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   BFH, 18.12.1987 - VI R 149/81   

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https://dejure.org/1987,1462
BFH, 18.12.1987 - VI R 149/81 (https://dejure.org/1987,1462)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1987 - VI R 149/81 (https://dejure.org/1987,1462)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - VI R 149/81 (https://dejure.org/1987,1462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • Wolters Kluwer

    Sonderausgabenabzug - Angestrebter Beruf - Bildungspolitische Zielvorstellung - Berufsausbildung - Ausbildung zu verbotener Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begriff der Berufsausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    ABC der Aus- und Fortbildungskosten
    Einzelfälle
    Ausbildungskosten

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 337
  • DB 1988, 1041
  • BStBl II 1988, 494
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.11.1978 - VI R 139/76

    Berufsausbildungskosten sind nur Sonderausgaben, wenn die Ausbildung die Ausübung

    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - VI R 149/81
    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG zu prüfen haben, ob der Kläger mit seiner Ausbildung zum "Gouverneur des Zeitalters der Erleuchtung" die Vorbereitung einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt hatte oder ob die Ausbildung seiner Allgemeinbildung im weitesten Sinne dienen bzw. die persönlichen Neigungen des Klägers befriedigen sollte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. November 1978 VI R 139/76, BFHE 126, 437, BStBl II 1979, 180).
  • Drs-Bund, 05.10.1965 - BT-Drs V/3
    Auszug aus BFH, 18.12.1987 - VI R 149/81
    Durch die Einführung des damaligen § 10 Abs. 1 Nr. 9 (nunmehr § 10 Abs. 1 Nr. 7) EStG sollte der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die als Kosten der allgemeinen Lebensführung angesehen wurden und damit das zu versteuernde Einkommen nicht mindern konnten, und den als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähigen Fortbildungskosten weitgehend die Bedeutung genommen werden (BTDrucks V/3.430, S. 8, 9; V/3.602, S. 2).
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2011 - 11 K 1908/10

    Stellt der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung i.S. des §

    Maßgeblich ist, ob das Kind mit dem Schulbesuch eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen dienen konnte und sollte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - 5 K 2542/09

    Kindergeld für Kind in Berufsausbildung auch dann, wenn es sich nicht um einen

    Danach ist es für den Begriff der Ausbildung ausreichend, wenn die Maßnahme geeignet ist, eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit zu schaffen, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung der beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung einer Lebensgrundlage dienen kann und soll (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987, VI R 149/81, BStBl II 1988, 494 bezüglich der Ausbildung zum "Gouverneur des Zeitalters der Erleuchtung").

    Dafür, dass eine Ausbildung vorliegt, reicht es aus, dass - so der BFH - die Maßnahme geeignet ist, eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit zu schaffen, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung der beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung einer Lebensgrundlage dienen kann und soll (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987, VI R 149/81, BStBl II 1988, 494 bezüglich der Ausbildung zum "Gouverneur des Zeitalters der Erleuchtung").

  • FG Münster, 22.12.2017 - 4 K 3336/17

    Kinder: Berufsausbildung - Besuch der Josia-Missionsschule keine Berufsausbildung

    Der angestrebte Beruf muss auch nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1987 VI R 149/81, BStBl II 1988, 494).

    Allerdings ist hinsichtlich eines Schulbesuchs maßgeblich, dass das Kind sich damit eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlage dienen konnte und sollte (BFH-Urteil vom 18.12.1987 VI R 149/81, BStBl II 1988, 494; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2011 11 K 1908/10, EFG 2012, 934).

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

    Es lägen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass mit dem aufgenommenen Studium eine wie auch immer geartete Erwerbstätigkeit aufgenommen werden solle (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494; vom 17. November 1978 VI R 139/76, BFHE 126, 437, BStBl II 1979, 180).
  • BFH, 22.09.1995 - VI R 13/93

    Beim Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG muß es sich um eine dem

    a) Eine Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift hat der Senat angenommen, wenn der Steuerpflichtige mit der Ausbildung eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen dienen konnte und sollte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494).
  • BFH, 28.08.1997 - III R 195/94

    Umschulungskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Bei der Umschulung des Klägers handelt es sich --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- um eine Berufsausbildung im oben genannten Sinn, denn der Kläger wollte sich mit der Ausbildung eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen, die dem Aufbau und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen dienen sollte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494).
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01

    Verböserung bei Änderungsbescheid - Aufwendungen für Philosophiestudium als

    Eine Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift hat der BFH angenommen, wenn der Steuerpflichtige mit der Ausbildung eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen dienen konnte und sollte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 4 K 1629/09

    Besuch der Bibelschule eines Glaubenszentrums als Berufsausbildung

    Der angestrebte Beruf muss nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BStBl II 1988, S. 494 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 2 K 2760/11

    Kein Kindergeldanspruch bei Besuch eines islamischen Mädchenkollegs

    Maßgeblich ist, ob das Kind mit dem Schulbesuch eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlage dienen konnte und sollte (vgl. Urteil des BFH vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BStBl II 1988, 494).
  • FG Münster, 22.01.2014 - 12 K 759/13

    Aufwendungen für spirituelle Dienstleistungen

    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.12.1987 (VI R 149/81, BStBl. II 1988, 494) die Versagung von Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG beanstandet, die der Kläger für einen Kurs im Rahmen der "Wissenschaft der Kreativen Intelligenz" zur Weiterbildung zu einem "Gouverneur des Zeitalters der Erleuchtung" geltend gemacht hatte.
  • FG Hessen, 21.01.1998 - 1 K 377/95

    Gewinnrealisierung in Höhe der Differenz zwischen dem infolge der vorzeitigen

  • BFH, 28.08.1997 - III R 196/94
  • FG München, 08.04.2009 - 10 K 1309/08

    Teilnahme an einem Programm für Meditation und buddhistische Philosophie als

  • FG Hamburg, 06.07.2000 - VII 183/97

    Kosten für den Erwerb der Tauchlehrerlizenz nicht

  • FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01

    Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer

  • FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VIII 854/98

    Besuch einer Bibelschule als Berufsausbildung; Inhaltliche Bewertung einer

  • FG Niedersachsen, 10.10.2013 - 16 K 283/12

    Kriterien zur Beurteilung der Ableistung eines Postulats oder Noviziats als

  • FG Köln, 16.10.1997 - 6 K 2081/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung in einem nicht

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