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   BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87   

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https://dejure.org/1988,1085
BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1988 - IV R 72/87 (https://dejure.org/1988,1085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 13a Abs. 1; AO 1977 § 141 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Pferdezucht - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Buchführungspflicht - Vermögensvergleich - Besteuerungsgrundlage - Bilanz - Liebhaberei - Option

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 344
  • BB 1989, 415
  • DB 1989, 560
  • BStBl II 1989, 234
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Das Erwirtschaften von Verlusten ist jedenfalls während einer längeren Anlaufzeit unbeachtlich (vgl dazu BFHE 142, 464; 155, 344).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

    d) Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, wonach der Steuerpflichtige, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, nicht geltend machen kann, sein Betrieb sei ein einkommensteuerlich nicht relevanter landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Das FG hat insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen tatsächlich steuerliche Gewinne erzielt worden waren und der Streit entweder um die Frage ging, ob ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen noch Betriebsvermögen waren (so in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808), oder ob tatsächlich erzielte Verluste anstelle von Durchschnittssatzgewinnen anzusetzen seien (so in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist daher im Streitfall für die Besteuerung und damit für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ebenso maßgebend, wie in dem in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234 entschiedenen Fall, in dem es dem Kläger versagt blieb, sich gegenüber der gesetzlich gebotenen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auf tatsächlich erzielte und auf Grund Bestandsvergleichs ermittelte Verluste zu berufen.

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    a) Hat der Steuerpflichtige keinen Antrag nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 EStG 1977 gestellt, erfolgt die Besteuerung des landwirtschaftlichen Betriebes in jedem Falle nach den Pauschalsätzen der Abs. 3 bis 6, unabhängig davon, ob im Falle der Antragstellung ein Gewerbebetrieb oder Liebhaberei anzunehmen wäre (BFHE 147, 352, 356; 155, 344).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

    c) Dem entsprechend hat der BFH entschieden, dass der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn auch dann der Totalgewinnprognose zu Grunde zu legen ist, wenn er unter Verzicht auf die Ermittlung des tatsächlichen Gewinns bzw. Verlustes nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten bemessen wird (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234, unter 1. der Gründe, am Ende).

    Deshalb ist bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn zwar steuerlich Gewinne, tatsächlich aber nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Verluste erwirtschaftet wurden (BFH-Urteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2049).

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 324; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15

    Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

    Ein Landwirt, der den Gewinn nach § 13 a EStG ermittle, könne sich nach BFH IV R 72/87 nicht auf Liebhaberei berufen.

    Die Kläger wiederholen und vertiefen ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und tragen ergänzend vor, das Urteil BFH BStBl II 1989, 234 sei nicht einschlägig, da vorliegend niemals Einkünfte aus LuF vorgelegen hätten.

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen vom 1.12.1988 IV R 72/87 BStBl II 1989, 234; vom 24.05.2007 IV B 41/06 BFH/NV 2007, 2049) kann sich ein Landwirt, der den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln hat, nicht auf das Vorliegen eines Liebhabereibetriebs berufen.

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Im Streitfall, in dem es an einer Gewinnermittlung überhaupt mangelte, kann nichts anderes gelten als in den vom Senat entschiedenen Fällen, in denen der Nachweis von Verlusten an der durchgeführten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen scheiterte (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).
  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und

    Die Frage der Liebhaberei kann sich in einem solchen Fall erstmals für das Wirtschaftsjahr stellen, ab dem aufgrund eines wirksamen Antrags (Option) die durch Vermögensvergleich ermittelten Verluste steuerlich relevant gegenüber dem Finanzamt erklärt werden können (Senatsurteil vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

    Es handelt sich vielmehr bei diesen Gewinnen um eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion des erzielten Gewinns mit der Folge, dass auf die Zugrundelegung auch des nachgewiesenen tatsächlichen Gewinns bzw. Verlustes kein Rechtsanspruch besteht (Senatsurteil in BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).

  • BFH, 14.07.2003 - IV B 58/02

    Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe eines

    Das Finanzgericht (FG) hat zu Ziffer 3 der Entscheidungsgründe nur hypothetisch ausgeführt, die Einkünfte wären im Streitfall nach Durchschnittssätzen zu ermitteln gewesen, um daraus unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zu folgern, dass bei dieser Gewinnermittlungsart eine Liebhaberei nicht in Betracht komme (Senatsurteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234; s. auch Senatsurteil vom 27. August 1992 IV R 111/91, BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336).

    Deshalb auch führt das FG in der angefochtenen Entscheidung den Gesichtspunkt, dass bei dieser Gewinnermittlungsart die Annahme einer Liebhaberei ausgeschlossen sei, rein hypothetisch unter Hinweis auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808; BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234, und in BFHE 170, 27, BStBl II 1993, 336) aus, dass unter diesen Umständen der Nachweis einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen sei.

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 111/91

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG )

    Aus diesem Grunde sind tatsächlich erzielte Verluste bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht zu berücksichtigen; dies gilt selbst dann, wenn es sich in Wirklichkeit um einen Liebhabereibetrieb handeln sollte (BFH-Urteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808, und vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BFHE 155, 344, BStBl II 1989, 234).
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 62/88

    Berücksichtigung von Verlusten einer Kiwi-Zucht als echten landwirtschaftlichen

  • FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03

    Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 K 2445/05

    Änderung der gesonderten Feststellung des Gewinnes nach § 165 Abs. 2

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Keine Entnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts in einen Betrieb der seinen

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04

    Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03

    Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb

  • FG Nürnberg, 13.06.1996 - VI 193/94

    Einkommensteuer; Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00

    Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen

  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 LW 28/00

    Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 10 LW 34/01
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