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   BFH, 17.02.1993 - I R 3/92   

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https://dejure.org/1993,957
BFH, 17.02.1993 - I R 3/92 (https://dejure.org/1993,957)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1993 - I R 3/92 (https://dejure.org/1993,957)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - I R 3/92 (https://dejure.org/1993,957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuer - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Verrechnungspreise - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beteiligung des ausländischen Produzenten eines Markenartikels an den Werbe- und Einführungskosten des inländischen Vertreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 550
  • NJW-RR 1994, 32
  • BB 1993, 917
  • DB 1993, 1118
  • BStBl II 1993, 457
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).

    Denn es ist die Aufgabe einer GmbH als eines Erwerbsunternehmens, Gewinne zu erzielen und die Gewinne nach Möglichkeit zu steigern (BFH-Urteil in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).

  • BFH, 01.02.1967 - I 220/64

    Ausschluss des Ergehens eines Urteils im Revisionsverfahren durch die Einleitung

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Unbeschadet dessen würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter keine Vermögensminderungen wegen zu hoher Einführungspreise oder wegen des Aufwands der Markteinführung und Werbung hinnehmen, wenn dieser Aufwand üblicherweise von Dritten - insbesondere vom Hersteller oder Lieferanten - getragen wird (vgl. zu letzterem BFH-Urteile vom 12. März 1980 I R 186/76, BFHE 130, 296, BStBl II 1980, 531, und vom 1. Februar 1967 I 220/64, BFHE 88, 545, BStBl III 1967, 495).

    Bei den Kosten der Einführung eines Produkts wird man eine solche Übung indes nur bei vergleichbaren Umständen innerhalb der betreffenden Branche annehmen können (vgl. BFH in BFHE 88, 545, BStBl III 1967, 495).

  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Unbeschadet dessen würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter keine Vermögensminderungen wegen zu hoher Einführungspreise oder wegen des Aufwands der Markteinführung und Werbung hinnehmen, wenn dieser Aufwand üblicherweise von Dritten - insbesondere vom Hersteller oder Lieferanten - getragen wird (vgl. zu letzterem BFH-Urteile vom 12. März 1980 I R 186/76, BFHE 130, 296, BStBl II 1980, 531, und vom 1. Februar 1967 I 220/64, BFHE 88, 545, BStBl III 1967, 495).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Die Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) ist nach der Rechtsprechung des BFH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 119/85

    Klagebefugnis und Beteiligtenfähigkeit einer aus dem Handelregister gelöschten

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Das Revisionsgericht kann damit nicht überprüfen, ob die Vorinstanz insoweit die Denkgesetze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die anerkannten Schätzmethoden beachtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Für die Beurteilung der Plausibilität der Gewinnprognose können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums, insbesondere wenn die Gesellschaft darin Verluste (hier: aus der Einführung des streitigen Produkts) erzielt hat, wichtige Anhaltspunkte bilden (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768).
  • BFH, 14.10.1992 - I R 69/88

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer verdeckten

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Zudem ist das wirtschaftliche Interesse des Herstellers/Lieferanten im Vergleich zum Interesse des Vertriebspartners am Absatz des Produkts zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1992 I R 69/88, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • BFH, 09.11.1988 - I R 335/83

    Verdeckte Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus BFH, 17.02.1993 - I R 3/92
    Eine Berichtigung von Einkünften gemäß § 1 des Außensteuergesetzes kommt nicht in Betracht; die Vorschrift gilt nur "unbeschadet anderer Vorschriften", kommt also nicht zum Zuge, soweit nach anderen Vorschriften die Einkünfte bzw. das Einkommen zu erhöhen sind (BFH-Urteil vom 9. November 1988 I R 335/83, BFHE 155, 101, BStBl II 1989, 510).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Ferner kann der vom erkennenden Senat schon in seinem Urteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92 (BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457) herausgearbeitete Erfahrungssatz zu berücksichtigen sein, dass eine unabhängige Vertriebsgesellschaft auf Dauer keine Produkte vertreiben wird, mit denen sie nur Verluste erzielt.

    Der Senat hat in BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457 angenommen, dass die Verlustphase der Anlaufzeit --abgesehen von besonderen Umständen im Einzelfall-- einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen wird.

    An der Entscheidung in BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457 ist zwar im Schrifttum Kritik geübt worden (vgl. Baumhoff in Flick/ Wassermeyer/Baumhoff, a.a.O., § 1 AStG Anm. 606; Baumhoff/ Sieker, IStR 1995, 517, 521; Gundel in Festschrift Flick, S. 781, 797; Kroppen in Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, W Anm. 77; Becker, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB-- Fach 3 Gruppe 1 S. 1339).

    Er versteht seine in BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457 unter Beweisrisikoverteilungsgesichtspunkten getroffene Entscheidung dahin, dass immer dann, wenn eine Vertriebsgesellschaft die Produkte einer ihr nahe stehenden Produktionsgesellschaft vertreibt und drei Jahre lang nur ins Gewicht fallende Verluste erzielt, eine widerlegbare Vermutung dahin ausgelöst wird, dass der vereinbarte Verrechnungspreis unangemessen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

  • BFH, 06.04.2005 - I R 22/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fremdvergleich von Preisen bei Handel zwischen

    Eine Vertriebsgesellschaft wird regelmäßig keine Einkaufspreise akzeptieren, bei denen sie die betreffenden Waren voraussichtlich nur mit Verlust verkaufen kann (Anschluss an Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457; vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171).

    Dementsprechend hat der Senat wiederholt entschieden, dass die Hinnahme von Verlusten durch ein mit dem Produzenten verbundenes Vertriebsunternehmen die Annahme einer vGA rechtfertigen kann (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457, und in BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171).

  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Der Grundsatz, dass die Anlaufphase bis zum Eintritt in die Gewinnzone regelmäßig einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreitet, gilt nicht für den Fall der Neugründung eines Unternehmens (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).

    Das FG hat sich hierzu zwar auf die Rechtsprechung des Senats berufen, nach der ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter sich regelmäßig nur dann auf die Einführung eines neuen Produkts einlassen wird, wenn die Gesellschaft mit diesem Produkt voraussichtlich nach Ablauf von drei Jahren Gewinne machen kann (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Sie ist lediglich ein als Indiz wirkendes Kriterium bei der Prüfung, ob eine Vereinbarung dem Fremdvergleich standhält (vgl. Senatsurteile in BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457; vom 13. Juli 1994 I R 43/94, BFH/NV 1995, 548).
  • FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93

    Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter

    Daher kann auch in der Zahlung eines dem Marktpreis entsprechenden Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen sein, denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wäre grundsätzlich nicht bereit, den Marktpreis für eine Ware zu zahlen, wenn es ihm bei vorsichtiger und vorheriger kaufmännischer Prognose erkennbar nicht möglich wäre, aufgrund des bestehenden oder zukünftig notwendig werdenden Kostenapparates innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Gewinn aus dem Handel mit diesem Produkt zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458; vom 21.12.1972 - I R 70/70, BStBl II 1973, 449 ; vom 01.02.1967 - I 220/64, BStBl III 1967, 495, 498; ebenso: Finanzgericht -FG- Saarland vom 25.10.1995 - 1 K 240/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 49, 50 zu § 1 AStG ).

    Ziel des Kaufmanns wird es sein, in einem absehbaren Zeitraum laufende - angemessene - Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen, um damit letzten Endes einen Totalgewinn aus diesem neuen Tätigkeitsbereich zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458 für die Einführung eines neuen Produkts).

    Für eine im Inland ansässige Kapitalgesellschaft kann insoweit ein Zeitraum von 3 Jahren als angemessen angesehen werden (vgl. BFH v. 27.7.1988 - I R 104/84, BStBl II 1989, 274, 275), wobei aber im Einzelfall auch eine kürzere oder längere Anlaufphase in Betracht kommt (BFH v. 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458).

    Das jedoch wäre notwendig gewesen, um die Angemessenheit der Einkaufspreisvereinbarungen bis 1987 zu belegen (vgl. allgemein: BFH v. 17.2.1993 - I R 3/92, BStBl 1993, 458, re Sp. unten).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
    Dient die Zuwendung des Vermögensvorteils z. B. dazu, die Kosten der Markteinführung eines Produkts abzudecken und werden diese Kosten üblicherweise ganz oder teilweise vom Lieferanten getragen, ist dies ein starkes Indiz dafür, daß der Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil auch dann eingeräumt hätte, wenn er kein Gesellschafter, sondern nur Lieferant gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457 [BFH 17.02.1993 - I R 3/92] betr.: Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eines Vertriebsunternehmens bei der Markteinführung eines Produktes des Lieferanten und Gesellschafters).
  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht ab von den BFH-Urteilen vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 27. Juli 1988 I R 104/84 (BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274), vom 17. Februar 1993 I R 3/92 (BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457), vom 15. Mai 2002 I R 92/00 (BFHE 199, 217) und Senatsurteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04 (BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 36/97

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des

    Zur Beurteilung der Plausibilität der Ernsthaftigkeit kann die später eingetretene tatsächliche Entwicklung grundsätzlich herangezogen werden (vgl. ähnlich BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).
  • FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 5422/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Liebhaberei; Kapitalgesellschaft;

    Regelmäßig wird die Verlustphase der Anlaufzeit - abgesehen von besonderen Umständen des Einzelfalles - einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen (BFH-Urteil vom 17.02.1993 I R 3/92, BStBl II 1993, 457).

    Die Klägerin hat zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht aus den erwirtschafteten Verlusten keine realistische Ertragsprognose vorlegen können, die ausgehend von einer vorsichtigen kaufmännischen Kalkulation nach dem Urteil eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auf die Erzielung eines Totalgewinns innerhalb eines überschaubaren Zeitraums schließen läßt (vgl. BFH, BStBl. II 1993, 457, 458; Urteil vom 12.12.1995 VIII R 59/92 BStBl. II 1996, 219, 223).

  • BFH, 02.12.2008 - X B 68/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - unvollständige Aufzeichnung der

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht ab von den BFH-Urteilen vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 27. Juli 1988 I R 104/84 (BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274), vom 17. Februar 1993 I R 3/92 (BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457), vom 15. Mai 2002 I R 92/00 (BFHE 199, 217) und vom Senatsurteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04 (BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
  • BFH, 08.04.2008 - I B 168/07

    Neues tatsächliches Vorbringen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

  • BFH, 02.12.2008 - X B 53/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - unvollständige Aufzeichnung der

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 6 K 374/05

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug auch für nicht als Geschenk, sondern als

  • FG Niedersachsen, 27.02.2001 - 6 K 571/97

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage trotz Überschuldung im fiktiven

  • FG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 K 573/99

    Klagebefugnis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei Geltendmachung von

  • FG Köln, 24.03.2004 - 13 K 5107/00

    Keine vGA bei satzungsmäßiger Gewinnlosigkeit

  • FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07

    Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer

  • FG Hamburg, 14.03.2000 - II 193/99

    Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch

  • FG Düsseldorf, 11.07.1995 - 6 K 519/92

    Geltendmachung des aus der Erhöhung des Funktionsrabatts resultierenden

  • FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94

    Außensteuer; Leistungsverhältnisse im Konzern

  • FG Münster, 26.08.1997 - 6 K 1097/95
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