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   BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85   

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https://dejure.org/1988,1153
BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85 (https://dejure.org/1988,1153)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1988 - VI R 21/85 (https://dejure.org/1988,1153)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1988 - VI R 21/85 (https://dejure.org/1988,1153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 40a; AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 1, § 164 Abs. 3 Satz 3, § 168, § 173 Abs. 2, § 194 Abs. 3, § 202 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuer-Außenprüfung - Lohnsteuer-Haftungsbescheid - Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid - Anderer Sachverhalt - Pauschalierte Besteuerung - Arbeitslohn - Nicht berücksichtigte Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid bei Aushilfskräften -- Weiterer Bescheid für gleichen Zeitraum zulässig wegen anderer Arbeitnehmer -- Keine Änderungssperre -- Verwendung von Prüfungsfeststellungen außerhalb des Prüfungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 68
  • BB 1989, 281
  • BB 1989, 411
  • DB 1989, 359
  • BStBl II 1989, 193
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85
    Nach dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 5. April 1984 IV R 244/83 (BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790) müssen unter der Geltung der AO 1977 als Außenprüfung in diesem Sinne alle unter einer entsprechenden Prüfungsanordnung durchgeführten Ermittlungen, darüber hinaus auch solche Prüfungsmaßnahmen der Finanzbehörden angesehen werden, die auf eine umfassende Sichtung der Besteuerungsgrundlagen gerichtet sind.
  • BFH, 03.07.1979 - VII R 53/76

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußrevision - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85
    Die zu verschiedenen Zeiten und aufgrund von verschiedenen Tatumständen entstandenen Haftungsschulden führen zu verschiedenen Haftungsfällen, die nicht voneinander abhängen (s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juli 1979 VII R 53/76, BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80

    Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf

    Auszug aus BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85
    Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80 (BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921) unter Bezugnahme auf die einschlägige Literatur zu Lohnsteuer-Haftungsbescheiden ausgeführt hat, werden durch einen solchen Bescheid Verbindlichkeiten gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, daß der Haftungsschuldner den Haftungstatbestand erfüllt hat.
  • BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86

    Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung

    Wird ein Zeitraum, für den bereits auf Grund einer Lohnsteuer-Außenprüfung ein Haftungsbescheid ergangen ist, erneut geprüft, so können in einem weiteren Haftungsbescheid bislang im Prüfungszeitraum nicht festgestellte Sachverhalte mit steuerlicher Auswirkung erfaßt werden (Anschluß an BFH-Urteil vom 30. August 1988 VI R 21/85, BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193).

    Wie der Senat im Urteil vom 30. August 1988 VI R 21/85 (BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193) - teilweise unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80 (BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921) - ausgeführt hat, sind Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide und Lohnsteuer-Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen.

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193 weiter ausgeführt hat, ist es auch nach Ergehen eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheides, in dem für einen bestimmten Zeitraum die Lohnsteuer für mehrere Arbeitnehmer pauschaliert und vom Arbeitgeber nachgefordert worden ist, nicht ausgeschlossen, für denselben Zeitraum einen weiteren Lohnsteuer-Nachforderungs- und -Pauschalierungsbescheid zu erlassen, der andere Arbeitnehmer betrifft.

    Die insoweit entgegenstehende Ansicht von Tipke/Kruse (a.a.O., § 173 AO 1977 Tz. 36 Abs. 3), auf die sich das FG bezogen hat, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193 abgelehnt.

    Wegen der Sachverhaltsbezogenheit von Lohnsteuer-Haftungs- (und Lohnsteuer-Nachforderungs-)bescheiden hat der Senat eine derartige Auslegung in seinem Urteil in BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193 ausdrücklich abgelehnt.

  • BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02

    Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass ein bereits ergangener Haftungsbescheid dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheides (nur) dann nicht entgegensteht, wenn dieser aufgrund eines anderen, bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes ergeht, der Gegenstand eines selbständigen, durch den ursprünglichen Haftungsbescheid nicht erfassten Haftungsanspruches ist (vgl. BFH-Urteile vom 30. August 1988 VI R 21/85, BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193, 195; vom 3. Juli 1979 VII R 53/76, BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655, und in BFHE 181, 107, BStBl II 1997, 79; vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909).

    Dieser bislang nicht geltend gemachte Teil des Gesamtanspruches auf Haftung für die Umsatzsteuer der OHG für 1992 begründet indes keinen selbständigen, von der bisherigen Haftungsinanspruchnahme unabhängigen Haftungsanspruch, den das FA in einem gesonderten Einzelhaftungsbescheid in Form eines ergänzenden Bescheides hätte festsetzen können (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193, 195; ebenso Rossmanith, DStZ 1986, 580, 581).

  • BFH, 07.04.2005 - I B 140/04

    Erlass von Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheiden wegen fortlaufender Verletzung

    Andererseits hindert ein Haftungsbescheid, der sich auf einen in einem bestimmten Kalenderjahr verwirklichten Sachverhalt bezieht, nicht den Erlass eines weiteren Haftungsbescheids wegen eines demselben Kalenderjahr zuzuordnenden anderen Sachverhalts (BFH-Urteile vom 30. August 1988 VI R 21/85, BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193; vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909).
  • BFH, 15.05.1992 - VI R 106/88

    Ersatz von Vereinsbeträge ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Indem das FA bei Auswertung der in der späteren Betriebsprüfung zulässigerweise gefertigten Kontrollmitteilung (BFH-Urteil vom 30. August 1988 VI R 21/85, BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193, 196, linke Spalte; Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 194 Anm. 8 Abs. 3) gegen die Klägerin nach § 42 d EStG den angefochtenen Lohnsteuer-Haftungsbescheid wegen nicht vollständig einbehaltener Lohnsteuer für die Jahre 1982 und 1983 erließ, änderte es incidenter die in den Lohnsteuer-Anmeldungen dieser Jahre liegenden Steuerbescheide in Gestalt des Aufhebungsbescheids vom 22. Februar 1984 ab.
  • BFH, 31.08.1990 - VI R 78/86

    Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO für Lohnsteuer-Haftungs- und

    Die Entscheidung des Senats steht nicht im Widerspruch zu seinen Urteilen vom 30. August 1988 VI R 21/85 (BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193) und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86 (BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909).

    Daher ist nach dem Urteil des Senats in BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193 auch nach Ergehen eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids, in dem für einen bestimmten Zeitraum die Lohnsteuer für mehrere Arbeitnehmer pauschaliert und vom Arbeitgeber nachgefordert worden ist, es nicht ausgeschlossen, für denselben Zeitraum einen weiteren Lohnsteuer-Nachforderungs- und Pauschalierungsbescheid zu erlassen, der andere Arbeitnehmer betrifft.

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

    Der Senat hat zu der Rechtsfrage, ob nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42 f EStG), die zu Haftungs- und/oder Pauschalierungsbescheiden geführt hat, weitere den Prüfungszeitraum betreffende Bescheide über Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitgeber erlassen werden dürfen, bisher im Ergebnis in den Urteilen vom 30. August 1988 VI R 21/85 (BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193) und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86 (BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909) eine andere Rechtsauffassung als die Vorinstanz vertreten.
  • FG Saarland, 19.04.2010 - 2 K 1557/07

    (Nachfordernder Haftungsbescheid für Lohnsteuerschulden - Pflichtverletzung durch

    Danach steht ein bereits ergangener Haftungsbescheid dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheids (nur) dann nicht entgegen, wenn dieser aufgrund eines anderen, bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes ergeht, der Gegenstand eines selbständigen, durch den ursprünglichen Haftungsbescheid nicht erfassten Haftungsanspruchs ist (vgl. BFH vom 30. August 1988 VI R 21/85, BStBl II 1989, 193, 195).
  • BFH, 13.01.1989 - VI R 153/85

    Betriebsprüfung - Einkommensteuer - Veranlagung - Lohnsteueraußenprüfung -

    Denn der aufgrund der Außenprüfung ergangene Einkommensteuerbescheid umfaßt alle für die Einkommensteuer maßgebenden Besteuerungsgrundlagen des betreffenden Jahres (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 1988 VI R 21/85, unter 4.c, BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193), so daß auch die Änderungssperre dieser Vorschrift einen entsprechend umfassenden Charakter haben muß und alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit miteinschließen muß.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9091/10

    Anwendungsbereich von § 68 FGO bei Haftungsbescheiden - Anhörung i.S. des § 91

    Deren in der Praxis erfolgende rein äußerliche Zusammenfassung in einem Sammelhaftungsbescheid ändere nichts an der rechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Haftungsansprüche, so dass diese auch gesondert in Bestandskraft erwachsen könnten (so BFH, Urteil vom 4.Juli 1986, VI R 182/80, BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921; mehrfach bestätigt z.B. durch Urteile vom 30. August 1988, VI R 21/85, BStBl II 1989, 193 und vom 21. Juni 1989, VI R 31/86, BStBl II 1989, 909).
  • FG Köln, 16.04.2007 - 14 K 1233/04

    Steuerpflichtigkeit von Lohnfortzahlungen an einen angestellten Berufssportler

    Andererseits hindert ein Haftungsbescheid, der sich auf einen in einem bestimmten Zeitraum, z.B. Kalenderjahr, verwirklichten Sachverhalt bezieht, nicht den Erlass eines weiteren Haftungsbescheids wegen eines demselben Zeitraum zuzuordnenden anderen Sachverhalts (BFH-Urteile vom 30. August 1988 VI R 21/85, BFHE 155, 68; BStBl II 1989, 193; vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 177, BStBl II 1989, 909).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 11 K 524/08

    Haftungsbescheid als Gegenstand eines Klageverfahrens i.S.v. § 68

  • FG Saarland, 16.04.2008 - 2 K 2123/04

    Abgabenordnung; Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren

  • FG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 K 9306/98

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Lohnsteuernachforderungsbescheides;

  • BFH, 15.05.1992 - IV R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

  • FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 600/96

    Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 KraftStG

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