Rechtsprechung
BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 19 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gestellung eines Dienstfahrzeugs - Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte - Geldwerte Zuwendung - Sondereinsätzen außerhalb Dienstzeit - Ende der Dienstreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gestellung eines Dienstfahrzeugs - Geldwerter Vorteil - Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte - Rückfahrt zur Wohnung als Dienstreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 166, 292
- BB 1992, 627
- DB 1992, 717
- BStBl II 1992, 308
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86
Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt auch dann vor, wenn der …
Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89
Der Senat liegt damit auf der Linie seines Urteils vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408), in welchem er eine Fahrt eines Arbeitnehmers mit dem eigenen Kfz von der Wohnung zur Arbeitsstätte auch dann den Regeln des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterworfen hatte, wenn die Fahrt dazu diente, an der Arbeitsstätte das eigene Kfz für eine Dienstreise gegen ein Dienstfahrzeug auszutauschen und für die Dienstreise benötigte Gegenstände umzuladen.
- BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) und vom 27. September 1996 VI R 84/95 (BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147). - FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97
Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft
Im Wesentlichen wird Folgendes vorgetragen: Die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 1991 - VI R 116/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 308, und vom 27. September 1996 - VI R 84/95 -, BStBl II 1997, 147 seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.In dem Urteil des BFH vom 20. Dezember 1991 in BStBl II 1992, 308 hat das Gericht entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen dessen Wohnung und Arbeitsstätte zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss führe.
- BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
Die Fahrergestellung bei einer Dienstwagenüberlassung zu Fahrten zwischen Wohnung …
b) Die Gestellung eines Dienstfahrzeugs durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte führt nach dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) auch dann zu einer als Arbeitslohn zu bewertenden geldwerten Zuwendung an den Arbeitnehmer, wenn dieser das Dienstfahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß.
- BFH, 20.03.1992 - VI R 10/91
Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG …
Daß Fahrten, die sich als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen, generell der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG der Höhe nach unterliegen, hat der Senat auch in den Urteilen vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408) und vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) bekräftigt. - LAG Hamm, 11.10.2000 - 2 Sa 306/00
Klage eines Arbeitnehmers (Außendienstmitarbeiter) gegen den Abzug eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96
Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's - …
Auch eine Überlassung des Fahrzeugs für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte stellt eine Lohnzuwendung dar (BFH- Urteil vom 20.12.1991 VI R 116/89, BStBl II 1992, 308 ). - FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
Private Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Firmen-Kfz; Anforderung an ein …
Auch die Überlassung eines Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellt eine Lohnzuwendung dar (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89, BFHE 166, 292 BStBI II 1992, 308; ab 1996 gesetzlich geregelt in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ). - FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93
Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 10.08.1999 - 14 K 1049/97
Nichtanerkennung eines nachträglichen Fahrtenbuchs; Zufluß
Auch eine Überlassung des Fahrzeugs für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte stellt eine Lohnzuwendung dar (BFH - Urteil vom 20.12.1991 VI R 116/89, BStBl. II 1992, 308). - FG Hamburg, 28.02.1999 - II 108/99
Lohnsteuerliche Behandlung von Garagenmietzahlungen des Arbeitgebers an seine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar