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   BFH, 12.06.1991 - III R 108/89   

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BFH, 12.06.1991 - III R 108/89 (https://dejure.org/1991,258)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1991 - III R 108/89 (https://dejure.org/1991,258)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - III R 108/89 (https://dejure.org/1991,258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 201
  • NJW 1992, 1255
  • FamRZ 1992, 429 (Ls.)
  • BB 1991, 2365
  • DB 1992, 184
  • BStBl II 1992, 20
  • BStBl II 1992, 21
  • BStBl II 1992, 29
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - III R 108/89
    Ein zwischen einem alleinerziehenden Elternteil und seinem Kind im Kleinkindalter begründetes Obhuts- und Pflegeverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1986 wird durch die vorübergehende Abwesenheit des Elternteils nicht unterbrochen (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 94/88, BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 9. März 1989 VI R 94/88 (BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680) zu der durch das Steuersenkungsgesetz 1986/88 geänderten Rechtslage Stellung genommen und entschieden, daß ein Pflegekindschaftsverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG in aller Regel nicht angenommen werden kann, wenn die leibliche Kindesmutter zusammen mit ihrem Kind im Haushalt ihrer Eltern lebt und sich täglich dort aufhält.

    Ausdrücklich offengelassen wurde durch das Urteil in BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680 allerdings die Frage, ob das natürliche zwischen Mutter und Kind bestehende Obhuts- und Pflegeverhältnis auch dann noch gegeben ist, wenn ein allein bei den Pflegeeltern lebendes Kind gelegentlich von seiner Mutter besucht wird.

    Dieses könnte beispielsweise dadurch begründet worden sein, daß T und E während dieser Zeit gemeinsam im Haushalt des Klägers gelebt haben (vgl. BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680).

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - III R 108/89
    Auf die BFH-Entscheidung vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) wird hingewiesen.
  • BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70

    Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff -

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - III R 108/89
    Bereits in seiner Entscheidung vom 25. Januar 1971 GrS 6/70 (BFHE 101, 247, 252, BStBl II 1971, 274) hat der Große Senat des BFH - zu der früheren Rechtslage - allerdings ausgeführt, daß für die Annahme einer Pflegekindschaft nur Raum ist, wenn sich die Eltern um das Kind nicht mehr kümmern.
  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 162/64

    Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern - Gemeinsamer Haushalt von Mutter und

    Auszug aus BFH, 12.06.1991 - III R 108/89
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer zur ähnlichen Problematik bei § 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) ergangenen Entscheidung die Ansicht vertreten, daß von einem Betreuungs- und Erziehungsverhältnis zwischen Mutter und Kind auch dann noch gesprochen werden könne, wenn die Mutter als Wochenendpendlerin ihr bei den Großeltern lebendes Kind nur am Wochenende sehe (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1966 12 RJ 162/64, BSGE 25, 109, 111).
  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Die Auslegung dieser Bestimmungen durch das FG weiche ab von dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1971 GrS 6/70 (BFHE 101, 247, BStBl II 1971, 274) sowie von den Urteilen des BFH vom 9. März 1989 VI R 94/88 (BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680) und vom 12. Juni 1991 III R 108/89 (BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20).

    Als entscheidende Kriterien hat der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20 und in BFH/NV 1992, 589 das Alter des Kindes, die Anzahl und Dauer der Besuche der leiblichen Eltern bei dem Kind sowie die Frage angesehen, ob und inwieweit vor der Trennung bereits ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern bestanden hat.

    Der Senat hat demgemäß in seinen Urteilen in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20 und in BFH/NV 1992, 589 als selbstverständlich vorausgesetzt, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern auch dann nicht mehr bestehen kann, wenn später möglicherweise ein solches Obhuts- und Pflegeverhältnis wieder aufgenommen wird.

  • OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19

    Hemmung der Verjährung einer Darlehensrückzahlung während der Ehe

    Sinn und Zweck der Verwirkung bestehen gerade darin, dem Schuldner vor allem bei sehr langen Verjährungsfristen bereits vor deren Ablauf Leistungsfreiheit zu verschaffen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass sich die Geltendmachung des Rechts durch den Gläubiger als widersprüchlich und missbräuchlich erweist (BGH NJW 1992, 1255, 1256).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Der Bundesfinanzhof (BFH) sehe die Voraussetzungen des nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrags dann als erfüllt an, wenn der Steuerpflichtige etwa 20 v.H. der gesamten Unterhaltskosten des Kindes trage (BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 21).

    Nach Ansicht des III. Senats des BFH steht der Ersatz von Pflegeaufwendungen einem nicht unwesentlichen Kostenbeitrag des Steuerpflichtigen nur dann entgegen, wenn den Pflegeeltern ein erheblich über den Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt gezahlt wird, so daß sie nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen für Unterbringung und Betreuung entlohnt werden (BFH-Urteil in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20).

    Dies gilt um so mehr, als der Kläger nach dem BFH-Urteil in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20 davon ausgehen konnte, daß ein Steuerpflichtiger, der ein Kind in seinem Haushalt aufnimmt und es zumindest teilweise betreut, einen nicht unwesentlichen Anteil der Unterhaltskosten leistet.

  • BFH, 19.10.2017 - III R 25/15

    Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen

    Denn war ein Obhuts- und Pflegeverhältnis begründet, bedarf es weiterer Feststellungen dazu, ob dieses nach der Trennung von L, A und D von ihren leiblichen Eltern nicht durch etwaige Besuche fortbestand, wobei hier Anzahl und Dauer der Besuche unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters von L, A und D maßgeblich sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20, unter 2.b).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Soweit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (BFH-Urteile vom 9. März 1989 VI R 94/88, BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680, und vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20) entnommen werden könne, daß auch unter besonderen Umständen bei einer nur vorübergehenden Trennung von Eltern und Kindern die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. des § 32 EStG gerechtfertigt sei, könne dem das FG nicht folgen.

    Beide Fallgruppen, die des "Nicht-kümmern-könnens" und die des "Nicht-kümmern-wollens", seien gleichermaßen im Urteil des BFH in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20 für eine mögliche Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses aufgeführt.

  • BFH, 15.06.2016 - III R 60/12

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden

    Zu den insoweit gestellten Anforderungen wird auf die Senatsurteile vom 20. Juli 2006 III R 44/05 (BFH/NV 2007, 17) und vom 12. Juni 1991 III R 108/89 (BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20) verwiesen.
  • FG Münster, 18.01.2000 - 12 K 5548/99

    Berücksichtigung von Pflegekindern, für die der Stpfl. von dritter Seite ein

    Vielmehr ist der Beitrag abhängig vom Umfang der jeweiligen Unterhaltsverpflichtung und daher nur als Prozentsatz der gesamten Unterhaltsverpflichtung anzusehen; er beläuft sich auf etwa 20 % der gesamten Unterhaltskosten des Kindes (BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BFHE 165/201, BStBl. II 1992, 20).

    cc) Nach dem Urteil des BFH (BFHE 165, 201 , BStBl. II 1992, 20) liegt ein Unterhaltsbeitrag auf Kosten des Steuerpflichtigen dann nicht vor, wenn die Pflegeeltern von dritter Seite ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt erhalten.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO ); die Rechtsfrage ist trotz des Urteils des BFH in BStBl. II 1992, 20 noch klärungsbedürfig, wie die anderslautenden Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen (VII 623/96 vom 9. Juni 1998) und des Finanzgerichts Münster (3 K 7530/97 Kg vom 30. Juli 1998, EFG 1999, 74) zeigen.

    Der BFH ist der Auffassung, dass die Pflegeeltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag leisten, wenn sie etwa 20 % der gesamten Unterhaltskosten des Kindes tragen (BFH vom 12.6.1991, BStBl. II 1992, 20).

  • FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 1638/94

    Steuerfreiheit für Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit

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  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 71/00

    Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Zum anderen sei von einem Unterhaltsbeitrag in dieser Höhe regelmäßig --d.h. im Sinne einer tatsächlichen Vermutung (vgl. hierzu allgemein Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 48 ff.)-- dann auszugehen, wenn das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebe und von diesem --zumindest-- teilweise betreut werde, da die im Rahmen der Betreuung anfallenden Ausgaben im Verhältnis zum gesamten Unterhaltsbedarf des Kindes nicht unwesentlich seien (BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20).

    Hiernach werde zwar die Berücksichtigung des Kindes bei den Pflegeeltern nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese für die Vollzeitfamilienpflege des Kindes gemäß § 33 SGB VIII Pflegegelder erhielten (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448); abzugrenzen sei jedoch die Heimerziehung des Pflegekindes nach § 34 SGB VIII, bei der die Pflegeltern im Rahmen der nach den §§ 78a ff. SGB VIII festgesetzten Pflegesätze sowohl für die Unterbringung als auch die Betreuung des Kindes in marktüblicher Form --d.h. in Höhe eines erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegenden Entgelts-- entlohnt würden (sog. Kostkinder, vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20; in BFH/NV 2000, 448; s. auch BFH-Urteil vom 23. September 1998 XI R 11/98, BFHE 187, 39, BStBl II 1999, 133).

  • FG Köln, 22.08.2001 - 14 K 652/01

    Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses

    Entscheidende Kriterien sind dabei das Alter des Kindes, die Anzahl und Dauer der Besuche der leiblichen Eltern bei dem Kind sowie die Frage, ob und inwieweit vor der Trennung bereits ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern bestanden hat (BFH - Urteil vom 12.06.1991 III R 108/89, BStBl II 1992, 20 und vom 22.02.1991 VI R 87/88, BFH/NV 1992, 589).

    Deshalb kann ein Obhuts - und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern auch dann nicht mehr bestehen, wenn später wie im vorliegenden Fall ein solches Obhuts - und Pflegeverhältnis wieder aufgenommen wird (BFH - Urteile in BStBl II 1992, 20 und in BFH/NV 1992, 589).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Pflegeeltern für die Unterbringung und Betreuung nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt werden (BFH - Urteil in BStBl II 1992, 20 ).

    Der Ersatz von Pflegeaufwendungen steht einem nicht unwesentlichen Kostenbeitrag des Steuerpflichtigen nur dann entgegen, wenn den Pflegeeltern ein erheblich über den Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt gezahlt wird, so dass sie nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen für Unterbringung und Betreuung entlohnt werden (BFH-Urteile in BStBl II 1992, 20 und in BFH/NV 2000, 448 ).

  • FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 868/96

    Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes an Betreiber eines Kinderhauses; (Teilweise)

  • BFH, 07.02.1992 - III R 103/90

    Voraussetzungen der Leistung eines nicht unwesentlichen Beitrages zum

  • BFH, 30.06.2005 - III R 80/03

    Kindergeld für ein behindertes, zeitweise im Heim untergebrachtes Kind

  • FG Hessen, 25.11.1999 - 3 K 4198/98

    Pflegekind; pädagogischer Mehrbedarf; Pflegegeld - Berücksichtigung von

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 113/95

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • FG Münster, 30.07.1998 - 3 K 7530/97

    Anspruch auf Kindergeld; Berücksichtigung eines Pflegekindes beim Kindergeld;

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

  • FG Münster, 04.12.2000 - 8 K 742/97
  • FG Münster, 12.04.2000 - 8 K 742/97

    Kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag der Pflegeeltern bei Entlohnung ihrer

  • FG Niedersachsen, 09.06.1998 - VII 623/96

    Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern, wenn sie neben staatlichen

  • FG Münster, 06.10.1997 - 1 K 3684/97

    Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07

    Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Rücklage; Gewinnmindernde

  • FG Hessen, 01.06.1999 - 11 K 3309/96

    Anspruch auf Kinderfreibetrag wegen Pflegekindschaftsverhältnis bei einem

  • FG Nürnberg, 15.05.2003 - IV 479/01

    Kindergeld bzw. Behinderten-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 3 EStG für ein

  • FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05

    Kindergeldberechtigung bei zeitweiliger Aufnahme des Kindes in einem anderen

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 21/97

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 4861/01

    Obhutsverhältnis und Pflegeverhältnis zu Eltern bei gelegentlichen Kontakten;

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2002 - 5 K 2026/00

    Kindergeldanspruch für in Vollzeitpflege aufgenommene Kinder

  • FG Hessen, 12.12.1995 - 2 K 3945/95

    Voraussetzungen für die Anbänderung eines Einkommensteuerbescheides;

  • FG Köln, 19.01.2001 - 2 K 4183/99

    Unterhalt von Pflegekindern auf Kosten des Steuerpflichtigen

  • FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeperson bei tatsächlicher Übernahme

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 20/91

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit bei der Berechnung des Altersruhegeldes -

  • FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 1808/00

    Gewährung von Kindergeld für in Dauerpflege genommene Kinder

  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 6655/98

    Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld; Bindung zu den Kindern durch ein

  • SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

  • BFH, 20.02.1976 - III R 35/73

    Erhebung der Vermögensteuer - Grundlage der Erhebung - Einheitswerte des

  • FG Niedersachsen, 24.10.2001 - 4 K 139/97

    Anforderungen an das Anerkennen als Pflegekind; Berücksichtigung Behinderter;

  • FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3560/99

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld an die Eltern von Pflegekindern;

  • FG Düsseldorf, 14.11.1996 - 8 K 5717/94

    Hälftige Übertragung von Kinderfreibeträgen und Ausbildungsfreibeträgen;

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97

    Zur Berechnung und Schätzung des eigenen Unterhaltskostenbeitrags

  • FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 1195/00

    Kindergeld für in Dauerpflege genommene Kinder

  • BFH, 19.03.1993 - III R 45/91

    Voraussetzungen des Nichtbestehens eines Obhutsverhältnisses und

  • FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99

    Keine Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit der Pflegefamilie durch

  • FG München, 18.10.1995 - 1 K 824/95

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung; Erklärung von Einkünften aus

  • FG Münster, 26.10.2001 - 11 K 6850/00

    Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses

  • FG Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 9 K 125/97

    Aufnahme eines Studenten in den Haushalt eines Kindergeldberechtigten

  • FG Hamburg, 16.09.1998 - VI 85/98

    Aussetzung der Vollziehung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Norm;

  • FG München, 04.12.1996 - 1 K 3607/93

    Veranlassung von Schuldzinsen durch ein Vermietungsverhältnis; Steuermindernde

  • FG München, 31.05.1995 - 1 K 1228/93

    Darlehensbeträge und Darlehenszinsen als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung;

  • BFH, 03.03.1993 - II B 89/92

    Bewertung eines Einfamilienhauses nach dem äußeren Erscheinungsbild das nicht zu

  • FG München, 31.08.1998 - 7 K 412/95

    Änderung bestandskräftiger Schätzungsbescheide aufgrund nachgereichter

  • FG München, 24.04.1996 - 1 K 1325/94

    Abzug eines Pauschbetrages für Schwerbehinderte von der Einkommensteuer;

  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 141/94

    Steuerbegünstigung wegen Vornahme eines Wohnhausumbaus; Vorliegen

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.1998 - 3 K 1234/97

    Materialkosten als außergewöhnliche Belastungen; Erlangung einer Funktion als

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