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   BFH, 26.03.1992 - V R 16/88   

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https://dejure.org/1992,959
BFH, 26.03.1992 - V R 16/88 (https://dejure.org/1992,959)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1992 - V R 16/88 (https://dejure.org/1992,959)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1992 - V R 16/88 (https://dejure.org/1992,959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 3 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unternehmen im Erhebungsgebiet - Selbständiger Autorennfahrer - Vollständiger Rennservice - Autorennen im Außengebiet - Einheitliche sonstige Leistung - Erhebungsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 3a Abs. 1
    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rennservice für Autorennfahrer - Einheitliche Leistung und Leistungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 458
  • BB 1992, 1925
  • DB 1992, 2327
  • BStBl II 1992, 929
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
    Auch reicht es nach der Rechtsprechung des BFH nicht aus, daß Leistungen des Unternehmers jeweils auf einem einheitlichen Vertrag beruhen, um sie umsatzsteuerrechtlich als Einheit zu behandeln (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung eines einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziels beitragen, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Entscheidungen vom 20. April 1988 X R 4/80, BFHE 153, 243, BStBl II 1988, 744; in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    So hat etwa der BFH in seiner Entscheidung in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 für die Selbständigkeit der Leistungen bei einer Pauschalreise darauf abgestellt, daß der Veranstalter mit den Vorzügen der einzelnen Leistungen für die Reise wirbt, daß er für Teile der Reise Vermittler sein und andere Teile selbst erbringen kann, sowie darauf, daß die Teilnehmer die einzelnen Bestandteile der Reise selbständig würdigen.

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
    Schließlich kann auch aus der Einheitlichkeit des Entgelts nicht auf die Einheitlichkeit der entsprechenden Leistungen geschlossen werden (BFH-Entscheidung vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
    Die einzelnen Leistungen gehen zusammen in eine Gesamtleistung ein, so daß nicht eine der sonstigen Leistungen sich lediglich als Förderung einer der anderen Leistungen darstellt (BFH-Entscheidung vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754 - Bierabnahmeverpflichtung zur Förderung einer Lieferung -).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 4/80

    Bestellung eines Erbbaurechts ist umsatzsteuerrechtlich eine Dauerleistung

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung eines einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziels beitragen, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Entscheidungen vom 20. April 1988 X R 4/80, BFHE 153, 243, BStBl II 1988, 744; in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 22.03.1979 - V R 128/70

    Ort der Leistung bei Duldung fremder Rechtsausübung durch Künstler

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
    Einer (einheitlichen) sonstigen Leistung kann nur ein Leistungsort zugeordnet werden (BFH-Entscheidung vom 22. März 1979 V R 128/70, BFHE 128, 103, BStBl II 1979, 598, zu § 7 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951 - UStDB - vgl. auch Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, Stand August 1991, § 3 a Rdnr. 13).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 27/09

    Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete

    Das entspricht den dafür maßgeblichen Abgrenzungsgrundsätzen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.2.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 52/06, BFHE 227, 231, BStBl II 2010, 869, unter II.2.a; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BFH/NV 2010, 1055, unter II.3.) sowie der Rechtsprechung des BFH, wonach ein Unternehmer, der einem selbständigen Autorennfahrer einen vollständigen Rennservice mit Fahrzeug für eine erfolgversprechende Teilnahme an im Ausland veranstalteten Autorennen zur Verfügung stellt, eine einheitliche sonstige Leistung ausführt (vgl. Urteil vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

    Nach der Rechtsprechung des BFH führt ein Unternehmer, der sein Unternehmen im Inland betreibt, gemäß § 3a Abs. 1 UStG  eine einheitliche sonstige Leistung im Inland aus, wenn er  einem selbständigen Autorennfahrer einen vollständigen Rennservice mit Fahrzeug für eine erfolgversprechende Teilnahme an im Ausland veranstalteten Autorennen zur Verfügung stellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

  • BFH, 24.11.1994 - V R 30/92

    Ort der Lieferung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929, und vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).

    Erbringt der Unternehmer ein "Leistungspaket", ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, daß eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH in BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 32, und vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

    In derartigen Fällen ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, daß eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH in BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

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