Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1987 - I R 7/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,573
BFH, 11.11.1987 - I R 7/84 (https://dejure.org/1987,573)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1987 - I R 7/84 (https://dejure.org/1987,573)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1987 - I R 7/84 (https://dejure.org/1987,573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4 Abs. 1 und Abs. 4, 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Erwerb eines Grundstücks - Erwerb in der Zwangsversteigerung - Rettung einer betrieblichen Forderung - Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1, Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist notwendiges Betriebsvermögen - 2. Zur Höhe seiner Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsvermögen
    Steuerrechtliches Betriebsvermögen
    Allgemeiner Überblick

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 84
  • BB 1988, 815
  • BStBl II 1988, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Eine außerbetriebliche Nutzung ist auch eine solche durch Vermietung, wenn die Mieteinnahmen Privateinnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).

    Die an die Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen treten ein, ohne daß es darauf ankommt, ob der Wille und das Bewußtsein des Steuerpflichtigen auch alle diese Rechtsfolgen, insbesondere die Rechtsfolge der Gewinnverwirklichung, mitumfaßt (vgl. Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, mit Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Ist der Erwerbsvorgang selbst betrieblich veranlaßt, so kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Unternehmer bereits die betriebliche Forderung und das Sicherungsrecht entnommen und zur Erlangung eines privaten Wirtschaftsguts verwendet hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18 für den Fall der tauschweisen Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts zur Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens).
  • BFH, 26.04.1979 - IV R 199/74

    Zwangsversteigerung - Landwirtschaftliches Anwesen - Anschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Zu den Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren gehört nicht nur das Gebot nebst den dazugehörigen Kosten, zu denen dem die Zwangsversteigerung betreibenden Grundpfandgläubiger das Grundstück zugeschlagen wird, sondern auch die gemäß § 91 ZVG erloschenen nachrangigen eigenen Grundpfandrechte des Gläubigers, soweit sie nicht ausgeboten sind, wenn ihr Wert durch den Verkehrswert des ersteigerten Grundstücks gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 69/68, BFHE 106, 535, BStBl II 1972, 881, und vom 26. April 1979 IV R 199/74, BFHE 128, 358, BStBl II 1979, 667).
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 69/68

    Anschaffungskosten - Hypothekengläubiger - Zwangsversteigerung - Ersteigertes

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Zu den Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren gehört nicht nur das Gebot nebst den dazugehörigen Kosten, zu denen dem die Zwangsversteigerung betreibenden Grundpfandgläubiger das Grundstück zugeschlagen wird, sondern auch die gemäß § 91 ZVG erloschenen nachrangigen eigenen Grundpfandrechte des Gläubigers, soweit sie nicht ausgeboten sind, wenn ihr Wert durch den Verkehrswert des ersteigerten Grundstücks gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 69/68, BFHE 106, 535, BStBl II 1972, 881, und vom 26. April 1979 IV R 199/74, BFHE 128, 358, BStBl II 1979, 667).
  • BFH, 13.12.1973 - I R 136/72

    Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei -

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Betriebsvermögen werden im Zeitpunkt des Zugangs auch betrieblich veranlaßte Sachgeschenke, die ihrer Art nach nicht im Betrieb verwendet werden können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108, BStBl II 1974, 210).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 103/75

    Landarzt - Betriebsausgabe - Hundehaltung zum Schutz - Schutzzweck eines

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1979 IV R 103/75, BFHE 127, 530, BStBl II 1979, 512).
  • BFH, 17.04.1975 - II R 144/74

    Urteilstatbestand - Verweisung - Beschlußtatbestand - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
    Der Umstand, daß die von der Vorinstanz ausgesprochene Rechtsfolge nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt ist, bedeutet eine fehlerhafte Anwendung sachlichen Rechts, die auch ohne Verfahrensrüge zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1975 II R 144/74, BFHE 116, 1, BStBl II 1975, 671).
  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    Hinzu treten noch die nicht ausgebotenen nachrangigen eigenen Grundpfandrechte des Erstehers, allerdings nur, soweit ihr Wert durch den tatsächlichen Verkehrswert des ersteigerten Grundstücks gedeckt ist (tauschähnlicher Vorgang; zur Begründung vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 31. August 1937 I A 242/37, RStBl 1937, 1136; BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 69/68, BFHE 106, 535, BStBl II 1972, 881, und vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, unter II.4.b).

    Denn ohne das Vorhandensein dieser Rechte hätte E im Zweifel den Wert des Grundstücks Z stärker ausbieten müssen, um den Zuschlag zu erhalten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BFH-Urteil in BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, unter II.3.).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Wird ein Nutzungsrecht entgeltlich gegen Belastung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens erworben, so gelangt das eingetauschte Wirtschaftsgut im Erwerbszeitpunkt auch dann in das Betriebsvermögen, wenn es nicht zur Verwendung im Betrieb bestimmt ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424).

    Dann ist der Zugang des angeschafften Gegenstandes zum Betriebsvermögen notwendige Folge des betrieblich veranlaßten Erwerbs (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, m. w. N.).

    Es kann auch ein anderes schlüssiges Verhalten genügen, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb gelöst wird (BFHE 152, 84, 86, BStBl II 1988, 424).

    Der Senat befindet sich hierbei nicht im Widerspruch zu dem Urteil in BFHE 152, 84, 86, BStBl II 1988, 424.

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Diese Rechtslage werde durch das BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 7/84 (BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424) bestätigt.

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile in BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, und vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht