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   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86   

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https://dejure.org/1988,5
BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    4. Aus Gründen des Art. 6 Abs. 1 GG ist es nicht geboten, den Erwerb einer Hinterbliebenenversorgung erbschaftsteuerfrei zu stellen

  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuer - Hinterbliebenenversorgung - Gesellschaftsrechtliche Grundlage - Richterliche Gesetzesauslegung - Grundrechtsverletzung durch BFH-Entscheidung - Steuerbefreiung - Erwerb einer Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur erbschaftsteuerlichen Behandlung der Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 106
  • NJW 1989, 1599
  • MDR 1989, 515
  • FamRZ 1989, 367
  • BB 1989, 615
  • DB 1989, 563
  • BStBl II 1989, 938
 
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Wird zitiert von ... (231)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 79, 106 ; 102, 254 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (vgl. BVerfGE 79, 106 ).
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