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   BFH, 06.03.1990 - II R 63/87   

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BFH, 06.03.1990 - II R 63/87 (https://dejure.org/1990,800)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1990 - II R 63/87 (https://dejure.org/1990,800)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1990 - II R 63/87 (https://dejure.org/1990,800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nrn. 1, 7, §§ 11, 12

  • Wolters Kluwer

    Revision - Prüfungsumfang - Prüfung von Amts wegen - Berechnung der Steuer durch Finanzamt - Entscheidung einer Rechtsfrage durch Finanzamt - Grundstücksschenkung - Erbbaurecht - Bewertung - Steuerwert des Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG (1974) § 7 Abs. 1 Nr. 1, 7, §§ 11, 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 555
  • BB 1990, 1118
  • BB 1990, 991
  • DB 1990, 1546
  • BStBl II 1990, 504
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Eine Auflagenschenkung könnte nach der Rechtsprechung des Senates nur dann vorliegen, wenn der Kläger auf Grund des Vertrages I nur Duldungspflichten eingegangen wäre (vgl. das Senatsurteil vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    c) Die Annahme einer gemischten Schenkung bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats, daß nur der die Gegenleistung des Klägers übersteigende Wert der gemischten freigebigen Zuwendung schenkungsteuerrechtlich relevant ist (vgl. BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 03.03.1978 - III R 7/76

    Übertragung - Sachleistungsverpflichtung - Steuerlicher Wert

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Eine derartige Schlußfolgerung könnte aus der Rechtsprechung zur Bewertung von Sachleistungsansprüchen und -verpflichtungen gezogen werden (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 30. März 1977 II R 143/66, BFHE 122, 152, BStBl II 1977, 556, und vom 3. März 1978 III R 7/76, BFHE 125, 75, BStBl II 1978, 398).
  • BFH, 30.03.1977 - II R 143/66

    Grundstück - Nachlaßgegenstand - Verkauf vor Tod - Erblasser - Zurechnung zu

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Eine derartige Schlußfolgerung könnte aus der Rechtsprechung zur Bewertung von Sachleistungsansprüchen und -verpflichtungen gezogen werden (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 30. März 1977 II R 143/66, BFHE 122, 152, BStBl II 1977, 556, und vom 3. März 1978 III R 7/76, BFHE 125, 75, BStBl II 1978, 398).
  • BFH, 14.03.1979 - II R 67/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens über ein Grundstück

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    d) In seinem Urteil vom 14. März 1979 II R 67/76 (BFHE 127, 437, BStBl II 1979, 642) hat der Senat dahin entschieden, daß eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte in der Lage ist, die Eintragung der Rechtsänderung herbeizuführen.
  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Der Senat läßt es auch im vorliegenden Fall offen, ob für die Annahme der Ausführung der Grundstücksschenkung mit der Auflassung auch der Eintritt der schützenden Wirkungen des § 17 der Grundbuchordnung erforderlich ist (vgl. hierzu auch das Senatsurteil vom 14. Juli 1982 II R 16/81, BFHE 136, 501, BStBl II 1983, 19).
  • RFH, 28.06.1922 - VI A 176/21
    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Die Frage, ob wegen des Anwartschaftsrechtes des Klägers auf Grund seiner Bestellung zum Nacherben Gegenstand der Schenkung (jedenfalls im Hinblick auf eine Grundstückshälfte) nur die Nutzungsrechte der Mutter an dem Vertragsgrundstück waren (vgl. hierzu Troll, ErbStG, 3. Aufl., § 7 Tz. 54, sowie das Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 28. Juni 1922 VI A 176/21, RFHE 10, 153), braucht nicht geprüft zu werden.
  • BFH, 06.05.1986 - VIII R 110/83

    Abtrennung eines Verfahrens, soweit es die Umsatzsteuer betrifft - Teilweise

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Über die Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen Verletzung des Art. 3 § 4 VGFGEntlG hat der Senat von Amts wegen zu entscheiden (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1986 VIII R 110/83, BFH/NV 1986, 722, 723, rechte Spalte unter 3.).
  • BFH, 20.10.1970 - II 167/64

    Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 63/87
    Nach der erforderlichen Aufhebung des angefochtenen Urteils ist erneut über den Klageantrag zu befinden (vgl. zu einem ähnlich liegenden Fall das Senatsurteil vom 20. Oktober 1970 II 167/64, BFHE 100, 56, 65, BStBl II 1970, 826, 830, linke Spalte).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94

    Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK

    Der Entscheidungssatz eines finanzgerichtlichen Urteils entspricht nur dann den Anforderungen dieser Vorschrift, wenn dem FA nur die Berechnung der Steuer, nicht auch die Entscheidung einer Rechtsfrage überlassen bleibt (vgl. zur insoweit ähnlichen Vorschrift des Art. 3 § 4 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit: BFH-Urteile vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504; vom 6. Mai 1986 VIII R 110/83, BFH/NV 1986, 722, und vom 27. Juni 1995 IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319; Beschluss vom 14. August 1996 V B 107/95, BFH/NV 1997, 205).

    Hat das FG bei seiner Entscheidung eine Rechtsfrage offen gelassen, so ist dieser Verfahrensfehler im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Vorentscheidung aufzuheben (Urteil in BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504).

  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Während nach dieser Rechtsprechung die Bewertung der Sachleistungsverpflichtung mit 140 v. H. des Einheitswerts unabhängig davon zu erfolgen hatte, ob der Käufer seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bereits ganz, teilweise oder noch nicht erfüllt hatte, ist die abweichende Entscheidung in BFHE 159, 542, BStBl II 1990, 434 ausdrücklich auf beiderseits noch nicht erfüllte entgeltliche Verträge beschränkt (vgl. auch BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504).
  • BFH, 14.12.2022 - II R 40/20

    Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand

    Im Streitfall hingegen ist die Verböserung eine unvermeidbare Folge der Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen des Fehlens einer Änderungsbefugnis des FG nach § 100 Abs. 2 FGO und der erneuten Entscheidung über den Klageantrag (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1990 - II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504, unter 2.).
  • FG Nürnberg, 16.01.1998 - IV 223/97

    Erbschaftsteuer; im Erbzeitpunkt erklärte Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Im Falle einer Schenkung werde das Grundstück nach Erklärung der Auflassung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis 31.12.1995 geltenden Fassung ( ErbStG 1974) bereits zum Vermögen des Beschenkten gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1990 II R 63/87 , BStBl. II 1990, 504).

    Da für den hier strittigen Erwerb von Todes wegen eine dem § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974 für Schenkungen unter Lebenden vergleichbare Vorschrift fehle, könnten die Ausführungen zu dieser Vorschrift im BFH-Urteil vom 06.03.1990 (in BStBl. II 1990, 504) auf den hier streitigen Erbfall nicht übertragen werden.

    c) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann auch nicht in entsprechender Anwendung der von der Rechtsprechung zur Ausführung einer Grundstücksschenkung ( § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974) entwickelten Grundsätze (BFH-Urteile in BStBl. II 1990, 504 sowie vom 26.09.1990 II R 150/88 , BStBl. II 1991, 320) von einem Eigentumsübergang bereits im Erbzeitpunkt ausgegangen und der Einheitswert für die Eigentumswohnung angesetzt werden, auch wenn die Auflassung schon erklärt, die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch bewilligt und der Besitzübergang nur noch von der allerdings noch ausstehenden Kaufpreiszahlung abhängig war.

    Der Übereignungsanspruch einschließlich der Rechtsposition, die sich für die Antragstellerin aus der im Kaufvertrag bereits erklärten Auflassung und Eintragungsbewilligung ergibt, ist nach §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 ErbStG 1974, 9 Bewertungsgesetz -;BewG - mit dem gemeinen Wert zu bewerten, der regelmäßig dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis entspricht (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1991, 749, in BStBl. II 1990, 504, 507 und vor 15.10.1997 II R 68/95 ).

  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Außerdem ist das BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87 (BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504) zu beachten.
  • FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15

    Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

    Soweit der Kläger auf bundesgerichtliche Rechtsprechung verweist, die eine Grundstücksschenkung als ausgeführt ansieht, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte in der Lage ist, die Eintragung der Rechtsänderung herbeizuführen (vgl. z. B. BFH Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504), ergibt sich hieraus keine Abweichung vom Grundsatz der Besteuerung eines zivilrechtlichen Erwerbsvorganges.
  • BFH, 21.05.2001 - II R 10/99

    Sachleistungsanspruch - Zuwendung eines Übertragungsanspruchs

    Ob das FA in der Rentenverpflichtung, die die Klägerin gegenüber M eingegangen ist, zutreffend eine zur Annahme einer gemischten Schenkung führende Gegenleistung gesehen hat, bei der nur der die Gegenleistung des Bedachten übersteigende Wert der Zuwendung schenkungsteuerrechtlich relevant ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504), kann mit Rücksicht auf das im gerichtlichen Verfahren geltende Verböserungsverbot dahingestellt bleiben.
  • BFH, 10.04.1991 - II R 118/86

    Ansatz des Sachleistungsanspruchs und der Sachleistungsverpflichtung mit dem

  • BFH, 06.05.2004 - II B 12/03

    Rüge einer Divergenz unter Berufung auf einen vom BFH nicht aufgestellten

  • BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91

    Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95

    Streit im Normenkontrollverfahren um die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97

    Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch

  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 3075/97

    Getrennte Veranlagung; Wahlrecht; Bindung an Erledigungserklärung;

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98

    Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung von

  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97

    Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses

  • BFH, 23.02.1994 - IV R 12/93

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 14.08.1996 - V B 107/95

    Umsätze aus der Unterbringung von Aus-, Übersiedlern und Asylbewerbern als

  • FG Düsseldorf, 12.01.2022 - 4 K 374/21

    Abzugsfähgkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Erbschaftssteuer

  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95

    Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?

  • BFH, 24.04.1991 - I R 15/90
  • FG München, 23.06.1999 - 4 K 1163/95

    Kaufrechts- oder Sachvermächtnis unter Auflage

  • FG München, 02.07.1997 - 4 V 4856/96

    Ansetzung von Grundstücken mit dem Einheitswert beim Erwerb von Todes wegen;

  • BFH, 10.04.1991 - II R 163/87

    Einheitswert für einen Gewerbebetrieb - Ein am Bewertungsstichtag auf die

  • FG Nürnberg, 03.04.2003 - IV 392/01

    Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt

  • FG München, 13.03.1997 - 4 V 2052/96

    Ansatz mit dem Einheitswert beim Erwerb von Grundstücken von Todes wegen; Geltung

  • FG München, 17.10.1997 - 4 K 3177/94
  • FG München, 23.01.1998 - 4 V 2142/97
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