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   BFH, 23.01.1991 - X R 105-107/88, X R 105/88, X R 106/88, X R 107/88   

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BFH, 23.01.1991 - X R 105-107/88, X R 105/88, X R 106/88, X R 107/88 (https://dejure.org/1991,571)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1991 - X R 105-107/88, X R 105/88, X R 106/88, X R 107/88 (https://dejure.org/1991,571)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - X R 105-107/88, X R 105/88, X R 106/88, X R 107/88 (https://dejure.org/1991,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 382
  • ZMR 1991, 308
  • BB 1991, 803
  • DB 1991, 1056
  • BStBl II 1991, 519
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Eine nur vorübergehende private Nutzung steht der Zuordnung zum Privatvermögen aber nicht entgegen, wenn sie nachweisbar auf außerbetrieblichen Gründen beruht (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621).

    Der VIII. Senat hat daher (Urteil vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621) in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige in einem Zeitraum von sechs Jahren sieben Objekte anschaffte und in der Regel nach Bebauung wieder veräußerte, gewerblichen Grundstückshandel angenommen und alle Objekte als Betriebsvermögen angesehen, obwohl der Steuerpflichtige vier davon jeweils für gewisse Zeit (zwischen vier und 26 Monaten) selbst bewohnt hatte.

    Der Kläger hat also - anders als in dem vom VIII. Senat entschiedenen Fall (BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621) - fast drei Jahre in diesem Haus gewohnt.

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Daher sind auch die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit wie die Nachhaltigkeit und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht für jedes (selbstgenutzte) Objekt gesondert zu prüfen, sondern es sind die sonstigen Aktivitäten des Klägers in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, 402, BStBl II 1988, 293, 295).

    Anders als bei der Veräußerung von selbst errichteten und vorübergehend vermieteten Gebäuden oder Wohnungen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293) ist nicht ausschließlich auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Fertigstellung und Veräußerung des Objekts, sondern auch auf die Gesamtumstände des einen Falles abzustellen.

  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, und vom 7. August 1979 VIII R 95/77, BFHE 130, 539, BStBl II 1980, 633).

    Daher werden Gebäude, die der Steuerpflichtige ausschließlich mit seiner Familie bewohnt, grundsätzlich als Privatvermögen beurteilt (z.B. BFH in BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, sowie Urteil vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740).

  • BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76

    Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Daher werden Gebäude, die der Steuerpflichtige ausschließlich mit seiner Familie bewohnt, grundsätzlich als Privatvermögen beurteilt (z.B. BFH in BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, sowie Urteil vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740).

    Baut der Steuerpflichtige auf einem Grundstück des Betriebsvermögens ein Gebäude für eigene Wohnzwecke, führt die private Nutzung auch zur Entnahme der Grundstücksfläche (BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740).

  • BFH, 20.07.1988 - X R 8/80

    Zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus der Errichtung eines Gebäudes, dessen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Jedoch kann er nicht dadurch, daß er ein zur Veräußerung bestimmtes Gebäude nur vorübergehend mit seiner Familie bezieht, den Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb lösen (s. für die gleichliegende Problematik beim umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juli 1988 X R 8/80, BFHE 154, 255, 260, BStBl II 1988, 1.012).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Drei Veräußerungen (das von der Ehefrau des Klägers geerbte Haus in R dürfe nicht miteinbezogen werden) überschritten jedoch nicht den Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244, m. w. N.).
  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Beurteilung von branchenüblichen Geschäften müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850).
  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Beurteilung von branchenüblichen Geschäften müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850).
  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 95/77

    Gewinne aus "Schloßbesichtigung" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582, und vom 7. August 1979 VIII R 95/77, BFHE 130, 539, BStBl II 1980, 633).
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 105/88
    Zu Unrecht hat das FG jedoch die Zuordnung der selbstgenutzten Objekte zum Privatvermögen auf die Rechtsprechung des BFH zur sog. Drei-Objekte-Grenze gestützt (vgl. dazu auch Urteil vom 18. Januar 1989 X R 103/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1.051, m. w. N.).
  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Ist zu beurteilen, ob bestimmte Übertragungsvorgänge einem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sind, sind die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit wie die Nachhaltigkeit und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht für jeden Vorgang gesondert zu prüfen, sondern es sind auch die sonstigen Aktivitäten des Steuerpflichtigen in die Beurteilung einzubeziehen (so bereits Senatsurteil vom 23. Januar 1991 X R 107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519, unter 2.).
  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige für Zwecke der privaten Lebensführung einsetzt, sind dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen und deshalb nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 37/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung

    Jedoch kann er nicht dadurch, dass er ein zur Veräußerung bestimmtes Gebäude nur vorübergehend mit seiner Familie bezieht, den Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb lösen (Senatsurteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519).

    Es müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (Senatsurteil in BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519).

    Für die Annahme einer außerbetrieblichen Veräußerung hat es aber keine objektiven Beweisanzeichen erkannt (vgl. Senatsurteil in BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519).

  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    Ist zu beurteilen, ob bestimmte Übertragungsvorgänge einem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sind, sind die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit wie die Nachhaltigkeit und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht für jeden Vorgang gesondert zu prüfen, sondern es sind auch die sonstigen Aktivitäten des Steuerpflichtigen in die Beurteilung einzubeziehen (so bereits Senatsurteil vom 23. Januar 1991 X R 107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519, unter 2.).
  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94

    "Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.01.1991 X R 105/88 BFHE 863, 382) sind selbstgenutzte Einfamilienhäuser grundsätzlich nicht dem Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückhandels, sondern dem Privatvermögen zuzuordnen.
  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94

    Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.01.1991 - X R 105/88 -, BFHE 863, 382) sind selbstgenutzte Einfamilienhäuser grundsätzlich nicht dem Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückhandels, sondern dem Privatvermögen zuzuordnen.
  • BFH, 23.01.1991 - X R 106/88

    Einfamilienhaus - Grundstückhandel - Betriebsvermögen

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 23.01.1991 - AZ: X R 105/88.
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   BFH, 23.01.1991 - X R 107/88   

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BFH, 23.01.1991 - X R 107/88 (https://dejure.org/1991,4772)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1991 - X R 107/88 (https://dejure.org/1991,4772)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - X R 107/88 (https://dejure.org/1991,4772)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfamilienhaus - Grundstückhandel - Betriebsvermögen

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 382
  • ZMR 1991, 308
  • BB 1991, 803
  • DB 1991, 1056
  • BStBl II 1991, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Eine nur vorübergehende private Nutzung steht der Zuordnung zum Privatvermögen aber nicht entgegen, wenn sie nachweisbar auf außerbetrieblichen Gründen beruht (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 11.04.1989 VIII R 266/84 , BFHE 156, 476 , BStBl II 1989, 621 ).«.

    Der VIII. Senat hat daher (Urteil vom 11. April 1989 VIII R 266/84 , BFHE 156, 476 , BStBl II 1989, 621 ) in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige in einem Zeitraum von sechs Jahren sieben Objekte anschaffte und in der Regel nach Bebauung wieder veräußerte, gewerblichen Grundstückshandel angenommen und alle Objekte als Betriebsvermögen angesehen, obwohl der Steuerpflichtige vier davon jeweils für gewisse Zeit (zwischen vier und 26 Monaten) selbst bewohnt hatte.

    Der Kläger hat also -anders als in dem vom VIII. Senat entschiedenen Fall (BFHE 156, 476 , BStBl II 1989, 621 )- fast drei Jahre in diesem Haus gewohnt.

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Daher sind auch die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit wie die Nachhaltigkeit und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht für jedes (selbstgenutzte) Objekt gesondert zu prüfen, sondern es sind die sonstigen Aktivitäten des Klägers in die Beurteilung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 , BFHE 151, 399, 402, BStBl II 1988, 293, 295).

    Anders als bei der Veräußerung von selbst errichteten und vorübergehend vermieteten Gebäuden oder Wohnungen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 151, 399 , BStBl II 1988, 293 ) ist nicht ausschließlich auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Fertigstellung und Veräußerung des Objekts, sondern auch auf die Gesamtumstände des einen Falles abzustellen.

  • BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76

    Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Daher werden Gebäude, die der Steuerpflichtige ausschließlich mit seiner Familie bewohnt, grundsätzlich als Privatvermögen beurteilt (z.B. BFH in BFHE 115, 500 , BStBl II 1975, 582 , sowie Urteil vom 11. März 1980 VIII R 151/76 , BFHE 131, 290 , BStBl II 1980, 740 ).

    Baut der Steuerpflichtige auf einem Grundstück des Betriebsvermögens ein Gebäude für eigene Wohnzwecke, führt die private Nutzung auch zur Entnahme der Grundstücksfläche (BFHE 131, 290 , BStBl II 1980, 740 ).

  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (z.B. BFH- Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73 , BFHE 115, 500 , BStBl II 1975, 582 , und vom 7. August 1979 VIII R 95/77 , BFHE 130, 539 , BStBl II 1980, 633 ).

    Daher werden Gebäude, die der Steuerpflichtige ausschließlich mit seiner Familie bewohnt, grundsätzlich als Privatvermögen beurteilt (z.B. BFH in BFHE 115, 500 , BStBl II 1975, 582 , sowie Urteil vom 11. März 1980 VIII R 151/76 , BFHE 131, 290 , BStBl II 1980, 740 ).

  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Beurteilung von branchenüblichen Geschäften müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67 , BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 29. März 1973 I R 153/71 , BFHE 109, 431 , BStBl II 1973, 661 ; vom 25. Juni 1975 I R 225/73 , BFHE 116, 537 , BStBl II 1975, 850 ).
  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Beurteilung von branchenüblichen Geschäften müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67 , BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 29. März 1973 I R 153/71 , BFHE 109, 431 , BStBl II 1973, 661 ; vom 25. Juni 1975 I R 225/73 , BFHE 116, 537 , BStBl II 1975, 850 ).
  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Beurteilung von branchenüblichen Geschäften müssen aber objektive Beweisanzeichen für eine außerbetriebliche Veräußerung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67 , BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 29. März 1973 I R 153/71 , BFHE 109, 431 , BStBl II 1973, 661 ; vom 25. Juni 1975 I R 225/73 , BFHE 116, 537 , BStBl II 1975, 850 ).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Drei Veräußerungen (das von der Ehefrau des Klägers geerbte Haus in R dürfe nicht miteinbezogen werden) überschritten jedoch nicht den Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 , BFHE 148, 480 , BStBl II 1988, 244 , m.w.N.).
  • BFH, 20.07.1988 - X R 8/80

    Zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus der Errichtung eines Gebäudes, dessen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Jedoch kann er nicht dadurch, daß er ein zur Veräußerung bestimmtes Gebäude nur vorübergehend mit seiner Familie bezieht, den Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb lösen (s. für die gleichliegende Problematik beim umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juli 1988 X R 8/80 , BFHE 154, 255, 260, BStBl II 1988, 1012 ).
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 107/88
    Zu Unrecht hat das FG jedoch die Zuordnung der selbstgenutzten Objekte zum Privatvermögen auf die Rechtsprechung des BFH zur sog. Drei-Objekte-Grenze gestützt (vgl. dazu auch Urteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88 , BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051 , m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 95/77

    Gewinne aus "Schloßbesichtigung" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • BFH, 23.01.1991 - X R 106/88

    Einfamilienhaus - Grundstückhandel - Betriebsvermögen

    weitere Verbundverfahren: BFH - 23.01.1991 - AZ: X R 107/88.
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Rechtsprechung
   BFH, 23.01.1991 - X R 106/88   

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https://dejure.org/1991,22158
BFH, 23.01.1991 - X R 106/88 (https://dejure.org/1991,22158)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1991 - X R 106/88 (https://dejure.org/1991,22158)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfamilienhaus - Grundstückhandel - Betriebsvermögen

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 382
  • ZMR 1991, 308
  • BStBl II 1991, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.1991 - X R 105/88

    Selbstgenutzte Einfamilienhäuser als Betriebsvermögen eines gewerblichen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 106/88
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 23.01.1991 - AZ: X R 105/88.
  • BFH, 23.01.1991 - X R 107/88

    Einfamilienhaus - Grundstückhandel - Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 106/88
    weitere Verbundverfahren: BFH - 23.01.1991 - AZ: X R 107/88.
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