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   BFH, 20.04.1988 - X R 5/82   

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BFH, 20.04.1988 - X R 5/82 (https://dejure.org/1988,1061)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1988 - X R 5/82 (https://dejure.org/1988,1061)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1988 - X R 5/82 (https://dejure.org/1988,1061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 4 Nr. 12

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Unterschiedliche Vermietung von Räumen - Langfristige Vermietung - Kurzfristige Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung angeboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 451
  • BB 1988, 1808
  • DB 1988, 2034
  • BStBl II 1988, 795
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.07.1982 - III R 107/79

    Grundsteuerbefreiung - Fließende Gewässer

    Auszug aus BFH, 20.04.1988 - X R 5/82
    Jedenfalls stimmt die Auffassung von Hartmann/Metzenmacher nicht mit dem überein, was der Gesetzgeber tatsächlich mit dem gewählten Wortlaut angeordnet hat; eine verborgen gebliebene subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten ist nicht maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1982 III R 107/79, BFHE 136, 424, BStBl II 1983, 57).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 20.04.1988 - X R 5/82
    Entscheidend ist vielmehr die (aus äußeren Umständen ableitbare) Absicht des Unternehmers, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, m. w. N.).
  • BFH, 27.04.1972 - V R 50/69

    Vermietung von Grundstücken - Beherbergung in Gaststätten - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 20.04.1988 - X R 5/82
    Der Unterschied zur entsprechenden Vorschrift des § 38 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB 1951) besteht darin, daß nach dieser Vorschrift Steuerpflicht bereits dann besteht, "wenn ein Unternehmer Wohn- oder Schlafräume ... bereithält" (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1972 V R 50/69, BFHE 105, 305, BStBl II 1972, 557).
  • BFH, 24.09.2015 - V R 30/14

    Umsatzsteuer im Stundenhotel

    d) Gegen die sich hieraus ergebende Steuerfreiheit kann sich das FA auch nicht auf die BFH-Rechtsprechung berufen, nach der bei einem Unternehmer, der den einen Teil der in einem Gebäude befindlichen Räume längerfristig, den anderen jedoch nur kurzfristig vermietet, die Vermietung nur insoweit steuerfrei ist, als er die Räume eindeutig und in leicht nachprüfbarer Weise zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten hat, so dass sämtliche Umsätze steuerpflichtig sind, wenn der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung anbietet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, Leitsatz).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

    Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters (BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 88/86

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen

    Der BFH hat z. B. in den Urteilen vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) die Vorschrift des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dahingehend ausgelegt, daß es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern daß vielmehr die aus äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räume zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten, entscheidend ist.
  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Wie der BFH entschieden hat, erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Grund des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967/73 auch auf die Vermietung einzelner Teile eines Grundstücks, wie z. B. von einzelnen Wohn- und Schlafräumen (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1986 V R 99/76, unter II B 1 b, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 20. April 1988 X R 5/82, unter 1 a, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

    Zum Ausschluß der Steuerfreiheit durch Satz 2 der erörterten Vorschrift hat der BFH auf Grund der Gesetzesfassungen des UStG 1967 bzw. 1973 dahin erkannt, daß es insoweit nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern entscheidend die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers ist, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, unter II B 1 c, und in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 a, sowie vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

    Bietet ein Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Anmietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 b und c, und in BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 27.04.1995 - V R 112/93

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land

    Es ist der Auffassung, das FG sei von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) abgewichen.

    Die vom FA mit der Revision gerügte Abweichung der Vorentscheidung vom BFH-Urteil in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795 liegt nicht vor.

    Davon geht auch der BFH in seinem vom FA angeführten Urteil in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795 aus, wonach in die Würdigung nicht nur die vertragliche Regelung, sondern auch andere Umstände des Streitfalles einzubeziehen sind (vgl. unter 2. der Gründe des Urteils in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

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  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Die Überlassung von Räumen einer Pension an Saison-Arbeitnehmer (Kost und Logis) ist dann nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 steuerpflichtig, wenn diese Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung des Saison-Personals bereitgehalten werden (Anschluß an BFH, Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

    Im Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) hat der BFH die Vorschrift des § 4 Nr. 12 UStG 1973 dahingehend ausgelegt, daß sie die unterschiedliche Behandlung verschiedener Räume in ein und demselben Gebäude zuläßt, und zwar je nachdem, ob bestimmte Räume zur vorübergehenden oder zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden.

  • BFH, 11.01.1990 - V B 109/89

    Gründe für eine Zulassung der Revision

    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des FG-Urteils vom Urteil des BFH vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.

    Nicht für die Zulassung der Revision berücksichtigen kann der Senat den (vom Kläger bei keinem seiner Zulassungsgründe angesprochenen) Gesichtspunkt, ob das Urteil des FG aus folgendem Grund von dem BFH-Urteil in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795 abweicht: Die Feststellungen des FG gehen (übereinstimmend mit der Auffassung des FA) davon aus, daß der Kläger nicht direkt an die Asylanten, sondern an die Gemeinden die Räume zur Nutzung überläßt.

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 9 K 62/92

    Bereitstellung von Unterkunftsplätzen an Aussiedler und Übersiedler; Trennung

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  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Davon geht auch der BFH in seinem Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) aus, wonach in die Würdigung nicht nur die vertragliche Regelung, sondern auch andere Umstände des Streitfalles einzubeziehen sind (vgl. unter 2. der Gründe des Urteils in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).
  • BFH, 29.09.2010 - XI S 23/10

    Keine umsatzteuerfreie Vermietung bei nur kurzfristiger Überlassung von Wohnungen

  • BFH, 10.01.1995 - XI B 26/94

    Einordnung der auf die Unterbringung der Aussiedler und Übersiedler entfallenden

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung,

  • FG Köln, 08.11.1995 - 11 K 2169/93

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs gegenüber den gesamten Fremdleistungen einer

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98

    Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern

  • BFH, 15.10.2002 - V B 187/01

    Absicht steuerpflichtiger Wohnungsvermietung - Darlegungslast hinsichtlich der

  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

  • BFH, 24.02.1994 - V R 74/92

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides

  • FG Nürnberg, 13.09.2005 - II 5/02

    Die Unterbringung von Obdachlosen im Bedarfsfall ist als kurzfristige

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

  • BFH, 14.08.1996 - V B 107/95

    Umsätze aus der Unterbringung von Aus-, Übersiedlern und Asylbewerbern als

  • BFH, 03.11.1993 - V B 118/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 26.03.1992 - V R 71/87

    Vorsteuerabzugsbegehren für die laufende Unterhaltung der Personalunterkünfte

  • FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 1041/93

    Steuerrechtliche Einordnung der Überlassung einer Ferienwohnungen an eine

  • FG München, 16.09.1998 - 3 K 3164/95
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