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   BFH, 17.02.1989 - III R 35/85   

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https://dejure.org/1989,1343
BFH, 17.02.1989 - III R 35/85 (https://dejure.org/1989,1343)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1989 - III R 35/85 (https://dejure.org/1989,1343)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - III R 35/85 (https://dejure.org/1989,1343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 355
  • NJW 1990, 1382
  • ZIP 1989, 1112
  • BB 1989, 1333
  • DB 1989, 2586
  • BStBl II 1990, 263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 35/85
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwar entschieden, daß nach dem an der persönlichen Verantwortung des Rechtsverpflichteten orientierten Verschuldensprinzip die Verantwortlichkeit für fremdes Handeln besonders bestimmt werden muß (Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324).

    Demgemäß hat der BFH im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 das Verschulden des Steuerberaters dem Steuerpflichtigen zugerechnet, obwohl dort nur von einem eigenen Verschulden des Steuerpflichtigen die Rede ist (Urteil in BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324).

  • BFH, 02.04.1981 - V R 39/79

    Zur Haftung für verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen, wenn die geschuldete

    Auszug aus BFH, 17.02.1989 - III R 35/85
    Bei den Haftungsbestimmungen der AO geht es nicht um strafähnliche oder geldbußenähnliche Sanktionen, sondern um eine Gewährleistung für vereitelte oder beeinträchtigte Steueransprüche (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Anders als die an strafbare oder an bestimmte, die Steuererhebung gefährdende (und daher verbotene) Handlungen anknüpfenden Haftungstatbestände, die von jedermann verwirklicht werden können (§ 71 bzw. § 72 AO 1977; vgl. zu letzterer Vorschrift BFH-Urteil vom 17. Februar 1989 III R 35/85, BFHE 156, 355, BStBl II 1990, 263, 266), ist der Tatbestand der Vertreterhaftung des § 69 AO 1977 daher auf die im Gesetz in §§ 34 und 35 AO 1977 aufgeführten Personen beschränkt.
  • BFH, 13.12.2011 - VII R 49/10

    Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO

    Seit Zugang der Pfändungsverfügung vom 21. September 2005 war der Klägerin, der das schuldhafte Verhalten ihrer Organe, Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Februar 1989 III R 35/85, BFHE 156, 355, BStBl II 1990, 263), jedoch bekannt, dass der ursprüngliche Kontoinhaber --die B-GmbH-- nicht mehr existiert.
  • FG Köln, 14.11.2001 - 7 K 6625/00

    Anordnung von Säumniszuschlägen aufgrund eines Versehens; Möglichkeit des

    Es ist über die spezielle Regelung in § 110 Abs. 1 Satz 2 AO hinaus ein allgemeiner Grundsatz des Besteuerungsverfahrens, dass sich der Steuerpflichtige das Verschulden seines Beraters wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1989 III R 35/85, BFHE 156, 355, BStBl II 1990, 263 [267]).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

    Der dort entwickelte Grundsatz, juristische Personen dürften gegenüber natürlichen Personen nicht privilegiert werden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.Februar 1989 III R 35/85, BFHE 156, 355, 363, BStBl II 1990, 263, 267), gilt in gleicher Weise auch für die Anwendung des § 57 Abs. 2 Satz 1 ZG.
  • FG München, 16.07.1996 - 16 K 3638/94

    Spendenhaftung einer Gemeinde bei sog. Durchlaufspenden; Haftung nach § 10 b IV

    Zur Vollständigkeit ist in diesem Zusammenhang noch auf das BFH-Urteil vom 17. Februar 1989 III R 35/85 (BStBl II 1990, 263 ) hinzuweisen.
  • FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH;

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  • FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97

    Umfang der Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer; Haftung

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  • FG Saarland, 16.12.2008 - 2 V 1452/08

    Nichteinlösung eines Schecks als eine dem Geschäftsführer zuzurechnende Folge

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  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.1997 - 5 K 1942/96

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Verstößen gegen seine Verpflichtung

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  • FG München, 16.07.1996 - 16 K 3683/94

    Durchlaufspendenverfahren: Amtshaftung nach Art. 34 GG i.V.m. § 10b Abs. 4 Sätze

    Zur Vollständigkeit ist in diesem Zusammenhang noch auf das BFH-Urteil vom 17. Februar 1989 III R 35/85 (BStBl II 1990, 263 ) hinzuweisen.
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