Rechtsprechung
BFH, 22.09.1993 - X R 37/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 3, § 5; AO 1977 § 145 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Betriebsvermögen - Zuordnung - Journal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsvermögen
- Steuerrechtliches Betriebsvermögen
Papierfundstellen
- BFHE 172, 354
- NJW 1994, 1496 (Ls.)
- BB 1993, 2490
- DB 1994, 187
- BStBl II 1994, 172
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128), gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln.Der Senat hat für den Fall der Aufhebung gewillkürten Betriebsvermögens durch Entnahme ein Verhalten des Steuerpflichtigen gefordert, das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen "unmißverständlich" löst; es bedürfe indes nicht stets einer buchmäßigen Darstellung der Entnahme; es könne "auch ein anderes schlüssiges Verhalten genügen" (BFHE 158, 316, 319, BStBl II 1990, 128).
- BFH, 13.03.1964 - IV 158/61 S
Private und betriebliche Nutzung von Wirtschaftsgütern der gehobenen …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Hiervon ausgehend hat es die Klage mit der (Erst-) Begründung abgewiesen, Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG könnten kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (ständige BFH-Rechtsprechung: Urteile vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101; Abschn. 17 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990). - BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128), gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln.
- BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - …
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Hiervon ausgehend hat es die Klage mit der (Erst-) Begründung abgewiesen, Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG könnten kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (ständige BFH-Rechtsprechung: Urteile vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101; Abschn. 17 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990). - BFH, 19.08.1980 - VIII R 208/78
Anforderungen der besonderen Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 6 EstG
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Selten vorkommende Geschäftsvorfälle werden durchweg in der sog. letzten Spalte, einem ungegliederten Sachkonto, verbucht (zur Bedeutung der letzten Spalte des Amerikanischen Journals im Hinblick auf die Aufzeichnungspflicht des § 4 Abs. 7 EStG vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1980 VIII R 208/78, BFHE 131, 370, BStBl II 1980, 745). - BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80
Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Hiervon ausgehend hat es die Klage mit der (Erst-) Begründung abgewiesen, Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG könnten kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (ständige BFH-Rechtsprechung: Urteile vom 13. März 1964 IV 158/61 S, BFHE 79, 605, 611 f., BStBl III 1964, 455; vom 12. Februar 1976 IV R 188/74, BFHE 118, 212, BStBl II 1976, 663; vom 7. Oktober 1982 IV R 32/80, BFHE 137, 19, 22, BStBl II 1983, 101; Abschn. 17 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990). - BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79
Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Auszug aus BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Auch ist die Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung 1978, die sich zweifellos aus der Nichtvorlage der Anfangsbilanz und der verspäteten Erstellung der Schlußbilanz ergibt (dazu BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 110/79, BFHE 140, 74, BStBl II 1984, 227), ohne Einfluß auf den Zuordnungsakt.
- BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03
Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen
b) Ausgehend von dieser Kritik hat bereits der X. Senat des BFH Bedenken geäußert, der bisherigen Rechtsprechung zu folgen, und ergänzend darauf hingewiesen, auch bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe setze ein reibungsloser Übergang zum Betriebsvermögensvergleich (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) voraus, dass im Umfang des Betriebsvermögens keine Änderung eintritt (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).Wie der X. Senat des BFH ausgeführt hat, muss sich der Zuordnungsakt nicht aus dem eigentlichen Buchführungswerk ergeben (BFH-Urteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
- FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95
Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler
Zwar läßt die Rechtsprechung des BFH für gegen Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens eingetauschte Wirtschaftsgüter (auch Wertpapiere) bis zu deren Entnahme die Fortführung als notwendiges Betriebsvermögen zu, doch ist diese Rechtsprechung ausdrücklich auf den Tausch von Wirtschaftsgütern beschränkt und nicht auf einen entgeltlichen Erwerb - wie im Streitfall - übertragbar (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172).Inzwischen hat der X. Senat des BFH in seinem Urteil vom 22. September 1993 diese Kritik erstmals aufgegriffen und in einem obiter dictum im Hinblick auf das Postulat der Totalgewinngleichheit Bedenken an der bisherigen Rechtsprechung geäußert,wenn im Einzelfall das betreffende Wirtschaftsgut zeitnah in ein betriebliches Bestandsverzeichnis aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BStBl II 1994, 172) und damit sogleich Zustimmung in der Literatur gefunden (…Blümich - Wacker, § 4 Rn. 162 unter Aufgabe der früher vertretenen Auffassung;… Schmidt - Heinicke, aaO.).
Zu Recht hebt auch der X. Senat des BFH in seinem obiter dictumauf den Gesichtspunkt der Totalgewinngleichheit ab, indem er ausführt, die Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 3 EStG und des § 4 Abs. 1, § 5 EStG könnten nur dann zu gleichen Ergebnissen führen, wenn das Betriebsvermögen in allen Gewinnermittlungsarten nach gleichen Grundsätzen bestimmt werde, und ein reibungsloser Übergang zum Betriebsvermögensvergleich bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) setze voraus, daß im Umfang des Betriebsvermögens keine Änderung eintrete (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, a.a.O.).
a) Dem gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BStBl 1980, 40; vom 22. September 1993, aaO.; FG Hamburg vom 17. Juni 1996 I 63/94, EFG 1996, 1021).
Die Zuordnung zum (gewillkürten) Betriebsvermögen muß unmißverständlich in einer solchen Weise kundgetan werden, daß ein verständiger Dritter (wie z.B. ein Betriebsprüfer) ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann, wobei der Zuordnungsakt sich nicht einmal unbedingt aus dem eigentlichen Buchführungswerk ergeben muß (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, aaO.), eine Aufnahme in ein betriebliches Bestandsverzeichnis genügen kann.
- BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02
Veräußerung einer Zufallserfindung
b) Nach bislang ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Freiberufler nur unter der Voraussetzung, dass er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, m.w.N.; noch offen gelassen in BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297; vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muss unmissverständlich in einer Weise kundgemacht werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen erkennen kann (z.B. BFH-Urteile in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172; vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466).
- BFH, 27.06.2018 - X R 26/17
Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der …
Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muss vielmehr unmissverständlich in einer Weise kundgemacht werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen erkennen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172, zu Wertpapieren).Im Jahresabschluss des gewerblichen Grundstückshandels zum 31. Dezember 2009 ist die Veräußerung des Anwesens zwar erfasst; dieser wurde jedoch erst nach der Veräußerung erstellt und ist deshalb nicht geeignet, die vorherige Einlage in das Betriebsvermögen zu dokumentieren (vgl. Senatsurteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
- BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00
Geldgeschäfte eines Freiberuflers
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2000 IV R 6/99 (BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297) ebenso wie bereits zuvor der X. Senat des BFH (Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172) offen gelassen, ob er sich der in der Literatur an dieser Rechtsprechung geübten Kritik anschließen könnte. - BFH, 03.08.2012 - X B 153/11
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung bei …
Dazu bedarf es bei einer beabsichtigten Widmung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen einer unmissverständlichen Bekundung des Willens in der Weise, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (so z.B. ausdrücklich das --von den Klägern angeführte-- Senatsurteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 506; vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 31. Aufl., § 4 Rz 316).Die Aufnahme des Wirtschaftsguts in das Buchführungswerk --aber auch in das betriebliche Bestandsverzeichnis-- ist hierfür ein wichtiger Anhaltspunkt (z.B. Senatsurteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
So wird beim Erwerb objektiv neutraler Wirtschaftsgüter wie Wertpapieren --ein solcher Sachverhalt war Gegenstand des Senatsurteils in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172-- der Dokumentation in der Buchführung eine besonders hohe Bedeutung zukommen.
- BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV
ee) Auch die betriebliche Herkunft der Mittel, mit denen das hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zu beurteilende Wirtschaftsgut finanziert wird, kann dessen Eigenschaft als Betriebsvermögen allein nicht begründen (BFH-Urteile vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461, unter a; vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172, und in BFHE 182, 204, BStBl II 1997, 351, unter II.1.). - BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern
Der Senat lässt unentschieden, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172.
- BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95
Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen
Dem steht nicht entgegen, daß das Gold mit betrieblichen Geldmitteln erworben wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).Der Grundsatz, wonach die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, und vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128), gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln (Urteil in BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
- BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
Abfärberegelung bei Besitz-GbR
Der Ausweis als Betriebsvermögen muß aber durch eine unmißverständliche Bekundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172). - FG Köln, 01.03.2012 - 10 K 2285/09
Voraussetzung einer Einlage
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 4 K 469/99
Qualifizierung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteil als notwendiges …
- BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94
Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die …
- BFH, 16.10.2012 - I B 64/12
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1997 - 5 K 2580/95
Vermietungseinkünfte der Besitzgesellschaft
- BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96
Private oder betriebliche Spekulationsverluste?
- FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; …
- BFH, 21.04.2008 - IV B 105/07
Grundsätzliche Bedeutung: gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
- FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2519/05
Erfassung des Zuflusses einer Versicherungsleistung aus einer …
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 161/97
Erfassung einer Anteilsübertragung als Einnahme und Teilwertabschreibung bei …
- BFH, 30.03.1994 - I R 124/93
Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur - …
- FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07
Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate
- BFH, 26.10.1999 - X B 40/99
Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher
- FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 83/00
Anforderungen an die Gewinnermittlung eines selbständigen Arztes; Auch private …
- FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2002 - 2 K 194/01
Zulässigkeit gewillkürten Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 839/01
Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten (Sonder-)Betriebsvermögen
- FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen; …
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 839/01
Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten (Sonder-)Betriebsvermögen
- BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp
- BFH, 08.04.2005 - IV B 105/03
NZB: Recht auf Gehör; Überraschungsentscheidung
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
- FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Keine Rückstellung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, der sich …
- FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05
Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für …
- FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer …
- BFH, 10.04.1997 - IV B 90/96
Nachweis der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04
Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen …
- FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07
Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
- BFH, 18.02.2005 - IV B 57/03
§ 13a EStG; Entnahmeerklärung
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 6 K 1045/04
Steuerrechtliche Anerkennung einer GmbH & atypisch Still: zivilrechtliche …
- FG Saarland, 17.12.2009 - 1 K 1243/05
Zugehörigkeit der Anteile an einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft zum …
- BFH, 21.05.1999 - VIII B 107/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 26.04.1995 - I R 49/94
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist - …
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 282/06
Was setzt die steuerliche Anerkennung einer stillen Beteiligung des …
- FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung
- FG Sachsen, 02.08.2004 - 7 V 2267/03
Zuordnung von PKW's zum gewillkürten Betriebsvermögen einer allgemeinärztlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 276/97
Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und …
- FG München, 07.12.2004 - 2 K 3049/03
Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung für die Widmung von Wertpapieren als …
- FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- FG Hamburg, 23.02.2000 - VII 197/97
Zugehörigkeit einer Darlehensforderung zum Betriebsvermögen
- FG München, 04.12.2001 - 13 K 5564/98
Zur Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes; …
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 277/97
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und …
- FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5211/94
Anteile an Komplementär-GmbH als Sonder-Betriebsvermögen
- FG Hamburg, 10.06.1999 - VII 48/97
Steuerrechtliche Anerkennung eines atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses …
- FG Hamburg, 26.02.2001 - II 79/00
Zugehörigkeit einer Darlehensforderung zum Betriebsvermögen; Herabsetzung …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.1997 - 13 V 30/97