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   BFH, 20.09.1989 - X R 39/87   

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https://dejure.org/1989,517
BFH, 20.09.1989 - X R 39/87 (https://dejure.org/1989,517)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1989 - X R 39/87 (https://dejure.org/1989,517)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1989 - X R 39/87 (https://dejure.org/1989,517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen. Die Fehlbeträge geben regelmäßig einen ausreichenden Anhalt für die Schätzung der Höhe nach. Zur Nichtanwendbarkeit des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht ordnungsmäßige (Kassen-)Buchführung - Grundsätze für Zuschätzungen - Verpflichtung des Finanzgerichts zu eigener, selbständiger Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kassenführung - Rechtsstand und Neuerungen ab 2017 und 2020
    Kassenführung und Betriebsprüfung - Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
    Kassenfehlbeträge

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 301
  • BB 1990, 56
  • DB 1990, 304
  • BStBl II 1990, 109
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen können nach den Umständen des Einzelfalles den Schluß zulassen, daß nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, 165, BStBl II 1982, 409).

    Eine weitere Sachaufklärung im Sinne der vom FG angezogenen Rechtsprechung (Urteile in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, ferner in BFHE 135, 158, 162, BStBl II 1982, 409) ist sachlich nicht geboten.

    Falls das FG bei Ausübung eigener Schätzungsbefugnis neue Schätzungsmethoden einführt, wird es die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409 zu beachten haben.

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Eine Schätzung sei erst möglich, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht möglich oder nicht zumutbar sei (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).

    Eine weitere Sachaufklärung im Sinne der vom FG angezogenen Rechtsprechung (Urteile in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, ferner in BFHE 135, 158, 162, BStBl II 1982, 409) ist sachlich nicht geboten.

  • BFH, 10.06.1954 - IV 68/53 U

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen kaufmänischen Buchführung bei einem

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Die Fehlbeträge sind der Zahl und Größe nach so bedeutend, daß über sie nicht hinweggesehen werden kann (dazu BFH-Urteil vom 10. Juni 1954 IV 68/53 U, BFHE 59, 227, 231, BStBl III 1954, 298).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, daß ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, 402, BStBl II 1975, 96; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, 15, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Derjenige, der Betriebseinnahmen nicht erklärt, soll keinen verfahrensrechtlichen Vorteil daraus ziehen können, daß das Ausmaß einer solchen Unterlassung nicht feststeht (dazu BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Das Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO beurteilt sich nach der Rechtsauffassung des FA (BFH-Urteil vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, 276, BStBl II 1984, 661).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 20.09.1989 - X R 39/87
    Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, daß ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, 402, BStBl II 1975, 96; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, 15, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, 402, BStBl II 1975, 96, 97; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, 15, BStBl II 1982, 430, 432; vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109).

    Da nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss zulassen können, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (BFH-Urteile vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, 165, BStBl II 1982, 409, 412; in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109), ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG das FA für berechtigt gehalten hat, Betriebseinnahmen bei der M-GmbH dem Grunde nach hinzuzuschätzen.

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Ein solches Schätzungsverfahren ist grundsätzlich zulässig (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109).

    Zwar ist es unter der Annahme des FA, daß die nicht gebuchten Bareinnahmen zum Jahresende entnommen wurden, richtig, den höchsten Fehlbetrag um einen angemessenen Kassenbestand zu erhöhen (Senatsurteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109, unter 3).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 gebilligt, daß einige Bareinlagen und -entnahmen nicht anerkannt und auf die verbliebene Kassenbuchführung eine Schätzung nach Fehlbeträgen gestützt wurde.

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