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   BFH, 18.03.1988 - V K 1/88   

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https://dejure.org/1988,353
BFH, 18.03.1988 - V K 1/88 (https://dejure.org/1988,353)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1988 - V K 1/88 (https://dejure.org/1988,353)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1988 - V K 1/88 (https://dejure.org/1988,353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 134; ZPO §§ 578 ff

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft - Beschluß des BFH - Wiederaufnahmebegehren - Notwendiger Inhalt - Nichtigkeitsklage - Restitutionsklage - Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 134; ZPO §§ 578 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 426
  • BB 1988, 1739
  • DB 1988, 1582
  • BStBl II 1988, 586
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.09.1987 - V B 83/87
    Auszug aus BFH, 18.03.1988 - V K 1/88
    Der beschließende Senat verwarf die Beschwerde durch Beschluß vom 18. September 1987 V B 83/87 als unzulässig.

    Weiter heißt es in dem Beschluß V B 83/87: "Mit Schreiben vom 15. Juli 1987 bat die Geschäftsstelle des V. Senats Wirtschaftsprüfer und Steuerberater O. "um urschriftliche Vorlage der Originalvollmacht für das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof bis zum 20. August 1987".

    Der Beschluß V B 83/87 wurde am 17. November 1987 an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater O. abgesandt.

    Er habe erst aus dem Beschluß V B 83/87, der ihm am 20. November 1987 zugestellt worden sei, erfahren, daß eine Aufforderung zur Vollmachtvorlage ergangen sei.

    Der Beschluß V B 83/87 ist dem Prozeßbevollmächtigten am 20. November 1987 zugegangen.

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater O. hat den Senat auf eine Urkunde - die Verfügung der Geschäftsstelle vom 15. Juli 1987 - aufmerksam gemacht, die zwar bereits vor Erlaß des Beschlusses V B 83/87 vorhanden war, die aber eindeutig einen anderen Inhalt hatte, als der Senat in diesem Beschluß angenommen hat.

    Er war deshalb auch nicht - wie der Senat in dem Beschluß V B 83/87 angenommen hatte - zur Vorlage der Prozeßvollmacht mit Fristsetzung aufgefordert worden.

    Der Restitutionsgrund konnte auch nicht vor der Entscheidung V B 83/87 geltend gemacht werden (vgl. § 582 ZPO), da die Klägerin erst durch den Beschluß V B 83/87 von der Verfügung der Geschäftsstelle vom 15. Juli 1987 Kenntnis erlangte.

    Da der Wiederaufnahmeantrag zulässig und begründet ist, wird der Beschluß vom 18. September 1987 V B 83/87 aufgehoben und über die Hauptsache des Vorprozesses V B 83/87 erneut entschieden (vgl. Tipke/Kruse, a.a.O., § 134 FGO Tz. 23).

  • BFH, 13.02.1986 - III K 1/85

    Nichtigkeitsklage gegen Revisionsbeschluß - Klagefrist - Zustellung an nicht

    Auszug aus BFH, 18.03.1988 - V K 1/88
    Indessen kann auch ein durch Beschluß beendetes rechtskräftiges Verfahren nach den Vorschriften des § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. §§ 578 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) wiederaufgenommen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415).
  • BFH, 19.06.1979 - VII R 80/78

    Zulässigkeit der Revision - Verfahrensverstoß - Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 18.03.1988 - V K 1/88
    Denn die Änderung eines Beschlusses ist auf "Gegenvorstellung" selbst dann nicht möglich, wenn der Beschluß auf groben Verfahrensverstößen beruhen würde (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1979 VII R 79-80/78, BFHE 128, 32, BStBl II 1979, 574).
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    In diesem Fall ist anstelle einer Nichtigkeitsklage ein Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen (BFH-Beschluß vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 27.05.2008 - I K 2/08

    Mangel der Vertretung kann nur vom unmittelbar Betroffenen gerügt werden -

    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse gemäß § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 29.04.2008 - I K 7/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 05.03.2008 - I B 109/07

    Beschwerdefähigkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags -

    In Bezug auf die materielle Begründung der Klageabweisung durch das FG, dass nämlich Nichtigkeitsklagen nur gegen verfahrensbeendende Urteile statthaft seien und wegen der besonderen Gegebenheiten der Streitfälle die ausdrücklich als solche bezeichneten Nichtigkeitsklagen nicht in nach der BFH-Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586) gegen verfahrensbeendende Beschlüsse statthafte Nichtigkeitsanträge umgedeutet werden könnten, hat die Klägerin keinen Revisionszulassungsgrund dargetan.
  • BFH, 14.04.2008 - I K 5/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund -

    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 10.09.2008 - I K 16/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund

    Im Hinblick auf den angefochtenen Senatsbeschluss ist die "Nichtigkeitsklage" --da sie sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 ZPO bezieht-- als Antrag zu verstehen, den Senatsbeschluss entsprechend § 134 FGO, § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 29.04.2008 - I K 9/08

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite berührt nicht das Verfahren der

    Die "Nichtigkeitsklagen" gegen den Senatsbeschluss vom 7. November 2007 sind --da sie sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, den Senatsbeschluss entsprechend § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Diese Wirkung kommt auch einem Beschluss zu, der eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1974 BVerwG 8 A 2.74 Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 12, Urteil vom 24. April 1975 BVerwG 8 A 1.73 BVerwGE 48, 201; vgl. ferner BFHE 152, 426; 165, 569; BAGE 66, 140 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. September 1958 BVerwG 1 A 19.57/III NJW 1959, 117; BAG, Beschluss vom 11. Januar 1995 4 AS 24/94 NJW 1995, 2125).
  • BFH, 10.04.2008 - I K 4/08

    Nichtigkeitsklage: Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Vertretung

    Die von der Antragstellerin gegen die Senatsbeschlüsse erhobenen "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 der Zivilprozessordnung (ZPO) beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    An die Stelle der Nichtigkeitsklage tritt ein entsprechender Antrag, über den durch Beschluß zu entscheiden ist (BVerfG aaO.; BGH, Beschl. v. 18. November 1982, III ZR 113/79, NJW 1983, 873 [BGH 26.11.1982 - V ZR 314/81]; BAG, Beschl. v. 18. Oktober 1990, 8 AS 1/90, NJW 1991, 1252, 1253; BFHE 152, 426; BFH, Beschl. v. 29. Januar 1992, VIII K 4/91, NJW 1992, 1062, 1063; Alternativkomm. ZPO/Greulich § 578 Rdn. 30; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO. Grundz.
  • BFH, 31.07.1989 - VIII E 4/88

    Nichterhebung von Gerichtskosten bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht

  • BFH, 11.11.2008 - V K 4/08

    Nichtigkeitsklage: Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite

  • BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Nichtigkeitsklage - Verweisung an das FG -

  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen

  • BFH, 04.09.2009 - IV K 1/09

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtvorlage an den EuGH

  • BFH, 14.04.2008 - I K 1/08

    Mangel der Vertretung kann nur der unmittelbar Betroffene rügen - Umdeutung einer

  • BFH, 14.04.2008 - I K 5/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die gegen die Zurückweisung einer

  • BFH, 13.04.2005 - VI S 1/05

    Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für aussichtslose Rechtsverfolgung

  • BFH, 30.01.1990 - VIII S 15/89

    Kostentragung bei überlanger Verfahrensdauer

  • BFH, 21.12.1990 - V B 40/90

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung vor dem Bundesfinanzhof

  • BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender

  • BFH, 26.04.1996 - III K 35/95

    Wiederaufnahme für ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren

  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener

  • BFH, 23.04.1991 - VII B 74/90
  • BFH, 24.08.1988 - VIII B 37/88

    Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung durch das Gericht

  • BFH, 30.07.1996 - VI K 3/96

    Voraussetzungen zur Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • BFH, 22.07.1992 - VIII K 2/92

    Inhalt der Fristberechnung bei der Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • FG München, 18.08.2016 - 10 K 1868/16

    Auslegung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines PKH-Verfahrens als erneuter

  • FG München, 18.04.2023 - 12 K 977/20

    Teilweise unzulässige Wiederaufnahmeklage - unbegründete Nichtigkeitsklage

  • BFH, 03.06.1997 - IV K 1/92

    Anforderungen an die schlüssige Rüge eines Nichtigkeitsgrundes

  • BFH, 25.03.1996 - VIII K 4/95

    Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Beschluss rechtskräftig beendeten

  • BFH, 11.04.1995 - I K 1/94

    Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof bei Wiederaufnahmeverfahren wegen

  • BFH, 25.08.1993 - V K 1/93

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eins Verfahrens

  • BFH, 23.05.1996 - III K 21/96

    Umfang des Vertretungszwanges vor dem Bundesfinanzhof

  • FG München, 10.05.2006 - 10 K 5175/04

    Wiederaufnahmeklage

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