Rechtsprechung
   BFH, 14.11.1990 - X R 85/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1292
BFH, 14.11.1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG (i.d.F. bis 1989) § 6b; EStR Abschn. 35

  • Wolters Kluwer

    Ersatzbeschaffung - Beginn des Wirtschaftsjahrs - Veräußerung des ersetzten Wirtschaftsguts - Übertragung der stillen Reserven - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Behördlicher Eingriff - Bebauungsplan - Bestandsschutz - Betriebserweiterung - Betriebsumstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (i.d.F. bis 1989) § 6b; EStR Abschn. 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 58
  • BB 1991, 384
  • DB 1991, 577
  • BStBl II 1991, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70

    Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der Senat würde sich an dieser Erweiterung der RfE nicht durch die Annahme anderer Senate des BFH gehindert sehen, die Rechtsprechungsgrundsätze zur RfE hätten sich inzwischen, so wie sie in Abschn. 35 EStR niedergelegt seien, gewohnheitsrechtlich verfestigt (u.a. BFH-Urteile vom 24. Mai 1973 IV R 23-24/68, BFHE 109, 230, 233, BStBl II 1973, 582; vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BFHE 116, 122, 129, BStBl II 1975, 692).

    Es gibt keinen durchgängigen Gewinnrealisierungszwang für sämtliche Veräußerungsvorgänge, der, wie der IV. Senat in BFHE 116, 122, 126, BStBl II 1975, 692 anzunehmen scheint, durch RfE-Gewohnheitsrecht derogiert würde.

  • BFH, 08.10.1975 - I R 134/73

    Zur Frage, wann ein zur Übertragung stiller Reserven berechtigender behördlicher

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Ebenso ist eine behördlich angeordnete Betriebsunterbrechung zu beurteilen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1975 I R 134/73, BFHE 117, 441, 445, BStBl II 1976, 186).

    Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 117, 441, BStBl II 1976, 186.

  • BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der BFH hat entschieden, daß die Ersatzbeschaffung auch vor dem Vorgang liegen kann, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt; dabei ist es als unerheblich angesehen worden, daß eine (Teil-) Veräußerung des bisherigen Grundbesitzes zwei bis drei Jahre dem Ersterwerb des Ersatzgeländes nachfolgt (BFH-Urteil vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1; s. auch Abschn. 35 Abs. 2 Satz 6 EStR 1975).

    Allerdings muß der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der vorgezogenen Ersatzbeschaffung, dem erfolgten oder bevorstehenden behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden (vgl. BFHE 72, 1, 3, BStBl III 1961, 1; ferner BFH-Urteile vom 30. Mai 1967 VI 143/65, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 13. März 1969 IV 107/64, n. v.), womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung sachliche Grenzen gesetzt sind.

  • BFH, 18.09.1987 - III R 254/84

    Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Dieser Annahme steht entgegen, daß seither Abschn. 35 EStR und die Rechtsprechung weitere RfE-Fälle anerkannt haben (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330).
  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der RFH hat, ausgehend von seiner Rechtsprechung zur Brandentschädigung (Urteil vom 2. April 1930 VI A 514/30, RStBl 1930, 313), das Unterlassen der Aufdeckung stiller Reserven in RfE-Fällen aus einer einschränkenden Auslegung des Realisationsgrundsatzes hergeleitet (s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, HFR 1989, 317).
  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Anrufung des Großen Senats - Entsendung weiterer Richter - Einheitliche

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Grund und Boden und aufstehende Baulichkeiten sind getrennt zu betrachtende Wirtschaftsgüter (BFH-Beschluß vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108).
  • BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig und läßt keine ausdehnende Auslegung zu (allgemeine Auffassung; s.u. a. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, Lief. Febr. 1983, § 6b EStG Anm. 147; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 6b Anm. 11; Uelner in Blümich, Einkommensteuergesetz, Lief. Juni 1989, § 6b Anm. 194; Abschn. 41b Abs. 2 EStR; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, 538, BStBl II 1981, 430).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Ihre Weigerung dürfte der Rechtslage entsprochen haben (zur Begrenzung eines überwirkenden Bestandsschutzes im Falle wesentlicher Veränderungen des bisherigen Bestandes vgl. BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 1975 IV C 71/73, BVerwGE 50, 49, 58).
  • BFH, 17.10.1961 - I 283/60 S

    Abwendung einer gewinnerhöhenden Schadensersatzleistung wegen Verzögerung der

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Auch behördliche Bauverbote erfüllen diese Voraussetzung, weil sie den Steuerpflichtigen in der Entschließungsfreiheit über die wichtigste Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1961 I 283/60 S, BFHE 73, 823, BStBl III 1961, 566; vom 6. Mai 1971 IV R 59/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1971, 664).
  • BFH, 21.02.1978 - VIII R 5/74

    Keine Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung wegen Geltendmachung eines

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Hingegen ist ein behördlicher Eingriff verneint worden bei der Kündigung eines Mietvertrags durch eine Behörde (BFH-Urteil vom 30. Juli 1965 VI 143/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 541) oder bei der Ausübung eines Wiederkaufsrechts durch eine Gemeinde (BFH-Urteil vom 21. Februar 1978 VIII R 5/74, BFHE 125, 39, BStBl II 1978, 428).
  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt -

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

  • BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U

    Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 38/88

    Keine Ausdehnung des § 6b EStG auf dort nicht genannte Wirtschaftsgüter

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    b) Aber auch wenn man die Finanzrechtsprechung als ermächtigt ansähe, den Anwendungsbereich für die Bildung einer RfE "durch Restriktion des Gewinnrealisierungstatbestands im Wege der Rechtsfortbildung" zu erweitern (so womöglich der X. Senat des BFH, vgl. Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222; s. BFH-Urteile vom 18. September 1987 III 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, und in BFHE 190, 356, BStBl II 2001, 130: Ausdehnung des Begriffs der höheren Gewalt auf Zufallsschäden aller Art), ergäbe sich nichts anderes.

    Dementsprechend hat denn auch der X. Senat des BFH (im Urteil in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) einen behördlichen Eingriff bei der Kündigung eines Mietvertrags durch eine Behörde oder bei Ausübung eines Wiederkaufrechts durch eine Gemeinde verneint.

  • FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96

    Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für

    Eine entsprechende Anwendung des § 6b EStG auf frühere Ersatzinvestitionen scheidet aus, weil die Vorschrift genau geregelte Tatbestände von der Besteuerung ausnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

    Nicht ausreichend ist hingegen eine wirtschaftliche Zwangslage aufgrund behördlicher Planungseingriffe, die z. B. Umstrukturierungsmaßnahmen verhindern (vgl. BFH in BStBl II 1991, 222).

    Eine Übertragung ist in diesen Fällen aber nur möglich, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Ersatzbeschaffung, dem behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden kann, womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung zeitliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BFH-Urteile vom 22.9.1959 I 51/59 U, BStBl III 1961, 1, und in BStBl II 1991, 222).

    § 6b EStG stellt eine gesetzliche Spezialregelung zur Reinvestitionsrücklage dar, die speziell auch für die Fälle der Anpassung an strukturelle Veränderungen geschaffen wurde und für diesen Bereich eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Rücklage für Ersatzbeschaffung ausschließt, weil allein der Gesetzgeber zu einer Ausweitung des Ausnahmetatbestands "Ersatzbeschaffung" befugt ist (vgl. BFH in BStBl II 1991, 222 und BStBl II 1999, 488 m.w.Nachw.).

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

    b) § 6 b EStG ist auch anwendbar, wenn die Veräußerung dazu dient, eine Enteignung abzuwehren (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840; vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222, unter 2. der Gründe; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; Blümich/Uelner, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 6 b Anm. 32 m. w. N.; Meincke in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 6 b EStG Rdnr. 42).

    Die Vorschrift geht insoweit der Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß Abschn. 35 EStR vor (BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222 a. E.; Urteil vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93; BFH in BFH/NV 1993, 461).

    Die Vorschrift dient zunächst vor allem dem Zweck, die steuerlichen Hindernisse für die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens abzubauen, die im Unternehmen nicht mehr benötigt werden und deren Veräußerung betriebswirtschaftlich geboten und volkswirtschaftlich wünschenswert wäre; insoweit soll § 6 b EStG die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs in BTDrucks IV/2400, S. 62; BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222 a. E.).

  • BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an

    Insoweit soll sie die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1964 in BTDrucks IV/2400, S. 62; BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Er hat daraus gefolgert, daß der Bereich der Strukturanpassung in § 6b EStG abschließend geregelt ist (Urteile vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222, und vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und

    Der BFH hat es in seinem Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87 (BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) abgelehnt, das behördliche Verbot einer grundlegenden Betriebsumstellung oder einer Zusatzbebauung von Betriebsgrundstücken als behördlichen Eingriff i.S. von Abschn. 35 EStR zu qualifizieren.

    Dasselbe gilt für eine Übertragung der stillen Reserven auf ein noch im Jahre 1980 - oder früher (vgl. Abschn. 35 Abs. 2 Satz 6 EStR und dazu BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) - angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut.

  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand

    Ein die Rücklage für Ersatzbeschaffung begründender behördlicher Eingriff liegt vor, wenn der Steuerpflichtige kraft öffentlichen Zwangs gehalten ist, seine Entschließungsfreiheit aufzugeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222 u. Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz. 586 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Er verneint eine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der in Abschn. 35 EStR (nunmehr R 6.6 EStR) niedergelegten Grundsätze und hält es für nicht ausgeschlossen, dass weitere Fälle durch Restriktion des Gewinnrealisierungstatbestandes im Wege der Rechtsfortbildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung unterstellt werden könnten (Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

  • FG München, 07.07.2014 - 5 K 1206/14

    Unionskonforme Rechtsanwendung von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Insoweit soll sie die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1964 in Bundestagsdrucksache 4/2004, Seite 62; BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222).
  • FG Münster, 23.06.2016 - 2 K 3762/12

    Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine

    Ein behördlicher Eingriff liegt vor, wenn der Steuerpflichtige kraft öffentlichen Zwangs gehalten ist, seine Entschließungsfreiheit aufzugeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Anm. 659, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dies wird insbesondere bejaht im Fall einer Enteignung, die dem Steuerpflichtigen die Verfügung über Substanz und Nutzung seines Wirtschaftsguts nimmt (BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat es in seinem Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87 (BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) abgelehnt, das behördliche Verbot einer grundlegenden Betriebsumstellung oder einer Zusatzbebauung von Betriebsgrundstücken als behördlichen Eingriff i. S. von Abschn. 35 EStR zu qualifizieren.
  • BFH, 12.06.2001 - XI R 5/00

    Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 277/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 276/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und

  • FG Hamburg, 15.12.1995 - II 51/93

    Streit um die bilanzielle Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen die

  • BFH, 29.10.1996 - IV B 144/95

    Begriff der Veräußerung im Sinne des § 14 a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht