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   BFH, 05.11.1992 - II R 62/89   

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https://dejure.org/1992,1943
BFH, 05.11.1992 - II R 62/89 (https://dejure.org/1992,1943)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1992 - II R 62/89 (https://dejure.org/1992,1943)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1992 - II R 62/89 (https://dejure.org/1992,1943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG 1974 § 8, § 10 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 9; BGB § 1940

  • Wolters Kluwer

    Letztwillige Verfügung - Zuwendung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geldvermächtnis mit gleichzeitiger testamentarischer Anordnung, den Hund der Erblasserin zu übernehmen und zu versorgen - Vermächtnis mit Auflage - Abzug der Pflegekosten für den Hund - Keine Zweckverwendung unter Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zweckzuwendung (§ 8 ErbStG 1974)

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 463
  • FamRZ 1993, 701
  • BB 1993, 132
  • DB 1993, 719
  • BStBl II 1993, 161
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.09.1987 - II R 122/85

    Grabpflegevereinbarung unter Lebenden keine Zweckzuwendung

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - II R 62/89
    Richtig ist, daß, wie der Senat im Urteil vom 30. September 1987 II R 122/85 (BFHE 151, 82, BStBl II 1987, 861) ausgeführt hat, die Eigenart einer Zweckzuwendung darin besteht, daß das Zugewendete einem objektiv bestimmten Zweck zugute kommen soll und nicht einer bestimmten Person und deshalb auch nicht dem Interesse des Zuwendenden zugute kommen darf.

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Zuwendung aus der Sicht des Zuwendenden unmittelbar seiner Person selbst zugute kommen soll, auch wenn es sich um immaterielle Belange handelt, wie z. B. das Seelenheil des Zuwendenden oder die Pflege seines Grabes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - in BFHE 151, 82, BStBl II 1987, 861); es liegt dann keine Zweckzuwendung vor.

    Zum anderen nimmt es eine Sachverhaltsgestaltung an, für die es keine Feststellungen getroffen hat, denn die Begründung des FG wäre nur dann berechtigt, wenn, wie nach dem dem Urteil in BFHE 151, 82, BStBl II 1987, 861 zugrunde liegenden Sachverhalt, das von der Klägerin Erlangte das Entgelt für eine Leistung darstellte, welche sie auf Grund eines zwischen ihr und der Erblasserin geschlossenen gegenseitigen Vertrages erbrächte, z. B. auf Grund eines Geschäftsbesorgungsvertrages.

  • BFH, 24.11.1976 - II R 99/67

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 05.11.1992 - II R 62/89
    Ein entsprechender Wille der Erblasserin ergibt sich auch nicht aus einer nicht nur den Wortlaut und den damit verbundenen Sinn, sondern auch den inneren Zusammenhang der letztwilligen Verfügung sowie die Motive und Interessenlage der Erblasserin berücksichtigenden Auslegung des Testaments (§ 133 BGB; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 24. November 1976 II R 99/67, BFHE 120, 553, BStBl II 1977, 213).
  • BFH, 29.06.2009 - II B 149/08

    Aufwendungen zum Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Hundes keine

    Eine nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbare Auflage i.S. des § 8 ErbStG liegt nur vor, wenn diese Auflage eine rechtliche Verpflichtung des Erben begründet; die mit einem übertragenen Gegenstand einhergehenden Folgelasten stellen für sich keine Auflage dar (BFH-Urteil vom 5. November 1992 II R 62/89, BFHE 169, 463, BStBl II 1993, 161).
  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 3167/94

    Erbschaftsteuerpflicht bei Zweckzuwendung; Schenkungsversprechen auf den

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  • BFH, 01.09.2021 - II R 8/20

    Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten

    a) Eine Auflage i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ist gegeben, wenn der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer durch Testament zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940, §§ 2192 ff. BGB; vgl. BFH-Urteile vom 05.11.1992 - II R 62/89, BFHE 169, 463, BStBl II 1993, 161, unter II.3.a, und in BFHE 265, 447, BStBl II 2020, 319, Rz 28).
  • FG München, 03.09.2003 - 4 K 5029/01

    Abzug von Unterhaltskosten für im Nachlass vorhandene Tiere als

    Entsprechend dem BFH-Urteil vom 05.11.1992 II R 62/89, BStBl II 1993, 161 liege hier eine Auflage der Erblasserin vor.

    Das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 05.11.1992, II R 62/89, BStBl 1993 II 161 stellt heraus, dass die Annahme einer Auflage i.S.d. § 8 ErbStG i.V.m. § 1940 BGB eine rechtliche Verpflichtung des Erben oder Vermächtnisnehmers voraussetzt.

  • BFH, 17.05.2000 - II B 72/99

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten bei Beweiswürdigung?

    Die Vorentscheidung weicht auch nicht ab von dem BFH-Urteil vom 5. November 1992 II R 62/89 (BFHE 169, 463, BStBl II 1993, 161).
  • FG Köln, 30.05.2000 - 9 K 1766/91

    Freigebige Zuwendung -Beiträge an Berufsverbände als freigebige Zuwendungen?

    Auf den Streitfall bezogen setzt dies voraus, daß eine freigebige Zuwendung unter Lebenden vorliegt, die, weil die Bereicherung ganz oder zum Teil durch eine Zweckauflage gemindert wird, nicht der Schenkungsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteile vom 30.09.1987 II R 122/85, BStBl II 1987, 681 und vom 05.11.1992 II R 62/89, BStBl II 1993, 191).
  • FG Nürnberg, 18.03.1999 - IV 353/98

    Bestattungs- und Grabkosten als Nachlaßverbindlichkeiten

    Selbst wenn und soweit der Kläger die Sparguthaben mit der Auflage erhalten hat, damit die Kosten für die Beerdigung, das Grab und die Grabpflege zu decken, liegt darin keine Zweckzuwendung, weil eine solche Auflage nicht einer bestimmten Person, sondern der Erblasserin selbst zugute kommt (vgl. BFH-Urteile vom 05.11.1992 II R 62/89 , BStBl. II 1993, 161, und vom 30.09.1987 II R 122/85 , BStBl. II 1987, 861).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 4 K 1904/96

    Erbschaftsteuer; Grabpflegekosten als Nachlaßverbindlichkeit

    Eine solche Auflage, die keine Zweckzuwendung im Sinne des § 8 ErbStG ist ( BFH-Urteile vom 30. September 1987 II R 122/85 , BStBl II 1987, 81 und vom 5. November 1992 II R 62/89 , BStBl II 1993, 11), begründet eine Erbfallschuld im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG .
  • FG München, 26.04.1995 - 4 K 3200/91

    Umfang der Abzugsmöglichkeiten von Nachlassverbindlichkeiten; Begriff der

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