Rechtsprechung
BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 §§ 37 Abs. 2, 46 Abs. 2, 3, 5
- Wolters Kluwer
Erstattung - Abtretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 37 Abs. 2 § 46 Abs. 2, 3, 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 155, 40
- NJW 1989, 2912 (Ls.)
- NVwZ 1989, 799
- BB 1989, 351
- BB 1989, 550
- BStBl II 1989, 223
- BStBl II 1989, 23
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.04.1986 - VII B 128/85
Finanzamt - Steuererstattung - Zahlungsanweisung - Rückforderungsanspruch
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Der Rückforderungsanspruch richtet sich gegen den "Leistungsempfänger", der in Fällen, in denen an dem Erstattungsvorgang mehrere Personen beteiligt waren, mit dem Empfänger der Zahlung (Überweisung) nicht identisch sein muß (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44, 46, 47, und Beschluß des Senats vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, 513).Dagegen wird der Zahlungsempfänger dann nicht als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 angesehen, wenn er lediglich als Vertreter, Bote oder Zahlstelle für den nach dem Steuerrecht Erstattungsberechtigten aufgetreten ist (Urteil in BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44 - anders beim Strohmann -), oder wenn - worauf sich auch die Revision beruft - das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat (Beschluß in BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 37 AO 1977 Anm. 71).
- BFH, 18.06.1986 - II R 38/84
Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis - …
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Nach einer neueren Entscheidung des BFH entsteht, wenn das FA ohne rechtlichen Grund an einen am Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten leistet, durch die fehlgeleitete Zahlung ein ausschließlich auf Beseitigung der unrechtmäßigen Zahlung gerichtetes Steuerschuldverhältnis und mit dem Zugang der fehlgeleiteten Zahlung ein Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 (Urteil vom 18. Juni 1986 II R 38/84, BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704).Ein solches entsteht, wie der BFH im Urteil in BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704 entschieden hat, bereits mit der fehlgeleiteten Zahlung an einen am ursprünglichen Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten; es ist in diesem Falle ausschließlich auf die Beseitigung der unrechtmäßigen Vermögensverschiebung gerichtet.
- BFH, 29.06.1978 - VI R 20/77
Fälschung von Lohnsteuerbescheinigungen - Erschlichener Erstattungsbetrag - …
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Dagegen hat der VI. Senat entschieden, daß das FA, das einen durch Fälschung von Lohnsteuerbescheinigungen erschlichenen Erstattungsbetrag an einen Dritten auszahlt, an den der angebliche Erstattungsanspruch abgetreten wurde (Zessionar), seinen Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar geltend machen kann (Urteil vom 29. Juni 1978 VI R 20/77, BFHE 125, 343, BStBl II 1978, 608).Dies gilt nicht nur, wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 125, 343, BStBl II 1978, 608 entschieden hat, für Rückforderungsansprüche infolge vorgetäuschter Steuerschuldverhältnisse, sondern auch dann, wenn zwischen dem FA und dem Zedenten (vermeintlichen Erstattungsgläubiger) ein wirksames Steuerschuldverhältnis besteht.
- BFH, 22.08.1980 - VI R 102/77
Formloser Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid - Fingierter …
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Der Rückforderungsanspruch richtet sich gegen den "Leistungsempfänger", der in Fällen, in denen an dem Erstattungsvorgang mehrere Personen beteiligt waren, mit dem Empfänger der Zahlung (Überweisung) nicht identisch sein muß (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1980 VI R 102/77, BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44, 46, 47, und Beschluß des Senats vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, 513).Dagegen wird der Zahlungsempfänger dann nicht als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 angesehen, wenn er lediglich als Vertreter, Bote oder Zahlstelle für den nach dem Steuerrecht Erstattungsberechtigten aufgetreten ist (Urteil in BFHE 131, 371, BStBl II 1981, 44 - anders beim Strohmann -), oder wenn - worauf sich auch die Revision beruft - das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat (Beschluß in BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 37 AO 1977 Anm. 71).
- BFH, 12.11.1985 - VII R 119/81
Rückforderungsanspruch als öffentlich-rechtlicher Anspruch - …
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Er ist als Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, daß derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen, von der Rechtsprechung und Rechtslehre bereits vor Inkrafttreten der AO 1977 anerkannt worden (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1985 VII R 119/81, BFH/NV 1986, 642, 643). - BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82
Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus …
Auszug aus BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Die in § 46 Abs. 3 AO 1977 vorgeschriebene formalisierte Abtretungsanzeige soll die Zedenten - insbesondere Lohnsteuerpflichtige - davor schützen, ihre Erstattungsansprüche unüberlegt, zu unangemessenen Bedingungen oder an unseriöse Zessionare abzutreten; darüber hinaus soll sie dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern (Urteil des Senats vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572, m.w.N.).
- BFH, 09.07.2019 - X R 35/17
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
Der Rückforderungsanspruch ist Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 - VII R 206/83, BFHE 155, 40 , BStBl II 1989, 223, unter II.1.). - BFH, 01.08.1995 - VII R 80/94
Voraussetzungen für einen Rückforderungsbescheid - Prüfungspflicht des …
Dieser wird als Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 angesehen; denn das FA hat an ihn willentlich geleistet, da er in die Rechtsstellung des Zedenten eingetreten ist und er folglich den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem -- erworbenen -- Recht erhalten hat (Urteile vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, …und vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751 mit Hinweisen auf das Schrifttum und die vorangegangene Rechtsprechung).Mit der Zahlung des Erstattungs- oder Vergütungsbetrages ohne rechtlichen Grund an den Abtretungsempfänger entsteht somit gegen diesen ein in § 37 Abs. 2 AO 1977 geregelter, eigenständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der als solcher -- wie der Senat entschieden hat (BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 224;… BFH/NV 1989, 751, 752;… Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 44/91, BFH/NV 1993, 344) -- mit dem ursprünglichen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Zedenten gemäß § 37 Abs. 1 AO 1977 nicht identisch ist.
Daß die Abtretung -- wie zwischen den Beteiligten nicht mehr streitig ist -- nach § 46 Abs. 2 AO 1977 unwirksam war, weil sie dem FA schon vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs (hier mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums Januar) angezeigt worden war und dies dem FA -- wie sich aus seiner Kassenanordnung ergibt -- auch bekannt war, ändert nichts daran, daß die Klägerin als Zessionarin Leistungempfängerin i. S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 geworden ist (so Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 224, und BFH/NV 1989, 751, 752).
Der Zessionar kann sich aber -- wie der Senat in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 224 und BFH/NV 1989, 751, 752 entschieden hat -- nicht auf eine fehlerhafte Ermessensausübung des FA berufen, wenn der Erstattungsbetrag der Abtretungsanzeige entsprechend an ihn ausgezahlt worden ist.
Nach der Rechtsprechung des Senats wird aber der tatsächliche Empfänger einer Zahlung dann nicht als Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 angesehen, wenn er lediglich als Zahlstelle für den Erstattungsberechtigten aufgetreten bzw. von diesem benannt worden ist oder wenn das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat (Beschluß vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511, und Urteil in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 224, 225).
Denn es ist auch bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Abtretung nach § 46 Abs. 5 AO 1977 zur Auszahlung an den in der Abtretungsanzeige genannten Zessionar befugt, der seinerseits weder in den Schutzzweck der Abtretungsanzeige (§ 46 Abs. 3 AO 1977) noch in den Schutzgedanken des § 46 Abs. 5 AO 1977 einbezogen ist (Senat in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 225, und BFH/NV 1989, 751, 752).
- BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
Für die Finanzverwaltung ergibt sich aus dieser Vorschrift ein öffentlich-rechtlicher Rückforderungsanspruch, wenn der Rechtsgrund für eine Steuererstattung von Anfang an fehlt oder später weggefallen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, …und vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, m.w.N.).Ein Dritter ist folglich, obgleich tatsächlicher Empfänger einer Zahlung, dann nicht Leistungsempfänger, wenn er lediglich als Zahlstelle, unmittelbarer Vertreter oder Bote für den Erstattungsberechtigten aufgetreten bzw. von diesem benannt worden ist oder das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an ihn eine Steuererstattung ausgezahlt hat (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436; in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223).
Zwar können die §§ 812 ff. BGB auf den öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO 1977 keine unmittelbare Anwendung finden, da dieser Anspruch Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips ist, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m.w.N.).
- BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wird bei Zusammenveranlagung der Erstattungsanspruch nur eines Ehegatten …
Dieser ist deshalb als Leistungsempfänger anzusehen, weil das FA willentlich an ihn geleistet hat und er den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenem - Recht erhalten hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223;… vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, …und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).Daher ist nicht der tatsächliche Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte Leistungsempfänger i. S. von § 37 Abs. 2 AO 1977, so daß sich der Rückforderungsanspruch des FA bei rechtsgrundloser Erstattung gegen den Anweisenden bzw. gegen den Vertretenen richtet (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFH/NV 1994, 441, 443).
Zwar können die §§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf den öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO 1977 keine unmittelbare Anwendung finden, da dieser Anspruch Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips ist, daß derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und in BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m. w. N.).
- BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91
Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in …
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83 (BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223), der er bisher ständig gefolgt ist (…vgl. Senatsurteile vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751; vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, …und vom 27. Oktober 1992 VII R 44/91, BFH/NV 1993, 344).Diese sind Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, daß derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40 und 160, 197 m. w. N.).
Das ist auch dann der Fall, wenn der - und sei es nur vermeintlich - Erstattungsberechtigte den Zahlenden zur Auszahlung des ihm - ggf. nur vermeintlich - Zustehenden an einen Dritten angewiesen (vgl. zusammenfassend Senatsurteil in BFHE 155, 40 mit Nachweisen) oder er dem Zahlenden die Auszahlung an einen Dritten vertraglich gestattet hat (…vgl. Senatsurteil vom 12. November 1985 VII R 119/81, BFH/NV 1986, 642, 644 zum Verrechnungsvertrag).
Damit stellt der Senat - dem in § 37 Abs. 2 AO 1977 zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers entsprechend - maßgeblich auf die Tatsache der Zahlung einer Steuer oder Steuervergütung und auf das Recht am Empfang der Zahlung ab; denn als Inhaber des (reinen) Zahlungsanspruchs (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669, 671) rückt der Abtretungsempfänger jedenfalls insoweit in die Rechtsstellung des Steuerpflichtigen ein (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, und in BFH/NV 1989, 751).
- BFH, 14.09.1993 - VII R 3/93
Verzicht auf die Steuerbefreiung von durch Eigentumswohnungen erzielten …
Den Urteilen des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83 (BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223) und vom 14. Februar 1989 VII R 55/86 (…BFH/ NV 1989, 751) sei zu entnehmen, daß der BFH neben dem Zessionar auch den Zedenten als Leistungsempfänger ansehe.Dieser wird als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 angesehen, weil das FA willentlich an ihn geleistet hat, da er in die Rechtsstellung des Zedenten eingetreten ist und er folglich den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenem - Recht erhalten hat (Urteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und BFH/NV 1989, 751, mit Hinweisen auf das Schrifttum und die vorangegangene Rechtsprechung).
Diese Rechtsauffassung ist aber mit dem Urteil des Senats in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223 ausdrücklich aufgegeben worden mit der Folge, daß in Abtretungsfällen allein der Zessionar als Leistungsempfänger in Betracht kommt (so auch Senatsurteil vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671).
Mit der Zahlung des Erstattungs- oder Vergütungsbetrags ohne rechtlichen Grund an den Abtretungsempfänger entsteht gegen diesen ein in § 37 Abs. 2 AO 1977 geregelter, eigenständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der als solcher - wie der Senat entschieden hat (BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, 224, BFH/NV 1989, 751, 752) - nicht identisch ist mit dem ursprünglichen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Zedenten gemäß § 37 Abs. 1 AO 1977.
d)Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223 näher ausgeführt hat, sind die Fälle der Abtretung von denjenigen zu unterscheiden, in denen das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat oder in denen der Dritte, an den ausgezahlt worden ist, lediglich als Vertreter, Bote oder Zahlstelle für den nach dem Steuerrecht Erstattungsberechtigten aufgetreten ist.
- FG Düsseldorf, 14.03.1997 - 18 K 3978/93
Anspruch des Finanzamtes auf Rückerstattung der erstatteten Umsatzsteuer ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02
Dritter als Leistungsempfänger
Ein Dritter ist folglich, obgleich tatsächlicher Empfänger einer Zahlung, insbesondere dann nicht Leistungsempfänger, wenn das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an ihn eine Steuererstattung oder Vergütung auszahlt (…vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143, 144; vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, 438; Beschluss vom 8. April 1986 VII B 128/85, BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511; Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223).Mithin ist nicht der durch die Anweisung des Rechtsinhabers begünstigte Zahlungsempfänger, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 anzusehen (BFH-Beschluss in BFHE 146, 229, BStBl II 1986, 511; BFH-Urteil in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223).
- BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
Deshalb hat z.B. der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung den Abtretungsempfänger (Zessionar), den Pfandgläubiger und den Pfändungsgläubiger als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 angesehen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223; Beschlüsse vom 27. April 1998 VII B 296/97, BFHE 185, 364, BStBl II 1998, 499, für die Abtretung;… vom 30. September 1997 VII B 120/97, BFH/NV 1998, 281, m.w.N., für die Verpfändung;… vom 28. September 1999 VII B 35/99, BFH/NV 2000, 305, für die Pfändung). - BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97
Rückforderung vom Abtretungsempfänger
Als Abtretungsempfängerin (Zessionar) ist die Antragstellerin nach der durch das Urteil des beschließenden Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83 (BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223) begründeten Rechtsprechung Leistungsempfängerin; sie hat die zu Unrecht gezahlten Steuern zurückzuzahlen.Ob das FA Auswahlermessen gehabt hätte, statt den Rückforderungsanspruch gegen die Antragstellerin geltend zu machen seine Ansprüche gegen S zu verfolgen (vgl. dazu verneinend das Urteil des Senats in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223), bedarf keiner Erörterung.
- BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92
Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch
- BFH, 22.02.1994 - VII R 129/92
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
- BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97
Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger
- BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag
- BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09
Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs- …
- BFH, 02.02.1995 - VII R 42/94
Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses
- BFH, 14.03.2012 - XI R 6/10
Haftung für Umsatzsteuer - Voraussetzungen der Inanspruchnahme für einen …
- BFH, 23.03.2005 - III R 20/03
Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei …
- BFH, 05.06.2007 - VII R 17/06
Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank - Bank …
- FG Hamburg, 25.03.2011 - 5 K 330/09
Abgabenordnung: Sicherungsabtretung eines Steuererstattungsanspruchs und …
- FG Nürnberg, 16.01.2002 - III 12/98
Leistungsempfänger bei Überzahlung an Abtretungsempfänger; Rückforderungsanspruch …
- FG Hessen, 07.05.1996 - 6 K 3385/92
Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides ; Rechtsgrundlose Erstattung eines …
- FG Berlin, 21.12.1999 - 7 K 7262/98
- BFH, 13.06.1997 - VII R 62/96
- BFH, 12.04.1994 - VII B 278/93
Rückforderung von Vorsteuerbeträgen (§ 37 AO )
- FG Niedersachsen, 21.04.1998 - VI 398/95
Erstattungspflicht des Empfängers einer zu Unrecht erfolgten …
- OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01
Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften …
- FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 1 K 98/04
Abtretungsanzeige: Wirksamkeit und Gutglaubensschutz bei Abtretung von …
- BFH, 21.04.1998 - VII B 296/97
Gefälschte Abtretungsanzeige - Entreicherungseinrede - Öffentlich-rechtlicher …
- BFH, 14.02.1989 - VII R 55/86
Rückforderung einer an einen Zessionar ausgezahlten Einkommenssteuererstattung - …
- FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 18 K 9470/97
Anspruch auf Abänderung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides; Vorliegen …
- BFH, 27.10.1992 - VII R 44/91
Bestehen eines Vorsteuerüberschusses aufgrund einer für entgültig erklärten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 4738/03
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialträgers auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 2647/03
Kostenerstattung für Leistungen der Sozialhilfe; Sozialhilferechtlicher Anspruch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 1005/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 3513/03
Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Pflegebedürftige Person als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 702/04
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Sozialträgers von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 299/05
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialleistungsträgers auf …
- LG Kleve, 25.07.2016 - 4 T 103/16
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung; Nebenrecht; Hilfsrecht; …
- BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88
Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2521/02
Steuererstattungsanspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger bei ohne …
- FG Hamburg, 25.11.2005 - II 258/04
Abgabenordnung: Bestimmung des Leistungsempfängers bei einer Sicherungsabtretung
- FG Hamburg, 11.02.1999 - V 145/96
Finanzbehördliche Überweisung eines Steuerrückzahlungsbetrags auf ein gekündigtes …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14
Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs - …
- BFH, 24.04.2006 - VII B 322/05
NZB: Abtretung eines Steuervergütungsanspruchs
- BFH, 25.09.1990 - VII R 114/89
Wird dem FA die Abtretung angezeigt, so wird es bei Leistung an den …
- BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe …
- BFH, 09.04.1991 - VII B 168/90
Öffentlich-rechtliche Natur des Rückforderungsanspruches - …
- FG Saarland, 23.08.2000 - 2 V 80/02
Rückforderung eines Erstattungsanpruchs vom Abtretenden bei einer am 6.2.1992 …
- BFH, 04.02.2000 - VII B 173/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungsanweisung an die Finanzbehörde
- FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 1959/04
Öffentlich-rechtlicher Rückforderungsanspruch der Finanzverwaltung gegen den …
- FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 8352/98
Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 S. 3 Abgabenordnung (AO) auf Abtretungen, die …
- BFH, 22.08.1994 - V B 192/93
Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer zutreffenden …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 K 2286/06
Rückforderung von Investitionszulage vom Zessionar trotz dessen Rückzahlung an …
- FG Köln, 18.12.2002 - 4 K 4737/99
Rückforderungsschuldner einer abgetretenen und ausgezahlten Vorsteuererstattung …
- FG Düsseldorf, 22.09.1999 - 5 K 6054/94
Rückforderungsbescheid; Zessionar; Vorsteuererstattung; formelle Bescheidlage; …
- FG Münster, 15.01.2014 - 6 K 3823/13
Rückforderung des aufgrund einer Insolvenzanfechtung auf das Insolvenzanderkonto …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 5253/09
Rückforderung eines abgetretenen Umsatzsteuererstattungsanspruchs nach § 37 Abs. …
- FG Köln, 19.03.2003 - 11 K 916/01
Treu und Glauben bei der Rückforderung von Erstattungsansprüchen
- FG Köln, 20.06.2000 - 8 K 8121/98
Rückforderung eines Steuererstattungsbetrages vom Konto eines Verstorbenen
- FG Nürnberg, 30.01.2001 - II 265/00
Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gegen Bank; Umsatzsteuerrückzahlung nach …
- FG Hamburg, 21.08.2000 - I 382/99
Zum Rückforderungsanspruch des Finanzamts bei Überweisung
- FG Düsseldorf, 09.03.2000 - 18 V 200/99
Rückforderung von Erstattungsansprüchen von Leistungsempfänger; Rechtsgrundlose …
- FG Köln, 16.04.1997 - 11 K 7599/94
Zulässigkeit des Finanzgerichtsweges; Rechtmäßigkeit eines …
- FG Saarland, 26.02.2014 - 2 K 1255/13
Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten trotz Antragsfälschung …
- FG München, 04.04.2001 - 1 K 2653/99
Bank als Leistungsempfängerin i.S. des § 37 Abs.2 AO 1977 bei irrtümlicher …
- FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 9 K 1075/99
Rückzahlung des überzahlten Kindergeldes; Anspruch auf Erstattung der …
- FG Hessen, 21.05.1997 - 6 K 1841/94
Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheid wegen fehlerhafter Steuererstattung; …
- FG Köln, 18.12.2002 - 4 K 4542/01
Anspruch auf Rückzahlung erstatteter Vorsteuer; Abtretungsempfänger als Adressat …