshandel - Errichtung von Eigentumswohnungen - Veräußerung von Eigentumswohnungen - Enger zeitlicher Zusammenhang - Errichtung in gewinnbringender Absicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Errichtung und Veräußerung einer Anzahl von Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 399
  • BB 1988, 960
  • DB 1988, 585
  • BStBl II 1988, 293
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Die Klägerin hat eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, weil sie auf eigene Rechnung das Grundstück X-Straße 53 gekauft, die Eigentumswohnungen errichtet und zum Teil verkauft hat (vgl. BFH- Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).

    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).

    Andererseits hatte der BFH bereits vorher entschieden, daß die Veräußerung von vier selbsterrichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14).

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Der Verkäufer muß sich an einen unabgeschlossenen Kreis von Personen wenden (BFH- Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

    Im übrigen genügt es, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer Person - bekannt wird, und der Verkäufer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

    Der Verkauf selbst fällt nämlich noch nicht aus dem Rahmen der privaten Vermögensverwaltung heraus, wenn es lediglich um den Verkauf langjährig durch Vermietung genutzter Wohnungen als Endpunkt der privaten Vermögensverwaltungen geht (Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Sie wird jedoch in ständiger Rechtsprechung vom BFH aus dem Gesetz abgeleitet (z. B. Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Daß die Klägerin die Wohnungen in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung veräußert (siehe nachfolgend zu 5. b) und dabei tatsächlich Gewinn erzielt hat, zwingt nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung auf das Vorhandensein dieser inneren Einstellung der Klägerin, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480).

    Mit Urteil in BFHE 148, 480 hat nunmehr der VIII. Senat des BFH wie auch schon der I. Senat in einem unveröffentlichten Urteil (vom 2. Juni 1976 I R 57/74) bei der Veräußerung von nur drei Wohneinheiten einen gewerblichen Grundstückshandel verneint.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Daß die Klägerin die Wohnungen in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung veräußert (siehe nachfolgend zu 5. b) und dabei tatsächlich Gewinn erzielt hat, zwingt nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung auf das Vorhandensein dieser inneren Einstellung der Klägerin, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
  • BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U

    Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß sich der Veräußerer mit seiner Veräußerungsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 3. Juni 1987 III R 209/83 (BFHE 150, 418) angeschlossen.
  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Das FA beruft sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661), wonach eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen könne, wenn ein Bauunternehmer innerhalb eines Zeitraums von fünfeinhalb Jahren vier Grundstücke veräußere, nachdem er sie zunächst zwei bis drei Jahre in Besitz gehabt habe.
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    a) Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholung - als nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 284/81

    Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
    Andererseits hatte der BFH bereits vorher entschieden, daß die Veräußerung von vier selbsterrichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann (Urteil in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

  • BFH, 29.03.1973 - I R 91/71

    Zusammenhängendes Gelände - Verkauf mehrerer Grundstücke - Errichtung von

  • BFH, 13.03.1986 - IV S 16/85

    Gesonderte Feststellung einkommensteuerpflichtiger Einkünfte - Erfassung von

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