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   BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86   

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BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86 (https://dejure.org/1991,358)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1991 - IX R 104/86 (https://dejure.org/1991,358)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1991 - IX R 104/86 (https://dejure.org/1991,358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStR 1978 Abschn. 163 Abs. 1; StBauFG § 43 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zuschüsse - Gemeinde - Erhaltung des Gebäudes - Erneuerung des Gebäudes - Funktionsgerechte Verwendung des Gebäudes - Minderung der Herstellungskosten - Vermietung und Verpachtung - Einnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 263
  • BB 1991, 1327
  • BB 1991, 1989
  • DB 1991, 1498
  • BStBl II 1992, 999
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86
    a) Daß öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich zu einer Minderung der Herstellungskosten führen können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in bezug auf Fördermittel i. S. von § 10 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom 29. Juni 1972 entschieden (Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, und vom 28. April 1989 III R 4/87, BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618).
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86
    Für ein solches Wahlrecht fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, 45, BStBl II 1981, 161).
  • BFH, 15.03.1990 - IV R 90/88

    - Zeitpunkt der Erfassung des nach § 6c EStG begünstigten Gewinns bei

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86
    Entgegen der Ansicht des FA ist damit die Sach- und Rechtslage des Streitfalls mit der dem BFH-Urteil vom 15. März 1990 IV R 90/88 (BFHE 160, 317, BStBl II 1990, 689) zugrunde liegenden nicht vergleichbar.
  • BFH, 28.04.1989 - III R 4/87

    Betriebsausgaben - Schuldzinsen

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86
    a) Daß öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich zu einer Minderung der Herstellungskosten führen können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in bezug auf Fördermittel i. S. von § 10 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom 29. Juni 1972 entschieden (Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, und vom 28. April 1989 III R 4/87, BFHE 156, 497, BStBl II 1989, 618).
  • BFH, 22.01.1992 - X R 23/89

    Nutzungsdauer eines abnutzbaren Sachanlageguts ist keine "bestimmte Zeit"

    Schließlich hat der IX. Senat des BFH unter Bezugnahme auf die angeführte Rechtsprechung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entschieden, das Wahlrecht in Abschn. 163 Abs. 1 EStR (demjenigen in Abschn. 34 EStR nachgebildet) sei ohne Rechtsgrundlage; öffentliche Investitionszuschüsse für die Herstellung eines zu vermietenden Gebäudes seien nicht Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; vielmehr minderten sie die Herstellungskosten des Gebäudes (Urteil vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263).

    Der erkennende Senat weicht auch nicht von dem Urteil des IX. Senats in BFHE 164, 263 ab.

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Hiermit übereinstimmend sind nicht nur (verlorene) Baukostenzuschüsse des Mieters (dazu Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 23. Aufl., § 21 Rz. 65 "Baukostenzuschüsse (private)", m.w.N.), sondern auch öffentliche Zuschüsse dann als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen, wenn sie im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Belegungs- und Mietpreisbindungen gewährt werden (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382); sie mindern nur dann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie, wenn sie unabhängig von der Nutzung ausgereicht werden und somit (so gut wie) ausschließlich im Zusammenhang mit der Gebäudeherstellung oder -erhaltung stehen (BFH-Urteil vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vgl. auch Senatsurteil vom 26. November 1996 VIII R 58/93, BFHE 182, 85, BStBl II 1997, 390, zu Abschn. 1.b).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Mehrfamilienhaus; Vermietung und Verpachtung;

    Zur Begründung verweisen sie im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.03.1991 IX R 104/86, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 999, und vom 23.03.1995 IV R 58/94, BStBl II 1995, 702, sowie die Kommentierung von Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz ( EStG ), § 7 Rz. 63. Das Urteil des erkennenden Senats vom 22.08.2000 1 K 5760/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 138, stehe im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und betreffe zudem einen anderen Sachverhalt insoweit, als es im Urteilsfall um eine Förderung im hessischen Mietbauprogramm nach § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) gegangen und dem Zuschussgeber selbst ein Belegungsrecht mit Mietpreisbindung auf 20 Jahre eingeräumt worden sei.

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, und vom 25.01.1994 IX R 121/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 845).

    Die vorstehende Differenzierung nach dem Zweck des Zuschusses entspricht entgegen der Auffassung der Kläger den Grundsätzen der BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, betreffend Zuschüsse aus denkmalpflegerischen Gründen (Minderung der Herstellungskosten), in BFH/NV 1994, 845, betreffend staatliche Prämien für die familiengerechte Belegung einer Wohnung (Einnahmen) und in BStBl II 1995, 702, betreffend einen gemeindlichen Zuschuss zum Bau einer Tiefgarage ohne Mietpreisbindung und Nutzungsbeschränkung (Minderung der Herstellungskosten).

    Denn dieses Wahlrecht ist bereits durch das BFH-Urteil in BStBl II 1992, 999, (erneut) als ohne Rechtsgrundlage dargestellt worden und die Verwaltung hatte hierzu zunächst die Auffassung kundgetan, dass dem Steuerpflichtigen das Wahlrecht nur dann noch zustehe, wenn er es bereits vor Veröffentlichung dieses Urteils ausgeübt habe (Verfügung der OFD Düsseldorf vom 13.01.1993 - S 2205 A - St 12 H, Der Betrieb 1993, 303; vgl. a. Verfügung der OFD Koblenz vom 04.02.1993, S 2205 A - St 31 1, DStR 1993, 518, und Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.).

    Dies erscheint deshalb geboten, weil es in den in BStBl II 1992, 999, und BStBl II 1995, 702, veröffentlichten Urteilen des BFH hierauf letztlich nicht ankam, da es sich zweifelsfrei um Fälle der Minderung der Herstellungskosten gehandelt hat.

    Der IX. Senat des BFH hat zwar in dem Urteil in BStBl II 1992, 999, die auch vom erkennenden Senat für zutreffend erachtete Abgrenzung dargestellt.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Diese Würdigung der Nachlässe entspricht der Rechtsprechung zu Investitionszuschüssen (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1995 IV R 58/94, BFHE 177, 385, BStBl II 1995, 702; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vgl. auch BFH-Urteil vom 26. November 1996 VIII R 58/93, BFHE 182, 85, BStBl II 1997, 390).
  • FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07

    Einkommensteuerliche Behandlung einer zunächst als zinsloses und tilgungsfreies

    Von der öffentlichen Hand gezahlte Baukostenzuschüsse mindern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die vom Vermieter getätigten Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung des Gebäudes stehen und daher nicht als zusätzlich durch die Vermietungstätigkeit veranlasste Einnahmen von dritter Seite zu werten sind (BFH vom 26.03.1991 - IX R 104/86, BStBl. II 1992, 999; BFH vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BStBl. II 2004, 14; Kulosa in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommenter, Stand 7/2005, § 21 Anm. 83; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 21 Rn. 65 "Baukostenzuschüsse").

    Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Veranlagungszeiträume 1988 bis 1997 wäre daher allenfalls eine Berücksichtigung der Vorauszahlungsmittel durch Minderung der Bemessungsgrundlage der Absetzungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. §§ 7 ff. EStG, nicht jedoch durch Ansatz einer von dritter Seite erlangten Einnahme i.S.v. § 8 EStG in Betracht gekommen (BFH vom 26.03.1991 a.a.O.).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze, die auch im Zeitpunkt der Auszahlung zu beachten waren (BFH vom 26.03.1991 - IX R 104/86, BStBl. II 1992, 999).

    Hierbei handelt es sich um die Rechtsfolge, die das endgültige Behaltendürfen eines verlorenen Baukostenzuschusses nach der Rechtsprechung (BFH vom 26.03.1991 a.a.O.) im Rahmen einer Überschusseinkunftsart grundsätzlich auslöst.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 11 K 2278/03

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen -

    Für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat sich der IX. Senat des Bundesfinanzhofs der Auffassung, dass öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich zu einer Minderung der Herstellungskosten führen, angeschlossen, allerdings ohne Zubilligung eines Wahlrechts zur Sofortversteuerung (BFH, Urteil vom 26.03.1991 - IX R 104/86 -, BStBl II 1992, 999).

    Der Zuschuss ist jedoch bei den Einnahmen im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen, sofern gleichzeitig mit seiner Gewährung Vereinbarungen getroffen werden, die mit der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (BFH, Urteil vom 26.03.1991 - IX R 104/86 -, a.a.O.; s.a. BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02 -, BStBl II 2004, 14; BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 65/03 -, BFH/NV 2004, 1623).

    Als solche Vereinbarungen hat der IX. Senat ausdrücklich Mietzinsbindung und Belegungsrechte angesehen (zu Belegungsrechten vgl. BFH, Urteil vom 26.03.1991 - IX R 104/86 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02 -, a.a.O.).

    Mangels bestehender Rechtsgrundlage besteht kein Wahlrecht der Klägerin, die Zuschüsse statt als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Herstellungskosten des Mietshauses zu behandeln (BFH, Urteil vom 26.03.1991 - IX R 104/86 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 65/03 -, a.a.O.).

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; denn die Klägerin hat die Zuschüsse   ausschließlich   aus städtebaulichen Gründen erhalten (§ 43 Abs. 3 StBauFG, dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, m.w.N.).

    Mit der Entscheidung der Stadt im Streitjahr, dass die gewährten Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien, erhielt die Klägerin einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude i.S. von § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mindert, da er in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes steht (BFH-Urteile in BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999, sowie in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.2.).

  • BFH, 31.05.2005 - I R 35/04

    Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz kein Schuldposten

    ddd) Der vorstehend erläuterten Beurteilung steht nicht die Rechtsprechung des IV. Senats (BFH-Urteil vom 23. März 1995 IV R 58/94, BFHE 177, 385, BStBl II 1995, 702; vom 5. Juni 2003 IV R 56/01, BFHE 202, 343, BStBl II 2003, 801) und des IX. Senats des BFH (BFH-Urteil vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999) entgegen, nach der öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich --und nicht erst bei Ausübung eines entsprechenden Wahlrechts-- die Anschaffungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter mindern.
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 81/05

    Behandlung von Investitionszuschüssen bei Einnahmenüberschussrechnung

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat aus den in seinem Urteil in BFHE 177, 385, BStBl II 1995, 702 wiedergegebenen Gründen fest (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5. Juni 2003 IV R 56/01, BFHE 202, 343, BStBl II 2003, 801; ebenso für den Bereich der Vermietung und Verpachtung der IX. Senat des BFH, Urteil vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen, wie dies z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht der Fall ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 25. Januar 1994 IX R 121/90, BFH/NV 1994, 845, und vom 23. März 1995 IV R 58/94, BFHE 177, 385, BStBl II 1995, 702).
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 58/94

    Gemeindezuschuß zur Tiefgarage ohne Vereinbarung einer Mietpreisbindung oder

  • FG Nürnberg, 11.07.2001 - III 225/00

    Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen bei den Anschaffungs- oder

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07

    Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft

  • BFH, 27.04.2000 - I R 12/98

    Öffentliche Investitionszuschüsse für Wasserversorgung; Zuordnung

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 10/03

    Abfindungszahlung eines Vermieters an einen (Haupt-)Mieter

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 34/02

    VuV - öffentliche Fördermittel

  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 49/02

    Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines

  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4251/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau;

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau;

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 65/03

    Grundlagenbescheid: Verteilung von Zuschüssen nach dem sog. Dritten Förderungsweg

  • FG Hessen, 22.08.2000 - 1 K 5760/98

    Wohnungsbauförderung; Zuschuss; Mietpreisbindung; Einnahme; Vermietung und

  • FG Brandenburg, 19.01.1999 - 3 K 453/97

    Investitionszulage für Fahrgelderhebungssysteme und Fahrscheinentwerter sowie

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92

    Modernisierungsmaßnahme - Landesförderprogramm Berlin

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 12/02

    VuV - öffentliche Fördermittel

  • BFH, 31.10.2001 - X B 11/01

    Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung -

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 39/94
  • FG München, 16.12.2008 - 13 K 3118/05

    Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder Verrechnungsvertrag -

  • FG Berlin, 11.11.1997 - 5105/96

    Zahlung des Vermittlers an Investoren eines Immobilienfonds

  • FG Düsseldorf, 13.11.2002 - 16 K 4405/98

    Vermietung und Verpachtung; Mittelbare Grundstücksschenkung; Auflage; Bebauung;

  • FG Hessen, 23.08.2001 - 9 K 5013/97

    Investitionszuschuss; Herstellungskosten; Betriebsausgaben; Afa;

  • FG Nürnberg, 27.03.2002 - III 154/99

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90

    Drittleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Düsseldorf, 09.12.1997 - 6 K 3210/94

    Steuerliche Behandlung eines Investitionszuschusses; Einordnung eines

  • FG München, 28.03.2003 - 8 K 3171/02

    Steuerrechtliche Behandlung von Darlehen nach dem Dritten Förderungsweg;

  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 3722/02

    Leistungsfreie Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg als echte Darlehen und

  • FG Hessen, 28.01.2009 - 6 V 3404/08

    Nachträgliche Umwandlung eines Darlehens in einen Baukostenzuschuss

  • FG Hessen, 23.05.2000 - 12 K 4183/99

    Baukostenzuschuß; II. Wohnungsbaugesetz; Mietpreisbindung; Belegungsrecht;

  • FG Brandenburg, 24.01.1996 - 2 K 453/95

    Anspruch auf Zweckgebundene Fördermittel für die Sanierung von Heizungsanlagen

  • BFH, 10.05.1995 - IX R 4/92

    Steuerrechtliche Beurteilung von Reparaturkosten und Modernisierungskosten die in

  • FG Düsseldorf, 31.01.1995 - 5 V 5495/94

    Keine Minderung von Anschaffungskosten durch Erfüllung durch einen am

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