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   BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88   

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BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88 (https://dejure.org/1992,815)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1992 - VI R 177/88 (https://dejure.org/1992,815)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - VI R 177/88 (https://dejure.org/1992,815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 42 d

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber - Haftungsschuldner - Nachweispflicht - Rechtsirrtum beim Lohnsteuerabzug - Handlungen des Lohnsteuerprüfers - Lohnsteuernachforderung - Jahressteuerfestsetzungen - Einspruchsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 359
  • BB 1992, 1273
  • BB 1992, 2052
  • BStBl II 1992, 696
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung wird auch darüber zu befinden sein, ob im Streitfall aus Billigkeitsgründen die Steuer abweichend festzusetzen ist, weil die Klägerin aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfungen auf die Ordnungsmäßigkeit ihres Vergütungssystems für Bereitschaftsdienste vertraut hat und sich diesbezüglich in einem Rechtsirrtum befand (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 1962 VI 167/61 U, BFHE 76, 64, BStBl III 1963, 23; vom 26. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    a) Allerdings kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sich der Arbeitgeber in einem Rechtsirrtum befunden hat, dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, jeweils m.w.N.).

    Das FA hat in der Einspruchsentscheidung unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers regelmäßig zulässig sei, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben seien (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, und in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

    Hieraus folgt aber keine Einschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer der noch bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    (a) Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers kann von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sich der Arbeitgeber in einem Rechtsirrtum befunden hat, dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, und vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, jeweils m.w.N.).

    Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, ausgeführt hat, dass das FA auch bei einer Vielzahl von Nacherhebungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen gehalten sein könne, zunächst über Kontrollmitteilungen zu versuchen, die Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern zu erheben, wenn die Arbeitnehmer ohnehin zu veranlagen seien, kommt diese Möglichkeit im Streitfall nicht zum Tragen.

  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

    Vielmehr müsse der Arbeitgeber, der gegen den Haftungsbescheid einwende, dass Arbeitnehmer den Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung angegeben hätten, dieses konkret dartun, und zwar bis zum Erlass der Einspruchsentscheidung (Hinweis auf BStBl II 1992, 696).

    Das vom Beklagten für seine Verfahrensweise angeführte BFH-Urteil vom 24.01.1992 (BStBl II 1992, 696) sei im Streitfall nicht anwendbar.

    Die Inanspruchnahme der Arbeitgeberin vor den Arbeitnehmern ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, regelmäßig zulässig, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 und vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696 m.w.N.).

    Wären bei einer derartigen Zahl von Nacherhebungsfällen die Finanzämter regelmäßig verpflichtet, zunächst die Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen, so wäre das vom Gesetzgeber gewollte vereinfachte Verfahren der Lohnsteuererhebung an der Quelle erheblich beeinträchtigt (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

    Zwar kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers vor den Arbeitnehmern im Einzelfalle dann nicht ermessensgerecht sein, wenn der Arbeitgeber spätestens bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens konkrete Angaben zu den steuerlichen Verhältnisses aller oder einzelner Arbeitnehmer macht und dabei insbesondere die für die einzelnen Arbeitnehmer zuständigen Finanzämter benennt und darlegt, dass deren Jahressteuerfestsetzungen noch bevorstehen (vgl. BFHUrteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167/359, BStBl II 1992, 696).

    Soweit sich während des Klageverfahrens konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor Ergehen der Einspruchsentscheidung bereits Zahlungen auf die der Haftungsschuld zugrunde liegende Steuerschuld geleistet worden sind, so ist es vom Gericht weiter aufzuklären, inwieweit solche Zahlungen geleistet worden sind (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Die Inanspruchnahme der Klägerin wäre insoweit ermessensfehlerhaft (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 VI R 130/82, BFHE 144, 569, BStBl II 1986, 98; vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696; vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BFHE 169, 299, BStBl II 1993, 844, 846).
  • BFH, 26.07.2006 - VI R 49/02

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen ausübender Künstler an

    Nach dem BFH-Urteil vom 24. Januar 1992 VI R 177/88 (BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696) sei die Inanspruchnahme eines Arbeitgebers regelmäßig dann gerechtfertigt, wenn von einer Lohnsteuer-Nachforderung mehr als 40 Arbeitnehmer betroffen seien.
  • BFH, 30.09.2020 - I R 76/17

    Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen nach dem

    b) Im Rahmen des Entschließungsermessens hat das FG im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Haftungsinanspruchnahme im Streitfall nicht wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums ausgeschlossen sein kann (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18.09.1981 - VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801; vom 24.01.1992 - VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696; vom 18.08.2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; Schmidt/Krüger, a.a.O., § 42d Rz 26).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.06.2014 - 2 K 78/13

    Geldwerter Vorteil durch Mitversicherung von Ärzten in der

    Die ständige Rechtsprechung bejaht das Vorliegen einer "Vielzahl" von gleichgelagerten Fällen erst, wenn mehr als 40 Arbeitnehmer betroffen seien (BFH-Urteil vom 24. Januar 1992 VI R 177/88).

    Die ständige Rechtsprechung gestehe einem Arbeitgeber zu, sich auf eine bestimmte lohnsteuerliche Vorgehensweise verlassen zu können, wenn diese bereits Gegenstand einer Prüfung gewesen und nicht beanstandet worden sei (BFH-Urteil vom 24. Januar 1992, a. a. O.).

  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 24. Januar 1992 (VI R 177/88, BStBl II 1992, 696) die Auffassung vertreten habe, dass bei einer Nacherhebung von mehr als 40 Arbeitnehmern grundsätzlich der Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen sei, hätte dies faktisch zur Folge, dass zwingend immer der Arbeitgeber in Haftung zu nehmen sei, weil jede Inanspruchnahme des Arbeitnehmers mit der damit verbundenen Änderung der Steuerbescheide aufwendiger sei, als dem Arbeitgeber einen Haftungsbescheid zuzustellen.

    Abgesehen von dem in der Rechtsprechung anerkannten und auch im Streitfall zur Anwendung kommenden Grundsatz, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Wege der Lohnsteuerhaftung zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig ist, wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzufordern sind (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696) ist die alleinige Inanspruchnahme der Arbeitgeberin im Streitfall schon deshalb sachgerecht, weil die Nichteinbehaltung und Nichtabführung der Lohnsteuer ausschließlich in ihren Verantwortungsbereich fällt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

    Ein solcher Rechtsirrtum schließt die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nur dann aus, wenn dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).

    Denn das Finanzamt bleibt im Rahmen seines billigen Ermessens, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber im Wege der Lohnsteuerhaftung in Anspruch nimmt, falls nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten nachzuzahlen sind (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289; BFH-Urteil vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008  VI R 11/07, BStBl II 2008, 933; Jatzke in: Gosch, AO/FGO, 1. A. 1995, 150. Lieferung, § 191 AO Tz 25 m.w.N.).

  • FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12

    Ausschluss der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer bei entschuldbarem Rechtsirrtum

  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12

    Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15

    § 18 EStG, § 1 LStDV

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

  • FG Hamburg, 26.01.1995 - VI 264/91

    Aktivierung von Maklerkosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen;

  • BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91

    1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. §

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 9 V 9023/18

    Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers wg. Lohnsteuer

  • FG München, 27.02.1996 - 8 K 3303/93

    Lohnsteuerhaftungsbescheid gegenüber dem Arbeitgeber: Zum Umfang der Darlegung

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 9 K 9282/09

    Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid aufgrund

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07

    Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten

  • FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94

    Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und

  • FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13

    Inhaftungnahme eines Fussballvereins für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und

  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 47/96

    Steuerfreiheit der Auszahlung von Treueprämien aus einem Betriebsprämienfond nach

  • FG Saarland, 04.02.2002 - 1 K 138/00

    Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Lohnsteuerpflichtverletzung §§ 69 Satz

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

  • FG Hamburg, 08.01.2002 - II 420/01

    Nachschieben von Gründen im Verfahren gegen eine Ermessensentscheidung

  • FG Saarland, 28.09.2001 - 1 K 107/00

    Haftung des Verfügungsberechtigten / Schätzung der Lohnsteuer bei einer Vielzahl

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00

    Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2017 - 9 K 9281/12

    Lohnsteuerhaftung einer inländischen GmbH als Entleiher für im Inland tätige

  • FG Thüringen, 17.09.2009 - 2 K 180/07

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitsgebers bei Jubiläumszuwendungen

  • FG Berlin, 30.04.1997 - II 241/94
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 47/07

    Lohnsteuerhaftung: Maß der Aufklärungspflicht bei Verletzung von

  • FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung;

  • FG Nürnberg, 21.06.1995 - V 115/93
  • FG Brandenburg, 05.07.1996 - 3 V 365/96

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung; Rechtmäßigkeit eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 4 K 2618/92

    Zahlungen von Mieten und Darlehenszinsen an in der Schweiz ansässige Firmen als

  • FG Sachsen, 20.08.1999 - 5 V 32/98

    Ernsthafte Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung der Aussetzung

  • FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für

  • FG Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 K 268/92

    Bindung des Finanzamtes an die in den Lohnsteuerfestsetzungen aufgrund der

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