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   BFH, 23.01.1991 - I R 22/90   

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https://dejure.org/1991,482
BFH, 23.01.1991 - I R 22/90 (https://dejure.org/1991,482)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1991 - I R 22/90 (https://dejure.org/1991,482)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - I R 22/90 (https://dejure.org/1991,482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 10; BerlinFG § 21 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsleitung - Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung - Vertretung der Gesellschaft - Geschäftsführende Tätigkeit - GmbH - Büro des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 10; BerlinFG § 21 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 21 Abs. 2 BerlinFG erfordert Geschäftsleitung in Berlin - Zu den Kriterien für die Ermittlung des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 164
  • BB 1991, 1117
  • BB 1991, 1322
  • DB 1991, 1429
  • BStBl II 1991, 554
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.04.1987 - X R 16/81

    Versagung der Umsatzsteuerkürzung für einen westdeutschen Unternehmer

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Dies ist bei einer GmbH im allgemeinen der Ort, wo sich das Büro ihres Geschäftsführers befindet (BFH-Urteil vom 29. April 1987 X R 16/81, BFH/NV 1988, 64, 65).

    Die von der Klägerin angeführten Gesichtspunkte, daß die für ihre Geschäftsleitung in den Streitjahren angefallenen kaufmännischen Aufgaben in weit geringerer Zeit als den vom Geschäftsführer in Berlin verbrachten Aufenthalten hätten erledigt werden können und daß ihr Geschäftsführer in Hamburg und anderswo zugleich leitende Funktionen für andere Unternehmen wahrzunehmen gehabt habe, führen zu keiner anderen Beurteilung, solange seine kaufmännische Tätigkeit in Berlin nicht von einem dortigen Büro ausging und er dort nicht über ein solches erreichbar war (vgl. Urteil in BFH/NV 1988, 64, 65).

  • BFH, 03.08.1977 - I R 128/75

    Kleines Bauunternehmen - Geschäftsleitung - Übergeordnete Entscheidungen -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die im Zusammenhang mit den Sachinvestitionen der KG in Berlin erbrachten technischen Leistungen in ihrer Bedeutung die kaufmännischen Leistungen bei der GmbH mit kleiner kaufmännischer Organisation überragten (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1977 I R 128/75, BFHE 123, 188, 190, BStBl II 1977, 857 zu 1.) und ob sich der Gesellschafter-Geschäftsführer an einer Reihe von Tagen (1985: 15 Tage, 1986: 32 Tage) in Berlin aufgehalten hat.
  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Die Weitergewährung der Präferenz kann die Klägerin ferner nicht unter dem Gesichtspunkt einer entsprechenden langjährigen Behandlung durch das FA erreichen (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 120/86

    Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung ergibt sich aus der früheren, auch aufgrund von Außenprüfungen vorgenommenen Beurteilung keine Bindung des FA für die Zukunft (vgl. das - ebenfalls zu § 21 Abs. 2 BerlinFG ergangene - Senatsurteil vom 28. Februar 1990 I R 120/86, BFHE 160, 96, 99, BStBl II 1990, 553).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 32/88

    Feststellung des Ortes der Geschäftsleitung einer Gesellschaft bei mehreren

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Entscheidend ist, wo nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles dauernd die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, 354; V R 32/88, BFH/NV 1990, 688).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 55/84

    Bestimmung des Mittelpunkts der Geschäftsleitung

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Entscheidend ist, wo nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles dauernd die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, 354; V R 32/88, BFH/NV 1990, 688).
  • BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64

    Ablösung nach AKG. Ort der Geschäftsleitung

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Im übrigen können Einzelmaßnahmen auf Geschäftsreisen wegen des der Geschäftsleitung innewohnenden Merkmals der Dauer nicht maßgebend sein (vgl. oben zu c und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1973 VII ZB 2/73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973, 844; vom 18. März 1965 VII ZB 16/64, BGHZ 43, 344, 351).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73

    Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Im übrigen können Einzelmaßnahmen auf Geschäftsreisen wegen des der Geschäftsleitung innewohnenden Merkmals der Dauer nicht maßgebend sein (vgl. oben zu c und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1973 VII ZB 2/73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973, 844; vom 18. März 1965 VII ZB 16/64, BGHZ 43, 344, 351).
  • BFH, 29.04.1987 - X R 6/81

    Bestimmung der Geschäftsleitung auf den Ort wo die Geschäftsführung ihren

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Bei einer Gesellschaft befindet sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung regelmäßig an dem Ort, an dem die zur Vertretung der Gesellschaft befugte Person die ihr obliegende geschäftsführende Tätigkeit entfaltet (BFH-Urteil vom 29. April 1987 X R 6/81, BFH/NV 1988, 63, 64).
  • BVerwG, 28.10.1965 - III C 175.64

    Entstehung eines Ostschadens an Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft - Begriff

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - I R 22/90
    Bei einer Aufteilung in kaufmännische und technische Leitung kommt es nicht auf die oberste (technische) Betriebsleitung, sondern darauf an, wo sich das kaufmännische Büro, notfalls auch der Wohnsitz des leitenden Geschäftsführers befindet (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1965 III C 175/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 278, 279; des Reichsfinanzhofs vom 3. Juli 1934 I A 129/33, RStBl 1934, 1078).
  • FG Berlin, 28.03.1988 - VIII 356/86
  • RFH, 03.07.1934 - I A 129/33
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