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   BFH, 02.03.1988 - I R 96/84   

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https://dejure.org/1988,2081
BFH, 02.03.1988 - I R 96/84 (https://dejure.org/1988,2081)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1988 - I R 96/84 (https://dejure.org/1988,2081)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1988 - I R 96/84 (https://dejure.org/1988,2081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 1 Abs. 2, §§ 36, 38; AO 1977 § 37 Abs. 2; LStDV § 1 Abs. 2; GG Art. 3; DBA-Frankreich Art. 14

  • Wolters Kluwer

    Unbeschränkte Steuerpflicht - Lehrkraft - Beurlaubung - Fortfall von Bezügen - Französischer Schulträger - Inländischer Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 215
  • BB 1988, 1522
  • DB 1988, 1980
  • BStBl II 1988, 768
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78

    Altersgründe - Gelegenheitsgeschenk - Zuwendungen des Arbeitgebers aus

    Auszug aus BFH, 02.03.1988 - I R 96/84
    a) Arbeitslohn ist alles, was als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es weniger auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen ankommt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).
  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 02.03.1988 - I R 96/84
    Zwar muß der Arbeitgeber nicht selbst Empfänger der Arbeitsleistung sein; zu ihm kann ein Dienstverhältnis auch dann bestehen, wenn die Arbeit einem Dritten zu leisten ist (Urteil des BFH vom 29. November 1966 I 216/64, BFHE 88, 370, BStBl III 1967, 392).
  • BFH, 26.02.1982 - VI R 123/78

    Nettolohnvereinbarung - Einkommensteuerveranlagung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 02.03.1988 - I R 96/84
    Die Anrechnung gemäß § 36 EStG oder die Erstattung gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) eines höheren Betrages an einbehaltener Lohnsteuer ist in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen (Urteil vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403).
  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

    Ebenso geklärt ist, dass eine Lehrkraft nicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ergibt, dass sie unter Fortfall ihrer Dienstbezüge vom inländischen Arbeitgeber beurlaubt und von einem ausländischen Schulträger angestellt ist, um an einer Schule im Ausland zu unterrichten (BFH-Urteil vom 2. März 1988 I R 96/84, BFHE 153, 215, BStBl II 1988, 768).
  • FG Nürnberg, 12.07.2017 - 3 K 232/17

    Rückforderung von Kindergeld

    So hat der BFH entschieden, dass eine Lehrkraft nicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ergibt, dass sie unter Fortfall ihrer Dienstbezüge vom inländischen Arbeitgeber beurlaubt und von einem ausländischen Schulträger angestellt ist, um an einer Schule im Ausland zu unterrichten (BFH-Urteil vom 2. März 1988 I R 96/84, BStBl. II 1988, 768 und BFH-Beschluss vom 19. September 2013 III B 53/13, BFH/NV 2014, 38).

    Ein Dienstverhältnis ist anzunehmen, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet (vgl. § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung -LStDV-), d.h. wenn die tätige Person unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1988 I R 96/84, BStBl. II 1988, 768).

  • BFH, 04.12.1991 - I R 38/91

    Zur steuerlichen Behandlung der durch das Bundesverwaltungsamt an deutsche

    Für den Senat ist diese Tatsache jedoch offenkundig, weil er aus anderen Parallelverfahren weiß (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. November 1986 VI R 209/82, BFHE 148, 460, BStBl II 1989, 351; vom 2. März 1988 I R 96/84, BFHE 153, 215, BStBl II 1988, 768), daß das Bundesverwaltungsamt in Köln die sog. Auslandslehrer stets nur nach vorheriger Beurlaubung im Landesdienst und auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit dem ausländischen Schulträger ins Ausland entsendet.
  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder

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  • FG Brandenburg, 05.12.2001 - 6 K 1585/00

    Steuerpflicht der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst wegen Abschluss

    Ein Dienstverhältnis ist anzunehmen, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet (§ 1 Abs. 2 LStDV ), d. h. wenn die tätige Person unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH, Urteil vom 02. März 1988 I R 96/84, BStBl. II 1988, 768).
  • FG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 K 111/98

    Möglichkeit der Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide;

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